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Die größtenteils als Bürogebäude genutzte Liegenschaft in der Hanauer Landstraße 208-216 steht offensichtlich seit mehr

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant, das leerstehende Bürogebäude in der Hanauer Landstraße 208-216 nach Ablauf des Erbbaurechtes wieder zu vergeben. Aufgrund der Seveso-III-Richtlinie können die städtischen Bedarfe nicht abgebildet werden, weshalb derzeit keine aktive Vermietung erfolgt. Die Vergabe wird erfolgen, sobald die Richtlinien für die Konzeptvergabe beschlossen sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

Die größtenteils als Bürogebäude genutzte Liegenschaft in der Hanauer Landstraße 208-216 steht offensichtlich seit mehr als zwei Jahren leer, abgesehen vom Erdgeschoss, in dem unter anderem eine Autovermietung, ein Fliesen- und ein Bettenladen untergebracht sind. Die Liegenschaft inklusive der an die Lindleystraße angrenzenden Hallen befindet sich laut Geoportal im Eigentum der Stadt.

Ich frage daher:

Welche Pläne verfolgt der Magistrat mit dem Gebäude, insbesondere mit den derzeit leer stehenden Stockwerken, die bisher als Büroflächen genutzt wurden?

Antwort des Magistrats

Die Liegenschaft ist nach Ablauf des bestehenden Erbbaurechtes in die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main übernommen worden. Es ist vorgesehen, für dieses Objekt wieder ein Erbbaurecht zu vergeben, da an dieser Stelle eigene Bedarfe der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der Restriktionen der Seveso-III-Richtlinie, denen das Grundstück aufgrund seiner Lage unterliegt, nicht abgebildet werden können. Derzeit wird daher eine aktive Vermietung freier Flächen nicht vorgenommen, sondern die bestehenden Mietverträge lediglich fortgeführt. Die Vergabe kann erfolgen, wenn die Richtlinien für die Konzeptvergabe beschlossen sind. Der Entwurf der Richtlinie befindet sich derzeit in der Ämterabstimmung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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