Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Vorübergehend aufgestellte Halteverbote werden mit dem Tag des Beginns, jedoch in der Regel leider ohne Angabe des Endda

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Fragesteller schlägt vor, dass bei temporären Halteverbotsschildern künftig immer das Enddatum angegeben wird, um Unklarheiten für Anwohner und Beschäftigte zu vermeiden. Das erwartete Ergebnis wäre eine verbesserte Transparenz und Planungssicherheit für die betroffenen Personen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Vorübergehend aufgestellte Halteverbote werden mit dem Tag des Beginns, jedoch in der Regel leider ohne Angabe des Enddatums gekennzeichnet. Unklar bleibt so für die dort lebenden oder arbeitenden Menschen, wann das Halteverbot endet.

Ich frage den Magistrat, ob bei temporären Halteverbotsschildern vorgegeben werden kann, das Enddatum künftig immer ebenfalls aufzuführen.

Antwort des Magistrats

Das Anliegen des Fragestellers ist grundsätzlich nachvollziehbar, lässt sich jedoch aus zwei Gründen nicht umsetzen:

Zuerst kennt der amtliche, bundeseinheitliche Verkehrszeichenkatalog mit dem Zusatzzeichen 1040-34 "Ab Zeitpunkt" nur die Möglichkeit, eben diesen unter einem Verkehrszeichen anzubringen und das Inkrafttreten einer Regelung mit Allgemeinverfügungscharakter zu verkünden, nicht jedoch deren Ende aufzuführen. Die Straßenverkehrsbehörde kann insofern nur dieses Verkehrszeichen rechtsverbindlich anordnen.

Zweitens, und dies bezweckt auch der Gesetzgeber mit dieser Regelung, sollen temporäre Verkehrszeichen schnellstmöglich wieder vollständig aus dem Verkehrsraum entfernt werden, sobald die zugrundeliegenden Maßnahme beendet beziehungsweise die entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung in ihrer Gültigkeit abgelaufen ist. Dies entspricht auch der Intention des Magistrats. Auch würde die Angabe eines Endzeitpunkts zu kaum heilbaren Problemen in den Fällen führen, in denen seitens der Vorhabenträger:innen Bauzeiträume beispielsweise aufgrund ungeeigneter Witterungsbedingungen verlängert werden müssen.

Hinweise auf Geisterbaustellen oder -schilder nimmt die Städtische Verkehrspolizei entgegen, die daraufhin eine Kontrolle der digitalen Aktenlage beziehungsweise, wenn erforderlich, der Örtlichkeit durchführen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung