Frankfurt ist eine wachsende Stadt. Dies führt zu Herausforderungen an verschiedenen Stellen. So bedeutet dies auch eine
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die wachsende Nachfrage nach Tageswerkstätten in Frankfurt und die damit verbundenen langen Wartelisten. Es wird nach Plänen zur Ausweitung des Angebots gefragt, um den Bedarf zu decken.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Frankfurt ist eine wachsende Stadt. Dies führt zu Herausforderungen an verschiedenen Stellen. So bedeutet dies auch eine wachsende Nachfrage bei den Tageswerkstätten der Praunheimer Werkstätten. Aktuell bestehen dort lange Wartelisten, sodass viele keinen Platz in dieser wichtigen Einrichtung erhalten.
Ich frage den Magistrat:
Gibt es Kenntnisse über Pläne bezüglich einer Ausweitung des Angebots?
Antwort des Magistrats
Die Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe ändert sich mit dem Lebensabschnitt der leistungsberechtigten Personen - das sogenannte Lebensabschnittsmodell. Danach sieht das hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch/Neuntes Buch, SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die folgenden sachlichen Zuständigkeiten vor:
- Für Leistungen der Eingliederungshilfe bis zum Ende der Schulausbildung sind die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte, zuständig - hier das Jugend- und Sozialamt.
- Für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, also der Landeswohlfahrtsverband Hessen, LWV, zuständig.
Die Tageswerkstätten richten sich an erwachsene Menschen, sodass die Zuständigkeit hier beim LWV, dem überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe verortet ist.
In der Kürze der Zeit war es dem LWV nicht möglich, uns eine belastbare Auskunft
a) zu den Wartelisten
b) zu aktuellen Plänen bezüglich einer Ausweitung
zu schicken. Der Magistrat - hier das Jugend- und Sozialamt - wird der Fragestellung weiter nachgehen, um gegebenenfalls bestehende Bedarfslücken im Rahmen der Kooperation mit dem LWV zu adressieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.