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Vor einigen Wochen wurde auf dem Gelände der Römerstadtschule ein Nest der invasiven Asiatischen Hornisse entdeckt, die

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt hat keine klaren Verfahrensregeln für den Umgang mit der Asiatischen Hornisse und anderen invasiven Arten. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden EU-Vorgaben zu beachten und die Obere Naturschutzbehörde in die Bekämpfung einzubeziehen, um die Ausbreitung der Art zu verhindern.

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Frage an den Magistrat

Vor einigen Wochen wurde auf dem Gelände der Römerstadtschule ein Nest der invasiven Asiatischen Hornisse entdeckt, die für den heimischen Bienenbestand eine Gefahr darstellen. Es stellte sich heraus, dass es zwar ein Meldeportal beim Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie gibt, es aber offensichtlich in der Stadt Frankfurt keine klaren und bekannten Verfahrensregeln für den Umgang mit solchen invasiven Arten - zuständige Behörde, Entfernung des Nestes et cetera - gibt. So dürfte es schwerfallen, die Ausbreitung der Art wirkungsvoll zu bekämpfen.

Daher frage ich den Magistrat:

Welche Verfahrensregeln gibt es in der Stadt Frankfurt für den Umgang mit der Asiatischen Hornisse und anderen invasiven Arten?

Antwort des Magistrats

In der Europäischen Union kommen in der Umwelt rund 12.000 gebietsfremde Arten vor, darunter Tiere und Pflanzen. Von diesen Arten werden allerdings nur schätzungsweise zehn bis 15 Prozent als invasiv eingestuft. Invasive, gebietsfremde Arten können eine große Bedrohung für die Biodiversität sein, weil invasive Arten mitunter konkurrenzstärker als heimische Arten sind. Daher hat die EU die "Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten", Verordnung EU Nr. 1143/2014, erlassen. Artikel 17 dieser Verordnung regelt das Vorgehen zur "sofortigen Beseitigung in einer frühen Phase der Invasion". Im Falle der Asiatischen Hornisse, Vespa velutina nigrithorax, ist Artikel 17 der Verordnung einschlägig, da die Art erstmals am 03.08.2016 gelistet wurde und sich somit in der Frühphase ihrer invasiven Ausbreitung befindet.

Gemäß § 43 (4) Nr. 5 c) Hessisches Naturschutzgesetz ist die Obere Naturschutzbehörde zuständig, wenn die Meldepflicht nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten besteht. Dies ist insofern folgerichtig, da invasive Arten sich nicht an die Gebietsgrenzen einzelner Städte oder Kreise halten. Das Land Hessen beziehungsweise die Obere Naturschutzbehörde versuchen durch die Entnahme von Nestern und die Abtötung der Asiatischen Hornissen die Ausbreitung der Art einzudämmen. Genauere Informationen zum bisherigen Erfolg der Maßnahmen liegen uns nicht vor. Eine Bekämpfung der Art durch den Magistrat findet nicht statt, zumal hierfür eine rechtliche Grundlage fehlt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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