E-Scooter Abstellbereiche auch fürs Nordend
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird ein Konzept zur Schaffung von E-Scooter-Abstellbereichen in Frankfurt vorgestellt, das die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und Konflikte vermeiden soll. Die Implementierung von Mobilitätsstationen, die verschiedene Verkehrsmittel bündeln, wird als Lösung hervorgehoben. Eine Realisierung im Nordend ist jedoch momentan nicht konkret planbar.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Schweizer Straße — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Regelkonformes Fahrverhalten in der westlichen Hedderichstraße25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Schweizer Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die vielfältigen Formen von Mobilität sind eine Herausforderung für die Straßen. Insbesondere die hohe Zahl an Leih-E-Scootern, die häufig im Weg stehen, und der intensive Lieferverkehr sorgen schnell für Konflikte. Die Stadt Frankfurt am Main hat im März damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen von Bahnhofsviertel und Innenstadt auszuweisen sowie weitere Radbügel zu installieren. Ziel ist es mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten somit entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die E-Scooter-Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das "Wilde" Abstellen von E-Scootern außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich.
Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es hier den höchsten Handlungsdruck.
Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kunden, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/Sharing-Anbieter.
Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden:
- S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100-200 m),
- M-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 m),
- L-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zwiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen-Knotenpunkten.
Frankfurt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz.
- Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 m),
- Bereich 2: erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 m),
- Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 m), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten.
Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, Bestehende Stationen Car/Bike-Sharing, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Zentrenkonzept 2018, Verortung relevanter Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, touristische Ziele und sonstige POI, P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt.
Mit dem Bau der ersten Mobilitätsstationen soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Es lässt sich jedoch zurzeit noch nicht absehen, wann mit einer Realisierung von S-Mobilitätsstationen im Nordend zu rechnen ist.
Durch eine Software werden die Anbieter in Echtzeit gesteuert und die Mobilitätsstationen können nachfragegerecht in der Stadt etabliert werden.
Aus den oben genannten Gründen kann der Anregung, E-Scooter-Abstellbereiche auch fürs Nordend einzurichten nur bedingt entsprochen werden. Es wird auf die Umsetzung der Mobilitätsstationen verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2024OFOF 730/3E-ScooterAbstellbereiche auch fürs NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2024OMOM 5724E-ScooterAbstellbereiche auch fürs NordendDirektanregung
- 6. Dezember 2024Sie sind hierSTST 2126E-Scooter Abstellbereiche auch fürs NordendStellungnahme
- 9. April 2025OFOF 865/3Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2025VV 1165Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant?Anfrage
- 5. September 2025STST 1506Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant?Stellungnahme
- 14. Februar 2026OFOF 1388/2Bitte um Einbeziehung in die Planung von MobilitätsstationenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2026OMOM 8211Bitte um Einbeziehung in die Planung von MobilitätsstationenDirektanregung
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 117 WochenSTST 1398Bitte in die Einbeziehung in die Planung von MobilitätsstationenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab