Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat beabsichtigt, eine Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße zu prüfen, sieht jedoch die Notwendigkeit einer baulichen Anpassung und die zeitliche Unmöglichkeit dieser Maßnahme aufgrund konkurrierender Projekte. Daher kann das Vorhaben aktuell nicht realisiert werden.
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Schwanthalerstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.
- Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zur ST 188/26: Erneute Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zur ST 462/25: Bei Neubau der Sporthalle des Gymnasiums Süd und Sanierung der Sporthalle Süd eine Quartiersgarage mitplanen23.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Schwanthalerstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Im Gegensatz zum Knotenpunkt Schwanthalerstraße / Diesterwegstraße befindet sich der Knotenpunkt Textorstraße / Diesterwegstraße nicht in einer Tempo-30-Zone. Die Textorstraße ist zwar durch eine streckenweise Anordnung auf Tempo 30 beschränkt, allerdings ist sie dennoch eine Grundnetzstraße und durch Lichtsignalanlagen (LSA) an den Knotenunkten geprägt. Eine Gesamtaufpflasterung eines Knotenpunktes kommt vor allem in Tempo-30-Zonen infrage, allerdings nicht bei LSA-geregelten Knotenpunkten Eine bestandsnahe Aufpflasterung (bei Beibehaltung der LSA) kann der Magistrat daher nicht realisieren.
Perspektivisch könnte geprüft werden, ob die Textorstraße im Abschnitt zwischen der Schweizer Straße und der Brückenstraße in die bestehenden Tempo-30-Zonen nördlich und südlich der Textorstraße integriert werden kann. Dies wäre jedoch nur mit einer baulichen Anpassung des Streckenzuges möglich (beispielsweise mit einer Einengung der Fahrbahn und einer Anpassung der Knotenpunkte). Außerdem müsste die Umwidmung des Abschnitts von einer Grundnetzstraße in eine Tempo-30-Zone konzeptionell geprüft werden, wobei die Verkehrsbelastungen genauer untersucht werden müssten.
Ein Vorhaben dieser Größenordnung kann der Magistrat derzeit mit Blick auf konkurrierende Projekte mit einer höheren Priorität nicht in Aussicht stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 7426 — Direktanregung vom 5. September 2025.