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Vergangenen Monat hat der Magistrat in der Antwort auf die Frage Nr. 2743 hin mitgeteilt, dass aktuell 65 Sozialbezirksv

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage zielt darauf ab, ob die Tätigkeiten der Ehrenamtlichen im Sozialbereich dokumentiert werden, um Transparenz über deren Engagement und die Inanspruchnahme durch die Bürger:innen zu schaffen. Dies könnte dazu beitragen, die Effizienz und den Nutzen der Ehrenamtlichen zu evaluieren und gegebenenfalls zu verbessern.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Vergangenen Monat hat der Magistrat in der Antwort auf die Frage Nr. 2743 hin mitgeteilt, dass aktuell 65 Sozialbezirksvorsteher*innen und 258 Sozialpfleger*innen im Ehrenamt für die Stadt Frankfurt tätig sind und für die Entschädigungen monatliche Gesamtkosten in Höhe von 79.475 Euro entstehen - insgesamt also fast eine Million Euro im Jahr.

Da dies durchaus eine stolze Summe darstellt, frage ich den Magistrat:

Wird protokolliert, welche Tätigkeiten tatsächlich von den Ehrenamtlichen ausgeführt werden, beispielsweise in einer Übersicht, in der aufgeführt wird, wie oft und in welchen Angelegenheiten die einzelnen Sozialbezirksvorsteher*innen und Sozialpfleger*innen konsultiert wurden?

Antwort des Magistrats

Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen werden auf Vorschlag des zuständigen Ortsbeirates nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung bestellt. Stellung und Aufgaben der Sozialbezirksvorsteher:innen sind in der vom Magistrat erlassenen Geschäftsanweisung für den Ehrenamtlichen Dienst des Jugend- und Sozialamtes geregelt, Magistrats-Beschluss Nr. 1173 vom 10.08.2009.

Eine standardisierte Erfassung der Aufgaben nach Zeit und Art ist aufgrund der Vielfältigkeit und Diversität der Aufgaben nicht normiert. Für die notwendige Transparenz in der Tätigkeit sorgen unterschiedliche, praxisgerechte Regelungen:

Wesentliches Ziel der Arbeit der Sozialbezirksvorsteher:innen ist, als Brücke zwischen der Stadtgesellschaft und der Verwaltung zu fungieren und das Vertrauen in die öffentliche Hand zu stärken. Voraussetzung hierfür ist eine Präsenz in ihren jeweiligen Stadtteilen. Die Sozialbezirksvorsteher:innen machen sich bei den Menschen bekannt, treten in den Kontakt und bieten sich aktiv als Ansprechpersonen und für Beratung an. Beispielsweise über feste Sprechzeiten oder über Besuche von Einrichtungen in ihren Bezirken. Sie bekommen so einen Eindruck in die Lebenswelt der Menschen und unterstützen in Fällen erkannter Hilfebedürftigkeit. Sie werden dazu situativ auch von den Sozialrathäusern angesprochen.

Die sogenannten Ehrenbeamt:innen stellen auf diese Weise einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfen für alle Bürger:innen sicher, können auf verschiedene Angebote hinweisen und Hilfen einleiten. Sie werden dabei je nach Größe des Bezirks von einer angemessenen Anzahl an Sozialpfleger:innen unterstützt, die ihnen unterstellt sind.

Für die Sozialbezirksvorsteher:innen bzw. die Sozialpfleger:innen ist die Obergrenze der zu betreuenden Haushalte auf maximal zehn festgelegt. Hierdurch wird eine intensive und nachhaltige Betreuung im Ehrenamt ermöglicht. Insbesondere in Fällen, bei denen aufgrund unterschiedlicher Hürden - Scham- und Schuldgefühle, wenig Wissen über das Hilfesystem et cetera - bisher keine Anbindung an das kommunale Hilfesystem besteht, erfüllen die Pfleger:innen und Sozialbezirksvorsteher:innen eine wichtige Schlüsselfunktion.

Tätigkeitsberichte erfolgen regelmäßig im Rahmen der Sitzungen der Ortsbeiräte.

Das Vertretungsorgan der Ehrenbeamt:innen ist der "Dreierausschuss", der für eine Wahlperiode gewählt wird. Über dieses Vertretungsorgan wird ein regelmäßiger Austausch mit dem Jugend- und Sozialamt auf Ebene der Amtsleitung sichergestellt. Anregungen der ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden aufgenommen und der Erfahrungsaustausch mit den hauptamtlichen Mitarbeitenden in den verschiedenen Abteilungen der Verwaltung gefördert und organisiert.

So finden regelmäßig Sitzungen zwischen dem Ehrenamtlichen Dienst und den Mitarbeiter:innen im Jugend- und Sozialamt statt, um sich über die Arbeit im Stadtbezirk auszutauschen. Innerhalb der Sitzungen wird auch über die einzelnen betreuten Fälle berichtet. In diesem Dialog werden die ehrenamtlichen Sozialpfleger:innen und/oder Sozialbezirksvorsteher:innen bei Bedarf beraten und Lösungen für Fallkonstellationen werden besprochen. Die Ehrenbeamt:innen erhalten zusätzlich Fortbildungsangebote und mit Beginn einer neuen Wahlperiode organisiert das Amt eine Vollversammlung aller Sozialbezirksvorsteher:innen und -pfleger.innen.

Damit ist die Arbeit des Ehrenamtlichen Dienstes nachvollziehbar und wird fortlaufend entwickelt. Die Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen haben sich in ihrer Rolle etabliert und leisten in ihrer Arbeit einen wertvollen Beitrag für ein gutes Verständnis im Zusammenwirken von Bürger:innen und Verwaltung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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