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Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat beabsichtigt, eine Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße zu prüfen, sieht jedoch die Notwendigkeit einer baulichen Anpassung und die zeitliche Unmöglichkeit dieser Maßnahme aufgrund konkurrierender Projekte. Daher kann das Vorhaben aktuell nicht realisiert werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Schwanthalerstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Gegensatz zum Knotenpunkt Schwanthalerstraße / Diesterwegstraße befindet sich der Knotenpunkt Textorstraße / Diesterwegstraße nicht in einer Tempo-30-Zone. Die Textorstraße ist zwar durch eine streckenweise Anordnung auf Tempo 30 beschränkt, allerdings ist sie dennoch eine Grundnetzstraße und durch Lichtsignalanlagen (LSA) an den Knotenunkten geprägt. Eine Gesamtaufpflasterung eines Knotenpunktes kommt vor allem in Tempo-30-Zonen infrage, allerdings nicht bei LSA-geregelten Knotenpunkten Eine bestandsnahe Aufpflasterung (bei Beibehaltung der LSA) kann der Magistrat daher nicht realisieren.

Perspektivisch könnte geprüft werden, ob die Textorstraße im Abschnitt zwischen der Schweizer Straße und der Brückenstraße in die bestehenden Tempo-30-Zonen nördlich und südlich der Textorstraße integriert werden kann. Dies wäre jedoch nur mit einer baulichen Anpassung des Streckenzuges möglich (beispielsweise mit einer Einengung der Fahrbahn und einer Anpassung der Knotenpunkte). Außerdem müsste die Umwidmung des Abschnitts von einer Grundnetzstraße in eine Tempo-30-Zone konzeptionell geprüft werden, wobei die Verkehrsbelastungen genauer untersucht werden müssten.

Ein Vorhaben dieser Größenordnung kann der Magistrat derzeit mit Blick auf konkurrierende Projekte mit einer höheren Priorität nicht in Aussicht stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 7426 — Direktanregung vom 5. September 2025.

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