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Die Stadt Frankfurt hat sich gegenüber der EU zum Bau der Europäischen Schule verpflichtet. Umwelt- und Verkehrsgutachte

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant den Bau der Europäischen Schule am Ratsweg und hat sich verpflichtet, die notwendigen Gutachten zu erstellen. Der Prozess zur Standortentscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung soll im zweiten Quartal 2025 abgeschlossen werden, sofern keine unüberwindbaren Hindernisse festgestellt werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Stadt Frankfurt hat sich gegenüber der EU zum Bau der Europäischen Schule verpflichtet. Umwelt- und Verkehrsgutachten sollten eigentlich vor der Sommerpause vorliegen.

Ich frage den Magistrat:

Für wann ist eine Standortentscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung geplant, und wie gestaltet sich der Prozess bis dahin?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Sylvia Weber:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Grote,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie Sie in der Frage vollkommen richtig angeführt haben, hat die Stadt Frankfurt zugesagt, das Areal am Ratsweg als Standort für den Neubau der Europäischen Schule Frankfurt vertieft zu prüfen. Es werden hierzu drei Gutachten erstellt. Externe Gutachterbüros untersuchen Fragen zum Verkehr, zur Umwelt und zum Artenschutz sowie zur Bodenbeschaffenheit, und zwar in enger Abstimmung mit den beteiligten Institutionen wie dem Land Hessen, der EZB, der Europäischen Schule selbst und letztendlich auch dem Bund, der die Gutachten bezahlt und später einmal auch den Neubau der Europäischen Schule realisieren wird.

Nun zum aktuellen Stand der Gutachten: Das Verkehrsgutachten ist inhaltlich abgeschlossen, der Endbericht befindet sich gerade in der Fertigstellung in Absprache mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Straßenverkehrsamt. Das Umwelt- und Artenschutzgutachten ist weitestgehend fertiggestellt. Die Begutachtung selbst konnte früher als geplant abgeschlossen werden. Wir hatten ja gesagt, das dauert ein ganzes Jahr, um alle Vegetationsperioden zu erfassen, das war aber in dieser Vollständigkeit nicht nötig. Es müssen jetzt noch die finalen inhaltlichen Bewertungen der Untersuchungsergebnisse vorgenommen werden sowie der Bericht an sich erstellt werden. Das Umweltamt ist hier eingebunden.

Das Bodengutachten ist beauftragt, die Untersuchungen können jedoch wegen der bereits auf dem Festplatz gebuchten Veranstaltungen inklusive Auf- und Abbauphasen erst im ersten Quartal 2025 durchgeführt werden. Das Gutachterbüro steht hier in Terminabstimmung mit den Nutzenden des Festplatzes, also mit der Tourismus+Congress GmbH, und selbstverständlich auch mit dem Kleingartenverein Riederwald.

Davon ausgehend, dass die Gutachten keine unüberwindbaren Hindernisse für den Bau aufzeigen werden, ist dann für den nächsten Schritt geplant, der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzulegen. Auf Grundlage eines solchen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung kann dann eine Verwaltungsvereinbarung mit Bund, Land, EZB, der EU und natürlich auch der Europäischen Schule zum Neubau des Schulgebäudes am Ratsweg unterzeichnet werden. So ist der Ablauf.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste kommt von der Fragestellerin Frau Grote und die zweite von Frau Steinhardt von der CDU.

Stadtverordnete Elisa Grote, Volt:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank, Frau Weber, für die Beantwortung der Frage! Das ist erfreulich zu hören, dass die Gutachten im ersten Quartal fertiggestellt werden können. Ist dann die Beschlussfassung für das zweite Quartal geplant? Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Wann beschlossen wird, das liegt in Ihrer Hand - in der Hand der Stadtverordneten -, aber der zeitliche Ablauf ist wie folgt: Die Probebohrungen für das Bodengutachten sind wie gesagt in Abstimmung mit den Nutzenden von Januar bis März terminiert. Das kann nicht in einem Rutsch gemacht werden, sondern es muss immer wieder pausiert werden, damit die Nutzungen entsprechend durchgeführt werden können. Von Januar bis März finden diese Probebohrungen statt. Wir haben mit den Institutionen verabredet, dass, wenn sich aus den Ergebnissen keine Hindernisse ergeben, wir im Mai diese Verwaltungsvereinbarung schon einmal so weit textlich finalisieren, dass wir sie dann in der Tat im zweiten Quartal in den Geschäftsgang geben können und nach dem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung dann auch unterzeichnen können. Das heißt: Das zweite Quartal ist tatsächlich der Zeitraum, den wir anpeilen.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Frau Steinhardt von der CDU hat die zweite Zusatzfrage.

Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank für den Zeitplan! Sie haben eben einen interessanten Satz gesagt: Wenn diese Gutachten keine unüberwindbaren Gründe gegen den Bau zeigen, dann passiert das. Was ist denn aber, wenn es Gründe gibt, die dann doch gegen den Bau sprechen? Gibt es einen Plan B? Sie wissen, dass der Festplatz nicht unbedingt der Standort ist, den alle in der Stadt bevorzugen. Was ist, wenn die Gutachten auch sagen, das ist kein guter Platz?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt nach den Ergebnissen und Zwischenergebnissen, die ich kenne, kein unüberwindbares Hindernis, und insofern gehen wir alle davon aus, dass das am Ende auch so der Fall sein wird. Auch was die Endergebnisse betrifft. Wenn ein Hindernis auftauchen sollte, kommt es natürlich auch darauf an, was es ist - vielleicht kann man es beseitigen. Wenn man es beseitigen kann, ist das natürlich das Mittel der Wahl. Wenn es nicht beseitigt werden kann, muss man schauen, wie man damit umgeht. Wir haben die vertiefte Prüfung des Ratsweges gemeinsam verabredet in einer Kooperationsvereinbarung mit den Institutionen, und wir werden natürlich auch gemeinsam mit den Institutionen nach Alternativen suchen müssen, wenn es denn notwendig sein sollte.

So weit sind wir aber noch lange nicht. Das heißt, wir warten jetzt die Probebohrungen und die finalen Ergebnisse ab. Ich gehe momentan davon aus, dass es keine Hindernisse gibt, die nicht überwunden werden können.

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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