Bitte in die Einbeziehung in die Planung von Mobilitätsstationen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Planung und Umsetzung der ersten Mobilitätsstationen in Bockenheim. Die Kriterien für die Standortwahl umfassen ÖPNV-Angebote und Flächenverfügbarkeit. Ziel ist es, die Mobilitätsstationen effizient und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zu integrieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Umsetzung der ersten Mobilitätsstationen in Bockenheim hat bereits begonnen. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um die erste Verortung der Standorte zu ermitteln. Diese Kriterien umfassen unter anderem das ÖPNV-Angebot, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieterfirmen, bestehende Stationen des Car- und Bikesharings sowie die Verbotszonen aus den geltenden Sondernutzungserlaubnissen. Die Standorte der Mobilitätsstation hängen also maßgeblich von Angebot, Nachfrage und insbesondere der Flächenverfügbarkeit vor Ort ab. Die Auswahl der Standorte erfolgt zudem in einem mehrstufigen, ämterübergreifenden Prüfprozess unter Einbezug aller relevanten Infrastruktur und aktuellen Planungen.
Die Ortsbeiräte wurden im September 2024 in einer Veranstaltung über die Umsetzung der Strategie informiert. Künftig werden die Ortsbeiräte nach der verkehrsrechtlichen Anordnung und vor Beginn der baulichen Umsetzung über die jeweiligen Mobilitätsstationen informiert.
Anregungen oder Standortvorschläge für Mobilitätsstationen können bei traffiQ formlos über das bereits den Ortsbeiräten kommunizierte E-Mail-Postfach Mobilitaetsstationen@traffiQ.de eingereicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 8211 — Direktanregung vom 23. Februar 2026.