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Lautstärke von Partyschiffen drosseln

Vorlagentyp: STMagistrat
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Lautstärke von Partyschiffen auf dem Main. Es wird festgestellt, dass bisher keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte festgestellt wurden, jedoch die Betreiber aufgefordert wurden, die Lautstärke ab 22:00 Uhr zu reduzieren, um Belästigungen zu vermeiden.

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Lindleystraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Zusammenhang mit den auf dem Main fahrenden "Partyschiffen" ist nach den Regelungen der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung des Landes Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt dafür zuständig, die Einhaltung der sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der TA Lärm ergebenden Immissionsrichtwerte zu überwachen und sicherzustellen.

Nach Aussage des Regierungspräsidiums Darmstadt sind in der Vergangenheit bereits Lärmmessungen durchgeführt worden. Hierbei konnten durch die "Partyschiffe" jedoch keine Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte festgestellt werden, die rechtliche Maßnahmen gegen die jeweiligen Betreiber gerechtfertigt hätten. Dennoch sind diese aufgefordert worden, ab 22.00 Uhr die Lautstärke der Musik auf den Schiffen zur Vermeidung von Belästigungen zu reduzieren. Aktuell sind dort keine Beschwerden bekannt. Unabhängig hiervon sind diese grundsätzlich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt Frankfurt, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main (Mail: poststelle_IV_F@rpda.hessen.de, Tel: 069/2714-0) zu richten.

Durch die Wasserschutzpolizei erfolgen zudem regelmäßig Hinweise auf die Beachtung der gültigen Immissionsrichtwerte. Sie ist erster Ansprechpartner bei akut auftretenden Beschwerden und erreichbar unter Wasserschutzpolizeistation Frankfurt am Main, Lindleystraße 14, 60314 Frankfurt am Main (Mail: wspst-frankfurt.hpe@polizei.hessen.de, Tel: 069/9434590). Sofern der Verursacher des nächtlichen Lärms konkret ermittelt werden kann, ist die Erstattung einer Ordnungswidrigkeit auf Grundlage des § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) möglich. Ist hingegen nicht bekannt, wer für die Lärmbelästigungen verantwortlich ist, unterbleibt die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens bei der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes, da diese Fallkategorien erfahrungsgemäß ergebnislos enden.

Sowohl dem Regierungspräsidium Darmstadt als auch dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat liegen keine Informationen darüber vor, ob und ggf. auf welcher Rechtsgrundlage die Städte Bonn und Köln Vereinbarungen mit Schifffahrtsbetreibern auf dem Rhein getroffen haben sollen. Jedoch gibt es in Nordrhein-Westfalen - im Gegensatz zu Hessen - ein Landes-Immissionsschutzgesetz, das in § 9 den Schutz der Nachtruhe regelt. Danach sind von 22:00 bis 6:00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Gemäß § 10 dieses Gesetzes dürfen zudem Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte u.ä.), nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Oktober 2023FF 1973Partyboote auf dem Main sorgen in den Sommermonaten für eine erhebliche Lärmbelästigung für die Mainanwohner:innen. DasFragestunde-Frage
  2. 7. Mai 2024OFOF 1271/1Lautstärke von Partyschiffen drosselnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 28. Mai 2024OMOM 5534Lautstärke von Partyschiffen drosselnDirektanregung
  4. 26. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    STST 1572Lautstärke von Partyschiffen drosseln
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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