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Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Es handelt sich bei den Schilderungen um zwei Maßnahmen, einerseits die Zweirichtungsführung und andererseits die Einrichtung einer Fahrradsignalanlage im Knotenpunktbereich Zeppelin-/ Miquelallee. Erstere Maßnahme diente der Beschilderung und Verdeutlichung des Zweirichtungsverkehrs auf dem Weg zwischen der häuserseitigen und der mehrspurigen Zeppelinallee zwischen Sophienstaße und Ludolfusstraße, inklusive der Querung letzterer. In diesem Zuge wurde eine Verdeutlichung des Zweirichtungsverkehrs im Einmündungsbereich Ludolfusstraße erforderlich. Sowohl diese Teilmaßnahme als auch der Durchstich zur nördlichen Zeppelinallee auf Höhe der Hausnummer 47 wurden aufgrund von Bürger:innen-Meldungen durchgeführt, welche zur Befahrung dieser Relationen jeweils klare Möglichkeiten mit guten Sichtverhältnissen vermissten. Ziel war keineswegs, vorher legal zu befahrende Wege einzuschränken. Im Zuge der Planung wurde die Grünanlage nicht als Teil des straßenbegleitenden Radweges behandelt, was er strenggenommen jedoch ist. Die Beschilderung des Gemeinsamen Geh- und Radwegs durch Verkehrszeichen (VZ) 240 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie dem Zusatz "Ende" diente lediglich dem Zweck einer Auflösung der Benutzungspflicht des Zweirichtungsradweges. Dies lässt sich mittels einer Modifizierung der Beschilderung klarstellen. Der Anregung wird diesbezüglich entsprochen. Weiter werden Maßnahmen zur Klarstellung der nicht zulässigen Befahrung des Radweges, welcher im nördlichen Anschluss weiter an der Miquelallee verläuft, ergriffen (mittels VZ 267 StVO "Verbot der Einfahrt" in Größe 1). Die Einrichtung der Fahrradsignalanlage erfolgte aufgrund eines Bürgerhinweises und einer daraus folgenden Ortsbesichtigung hinsichtlich des Konflikts zwischen dem Rad- und Fußverkehr an dieser Stelle. Um den Vorrang zwischen Fuß- und Radverkehr zu regeln, kommt in diesem Fall nur die Signalisierung als regelkonforme Lösung in Betracht. Um für die Berechnung der Schutzzeiten der Signalanlage (Zwischenzeiten) eine eindeutige Fahrgeometrie zu gewährleisten, wurde auch die Radführung entsprechend in der Zufahrt markiert. Der Wegfall eines Parkplatzes war erforderlich, um ein Zuparken des Radweges zu verhindern. Aus diesem Grund wurde eine Sperrfläche ergänzt.

Verknüpfte Vorlagen