Die Planungsgesellschaft zur Regionaltangente West hat im November 2024 beschlossen, den Gesellschaftszweck dahin gehend
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Zusammenfassung
Die Planungsgesellschaft zur Regionaltangente West plant, Radwege entlang der Trasse zu integrieren, was den Radverkehr in Frankfurt verbessern soll. Dies geschieht im Einklang mit einem Antrag der Koalition, um wichtige Verbindungen zu schaffen. Der Magistrat wird die Umsetzung und weitere Projekte prüfen.
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Leunastraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schwanheim: Leunastraße zwischen B40 und Leunabrücke15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Leunastraße per E-MailFrage an den Magistrat
Die Planungsgesellschaft zur Regionaltangente West hat im November 2024 beschlossen, den Gesellschaftszweck dahin gehend zu ändern, dass dieser auch die Planung und den Bau von Radwegen entlang der Trasse umfasst. Das ist sehr zu begrüßen, entspricht dies doch dem Antrag NR 767/23, den die Koalition auf den Weg gebracht hat. So können wichtige Verbindungen für den Radverkehr geschaffen werden.
Ich frage den Magistrat:
Welche Strecken entlang der RTW mit Frankfurter Bezug werden nun mit Radwegen geplant?
Antwort des Magistrats
Die Entscheidung des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der RTW Planungsgessellschaft mbH, RTW, den Gesellschaftszweck zu erweitern, ist noch nicht rechtskräftig. Insofern liegt noch keine Grundlage für eine Beauftragung der RTW vor. Davon unabhängig wurde bereits mit der RTW vereinbart, dass über die ohnehin schon geplanten begleitenden Fuß- und Radwege - beispielsweise Leunastraße - hinaus eine zusätzliche Fuß- und Radwegverbindung nach Sulzbach unter der A 66 hindurch von der RTW geplant und gebaut wird. Außerdem wird der Magistrat prüfen, welche weiteren Projekte sinnvollerweise in Frage kommen.
Grundsätzlich wird befürwortet und in der Praxis auch darauf geachtet, dass Verkehrsplanungen aller Art einen "ganzheitlichen" Ansatz verfolgen. Dies bedeutet, dass alle Verkehrsarten - Fußverkehr, Fahrradverkehr, ÖPNV, MIV - bei Planungen angemessen berücksichtigt werden müssen. Selbstverständlich gilt dies auch beim Ausbau von Schieneninfrastrukturmaßnahmen und der notwendigen Integration von Fuß- und Radverkehr.
Der Magistrat begrüßt die angesprochene Entscheidung der RTW sehr, da somit eine "ganzheitliche" Betrachtungsweise noch besser gelebt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.