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Eine türkische Staatsbürgerin, die seit über 30 Jahren in Deutschland lebt, hatte im Rahmen der Verlängerung ihrer Aufen

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Schwierigkeiten einer türkischen Staatsbürgerin bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis aufgrund unleserlicher Ein- und Ausreisestempel. Es wird vorgeschlagen, dass das FIO die benötigten Informationen direkt bei den Zollbehörden anfragt, um den Nachweis über die Aufenthaltsdauer zu erleichtern.

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Frage an den Magistrat

Eine türkische Staatsbürgerin, die seit über 30 Jahren in Deutschland lebt, hatte im Rahmen der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis im Frankfurt Immigration Office, FIO, aufgrund zweier unleserlicher Stempel - Ein- und Ausreisestempel in die Türkei - Schwierigkeiten bei der Beantragung der Aufenthaltsverlängerung. Daraufhin wurde sie vom FIO an die türkischen Behörden verwiesen, um die Ein- und Ausreisen sowie die Aufenthaltsdauer in der Türkei nachzuweisen.

Ich frage den Magistrat:

Warum kann das FIO diese Informationen - über Ein- und Ausreisen - nicht selbst über die Zollbehörden der Flughäfen erfragen, wo diese Informationen elektronisch vorliegen, und kann hierfür eine Schnittstelle geschaffen werden?

Antwort des Magistrats

Aufgrund der Fragestellung muss davon ausgegangen werden, dass bei der türkischen Staatsangehörigen der hinreichende Verdacht besteht, dass der Verlusttatbestände des § 51 AufenthG vorliegen, wonach ein längerer Auslandsaufenthalt zum automatischen Verlust des deutschen Aufenthaltsrechts führt.

In diesen Fällen liegt es im Rahmen der Mitwirkungspflicht im Verantwortungsbereich der betroffenen Person, entsprechende Nachweise, dass der Verlusttatbestand nicht eingetreten ist, zu erbringen.

Der türkische Staat führt hinsichtlich von Ein- und Ausreisen türkischer Staatsangehöriger ein Ausreiseregister - Almanyaya giris cikis belgesi -, mit dem in der Regel bereits der notwendige Nachweis erbracht werden kann, dass kein längerer Auslandsaufenthalt im Sinne des oben genannten Paragrafen vorliegt.

Zu diesem Ausreiseregister haben ausschließlich die Betroffenen selbst ein Auskunftsrecht, nicht jedoch deutsche Ausländerbehörde. Somit es dem Frankfurt Immigration Office - Ausländerbehörde - bereits aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, diese Auskunft direkt einzuholen.

Der Vortrag, dass die Ein- und Ausreisedaten in elektronischer Form bei den Zoll- beziehungsweise Flughafenbehörden in elektronischer Form vorliegen, entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Zudem finden Ausreisen nicht ausschließlich per Flugzeug statt und Kontrollen der Binnengrenzen erfolgen nur stichprobenhaft.

Ein Zugriff auf die Passagierlisten aller Fluggesellschaft begegnet nicht nur organisatorischen sondern auch datenschutzrechtlicher Bedenken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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