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- Kinderbeauftragte leisten in den Frankfurter Stadtteilen eine enorm wichtige Arbeit. Sie sind die Schnittstelle zwischenF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2875 Kinderbeauftragte leisten in den Frankfurter Stadtteilen eine enorm wichtige Arbeit. Sie sind die Schnittstelle zwischen den Kindern, den Eltern, den diversen Einrichtungen und Schulen und der Stadtverwaltung. Das Kinderbüro unterstützt die Kinderbeauftragten bei deren Aufgaben. Im Ortsbeirat 2 wurde zuletzt im Mai 2024 ein neuer Kinderbeauftragter gewählt. Vom Magistrat berufen wurde er im November. Daher frage ich den Magistrat: Warum dauert es Monate bis Personen, die sich bereit erklärt haben, ein städtisches Ehrenamt zu übernehmen, vom Magistrat berufen werden, und wie will der Magistrat diese Abläufe beschleunigen? Antwort des Magistrats: Auf Grundlage sowohl der Hessischen Gemeindeordnung als auch der Satzung und Geschäftsanweisung der Kinderbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main kann eine Berufung erst nach folgenden Schritten erfolgen: 1. Die durch den Ortsbeirat vorgeschlagene Person muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 2. Das Frankfurter Kinderbüro muss einen Adressabgleich im Bürgeramt durchführen, sowie eine Bestätigung der Nicht-Beschäftigung bei der Stadt Frankfurt am Main über LOGA einholen. 3. Konnten alle Angaben zufriedenstellend beantwortet werden, erfolgt die Erstellung der Berufungsunterlagen. Diese werden an das Rechtsamt zur Überprüfung weitergeleitet. 4. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Rechtsamt erfolgt die Weiterleitung an das zuständige Dezernat. 5. Nach Unterschrift der Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen wird die Magistratsvorlage erstellt. 6. Danach erfolgt die Berufung durch den Magistrat. 7. Nach Zuleitung des Magistratsbeschlusses erfolgt die schriftliche Ernennung durch die Dezernentin. Das Frankfurter Kinderbüro bindet die oder den zukünftige:n Kinderbeauftragte:n bereits nach Mitteilung der Kontaktdaten durch den Ortsbeirat in folgende Formate und Themen ein: 1. Sobald die E-Mailadresse bekannt ist, wird diese für die Kommunikation mit den Kinderbeauftragten genutzt und die Mailadresse in die Mailingliste der Kinderbeauftragten aufgenommen. 2. Es erfolgt eine Einladung zu allen Treffen und Veranstaltungen der Kinderbeauftragten. 3. Möglichkeit der Teilnahme am Einführungsworkshop/Schulung. 4. Die vorgeschlagene Person darf sich bereits designierte:r Kinderbeauftragte:r nennen. Der Kinderbeauftragte des Ortsbeirats 2 wurde laut Schreiben vom 06.06.2024 im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung des Ortsbeirats am 27.05.2024 gewählt. Diese Information erreichte das Frankfurter Kinderbüro über die Schriftführerin am 10.06.2024. Es wurde umgehend das erweiterte Führungszeugnis angefordert, sowie LOGA und Bürgeramt abgeglichen. Das erweiterte Führungszeugnis des zukünftigen Kinderbeauftragten wurde uns am 11.07.2024 zugestellt. Nach Erstellung der Berufungsunterlagen während der Sommerurlaubszeit wurden diese am 24.07.2024 an die Amtsjuristin zur Überprüfung gesandt und im Anschluss am 26.08.2024 an das Dezernat XI weitergeleitet, das den Magistratsbeschluss gemäß am 23.09.2024 zur Berufung des Kinderbeauftragten des Ortsbeirats 2 herbeiführte. Der berufene Kinderbeauftragte wurde bereits direkt am gleichen Tag über seine Berufung informiert. Während des kompletten Verfahrens wurden bereits zahlreiche Information des Kinderbeauftragten angefordert, damit nach der offiziellen Berufung weitere Materialien und Informationen bereitgestellt werden konnten. Am 12.06.2024 wurde der designierte Kinderbeauftragte direkt in die Mailingliste eingetragen. Der Einführungsworkshop in das Ehrenamt des Kinderbeauftragten fand bereits am 16.07.2024 im Vorlauf der offiziellen Berufung statt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der FAZ vom 14.11. war zu entnehmen, dass die Bildungsdezernentin die Absicht hat, zwei weitere Förderschulen zu schließF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2876 Der FAZ vom 14.11. war zu entnehmen, dass die Bildungsdezernentin die Absicht hat, zwei weitere Förderschulen zu schließen. Weder Schulen noch Stadtverordnete wurden vorher informiert oder eingebunden. Die Inklusionsquote an Frankfurter Schulen ist erfreulich hoch. Doch gleichzeitig besteht eine unvermindert hohe Nachfrage vieler Familien nach Förderschulplätzen und die damit verbundene individuelle Förderung in kleinen Gruppen und einem familiären Umfeld. Daher frage ich den Magistrat: Welche Förderschulen und Förderschwerpunkte sind von den Plänen der Dezernentin betroffen, und an welchen Regelschulen sollen die betreffenden Schülerinnen und Schüler zukünftig beschult werden, wenn jetzt schon die Kapazitäten erschöpft sind? Antwort des Magistrats: Aktuell ist nicht geplant, weitere Förderschulen in Frankfurt zu schließen. Gemäß dem integrierten Schulentwicklungsplan, iSEP, 2020 bis 2029 werden keine zusätzlichen Förderschulen abgebaut und aufgehoben. Bei den im iSEP genannten Maßnahmen Nr. 8 - Karl-Oppermann-Schule - und 11 - Wallschule - im Bereich der Förderschulen handelt es sich um einen schulorganisatorischen Nachvollzug, der bereits im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung eingeleiteten Maßnahmen. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung wird auf die laufende wissenschaftliche Studie der Goethe-Universität Frankfurt mit dem Titel "Frankfurter Schulplätze im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung" verwiesen. Diese Studie untersucht die aktuelle und die geschätzte zukünftige Bedarfslage und welche Handlungsoption unter anderem zum Ausbau der inklusiven Beschulung bestehen. Die Studie soll dem Schulträger evidenzbasierte Erkenntnisse für die planerischen Grundlagen zur Verfügung stellen. Die Frage nach der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung wird gemäß Hessischen Schulgesetz, § 52, in den inklusiven Schulbündnissen fachlich erörtert, und dieses Gremium legt die Schulstandorte entsprechend den Förderschwerpunkten fest. In Frankfurt sind insgesamt sechs inklusive Schulbündnisse unter der Leitung des Staatlichen Schulamtes - Untere Schulaufsichtsbehörde - mit dieser Aufgabe betraut. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die beiden Basketballplätze im Hafenpark sind seit Wochen durch Bauzäune gesperrt. Die beiden Plätze sind in einem ToppzF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2877 Die beiden Basketballplätze im Hafenpark sind seit Wochen durch Bauzäune gesperrt. Die beiden Plätze sind in einem Toppzustand und erst vor etwa einem Jahr erneuert worden. Grund für die plötzliche Sperrung sollen Sicherheitsmängel sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wann werden die beiden Basketballplätze für Sportler wieder freigegeben? Antwort des Magistrats: Der Magistrat bedauert sehr, dass die erneuerten Basketballspielfelder auf der Freizeitsportfläche des Hafenparks schon nach kurzer Zeit wieder geschlossen werden mussten. Die Stadt Frankfurt sah sich zu diesem Schritt gezwungen, nachdem eine nicht genehmigte Umgestaltung des Platzes im zeitlichen Zusammenhang mit einer Wettkampf-Veranstaltung Ende September vorgenommen wurde, in deren Folge die Sicherheitsvorgaben derzeit nicht mehr erfüllt sind. Die von unbekannten Dritten aufgebrachte Linierung der beiden Courts entspricht nicht der aktuellen Sicherheitsnorm bezüglich der geforderten Freiräume außerhalb der Spielfelder. Der Magistrat muss die sicherheitstechnischen Auflagen des TÜV befolgen. Eine fachgerechte Instandsetzung der Freizeitsportfläche und damit verbunden eine Freigabe werden witterungsbedingt erst im Frühjahr 2025 erfolgen können, denn das Aufbringen der Farbe für die Linierung auf dem Kunststoffbelag erfordert trockene und ausreichend warme Witterung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Magistrat hat bisher immer bestätigt, dass er beabsichtigt, den Neubau der Johanna-Tesch-Schule an der Talstraße zuF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2878 Der Magistrat hat bisher immer bestätigt, dass er beabsichtigt, den Neubau der Johanna-Tesch-Schule an der Talstraße zu realisieren. Bereits 2022 sollte in Abstimmung mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt über die Nutzbarkeit des Geländes als Schulstandort entschieden werden. Laut Stellungnahme im März 2024 befand man sich noch immer in Abstimmung mit dem RP Darmstadt. Nun wurde Vertretern des Ortsbeirats 12 mitgeteilt, dass der Bau einer Schule an der Talstraße nicht mehr vorgesehen sei. Ich frage den Magistrat: Seit wann liegen dem Magistrat die Ergebnisse des beim RP in Auftrag gegebenen Gutachtens vor, und wo soll die Johanna-Tesch-Schule nun gebaut werden? Antwort des Magistrats: Der Magistrat plant nach wie vor, an der Talstraße in Kalbach einen Schulstandort für eine weiterführende Schule zu realisieren. Die weiteren Gutachten, die das Regierungspräsidium Darmstadt für eine Baugenehmigung für einen Schulstandort gefordert hat, sind leider langwierig. Daher wird parallel geprüft, ob ein anderer Standort einen schnelleren Umzug für die Johanna-Tesch-Schule ermöglichen könnte. Dem Magistrat ist klar, dass die Schulgemeinde eine verlässliche Perspektive braucht. Falls es so käme, könnte der Standort Talstraße späterhin mit einer anderen nach Schulentwicklungsplan noch ausstehenden weiterführenden Schule bebaut werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Unbekannte haben im November die Bismarck-Statue in Höchst von ihrem Sockel gerissen und mit Parolen beschmiert, die zeiF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2879 Unbekannte haben im November die Bismarck-Statue in Höchst von ihrem Sockel gerissen und mit Parolen beschmiert, die zeigen, dass es sich hier um eine politisch motivierte Tat handelt. Bereits 2021 hat der Ortsbeirat mehrheitlich die Anbringung einer Informationstafel an dem Denkmal mit Mitteln aus seinem Budget beschlossen. Als Antwort kündigte der Magistrat mit ST 158 vom 14.01.2022 einen "Verfahrensvorschlag" an und verweist auf eine bereits vorliegende Forschungsarbeit. Das Ergebnis nach drei Jahren: Es gibt weder Tafel noch Vorschlag, dafür eine zerstörte Statue. Ich frage den Magistrat: Wann wird die Bismarck-Statue wieder aufgestellt, und wann wird der "Verfahrensvorschlag" vorgelegt beziehungsweise einfach die Informationstafel angebracht? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Serke! Der Sturz des Bismarck-Denkmals in Höchst ist ein Akt massiven Vandalismus', den der Magistrat klar verurteilt. Die Statue wurde dabei beschädigt, jedoch nicht zerstört. Sie ist unmittelbar nach dem Vorfall geborgen und in ein städtisches Depot gebracht worden. Es kann derzeit noch nicht beziffert werden, was eine Reinigung, Sanierung und Wiederaufstellung an Kosten mit sich bringen würde. Bevor weitere Schritte eingeleitet werden, soll ein Votum der Kommission für Erinnerungskultur zum weiteren Umgang mit dem Denkmal abgewartet werden. Der Kommission gehören Expertinnen und Experten unter anderem aus dem Historischen Museum Frankfurt, dem Institut für Stadtgeschichte und dem Kulturamt an. Die Kommission tagt das nächste Mal im Frühjahr 2025. Tatsächlich wurde Ende des Jahres 2022 auf der Grundlage der zitierten Forschungsarbeit durch die Kommission für Erinnerungskultur eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit historisch belasteten Straßennamen und Denkmälern befasst. Sie umfasst Vertreterinnen und Vertreter der mit dem Thema befassten städtischen Ämter, Institute und Museen sowie externe Expertinnen und Experten. Die angesprochene Studie versammelt im Sinne einer groben Einteilung Straßennamen und Kunstwerke im öffentlichen Raum unserer Stadt, die mit einer hohen oder mittleren Wahrscheinlichkeit historisch belastet oder aber unbedenklich sind. Jeder dieser Fälle erfordert jedoch detailliertere historiografische Recherchen, um eine Grundlage für eine Empfehlung zum weiteren Umgang durch die Arbeitsgruppe zu legen. Die einzelnen Namen werden in diesem Sinne abgearbeitet und entsprechende Forschungsaufträge erteilt, was einige Zeit in Anspruch nimmt. Voraussichtlich Mitte 2026 wird ein erster Bericht der Arbeitsgruppe der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt, der zu den Namen Stellung nimmt, die als mit hoher Wahrscheinlichkeit historisch belastet eingestuft wurden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 14.11.1991 wurde die Grüngürtelverfassung, seinerzeit vom Umweltdezernat in Verantwortung von Tom Koenigs, dem StadtpF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2880 Am 14.11.1991 wurde die Grüngürtelverfassung, seinerzeit vom Umweltdezernat in Verantwortung von Tom Koenigs, dem Stadtparlament vorgelegt. Ich frage daher den Magistrat: Wer hat vorab die Grundstücke und Flächen ermittelt, die zum Grüngürtel dazu gehören sollen? Antwort des Magistrats: Mit Beschluss § 2354 vom 25. Januar 1990 legte die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung das Ziel fest, den Frankfurter GrünGürtel um die Stadt herum zu entwickeln und auf Dauer zu sichern. Zur Planung und Entwicklung wurde ein internationales Gutachter- und Wettbewerbsverfahren unter der Regie des damaligen Dezernats für Umwelt, Energie und Brandschutz gestartet. Dieses beauftragte sogenannte GrünGürtel-Projektbüros. In diesen waren Mitarbeiter:innen dreier Büros aus dem Bereich der Raumplanung, der Landschaftsarchitektur und der Stadtforschung tätig. Der GrünGürtel-Flächenplan und somit die flächenhafte Abgrenzung des GrünGürtels war das Ergebnis des Austauschs zwischen externen Fachleuten, Fachleuten aus den städtischen Ämtern, politischen Vertreter:innen im damaligen GrünGürtel-Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung und aus den Beteiligungsverfahren mit den Ortsbeiräten und der Frankfurter Bevölkerung - dies im Rahmen des sogenannten Bürger-Wettstreits. Der GrünGürtel-Flächenplan - Bestandteil des GrünGürtel-Beschlusses -, der in den frühen 2000er-Jahren digitalisiert wurde sowie der Ergebnisbericht GrünGürtel Planung 1990/91, dessen Ergebnisse Grundlage für den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur GrünGürtel-Verfassung gewesen sind, liegt in der ursprünglich, analogen Form beim Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main. Darin finden sich auch die Namen der beteiligten Büros sowie der Mitarbeiter:innen der Stadt, die in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen tätig gewesen sind. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Immer mehr Menschen greifen auf unbare Zahlungsmöglichkeiten im alltäglichen Leben zurück. Geldautomaten sowie BankfiliaF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2881 Immer mehr Menschen greifen auf unbare Zahlungsmöglichkeiten im alltäglichen Leben zurück. Geldautomaten sowie Bankfilialen gibt es nicht flächendeckend, und viele Personen sind oftmals mit wenig Bargeld unterwegs. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: In welchen städtischen Ämtern, die von Kundinnen und Kunden frequentiert werden, ist es möglich, mit der Kreditkarte zu zahlen, und in welchen sind im eigenen Gebäude oder in der näheren Umgebung Geldautomaten zu finden? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pürsün, meine Damen und Herren! Nach den in der Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit eingegangenen Rückmeldungen sind bei folgenden städtischen Ämtern Zahlungen mit Kreditkarten oder anderen unbaren Zahlungsmitteln möglich: - 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen In allen Bürgerämtern und Außenstellen werden Debitkarten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr anerkannt. Die EC-Terminals in den Bürgerämtern könnten zwar auch Kreditkartenzahlungen annehmen, diese werden aber vonseiten des Amtes nicht anerkannt. Bei Kartenzahlungen fallen neben Transaktionsgebühren vom Umsatz abhängige Gebühren an. Diese sind bei Kreditkarten höher als bei Debitkarten. Die Beschränkung auf Debitkarten wird im Bürgeramt gut akzeptiert. Ungeachtet dessen sind im Umfeld aller Bürgerämter - mit Ausnahme der Außenstellen Kalbach und Harheim - Geldautomaten verfügbar. - 32 Ordnungsamt Das Ordnungsamt und das Frankfurt Immigration Office verfügen insgesamt über sieben Kassenautomaten - vier Stück in der Liegenschaft Am Römerhof, drei Stück in der Liegenschaft Kleyerstraße. Hierbei handelt es sich um keine Geldautomaten im Sinne von Geldausgabeautomaten, da diese nur für Einzahlungen genutzt werden können. Weiterhin verfügen einige Büroarbeitsplätze, an denen häufig Kund:innen verkehren, über EC-Terminals. Derzeit akzeptieren alle Geldautomaten und Terminals lediglich EC-Karten. Die Umrüstung auf gängige Kreditkarten ist allerdings bereits veranlasst und wird zeitnah erfolgen. - 34 Standesamt Aufgrund der zentralen Lage befinden sich zudem zahlreiche Geldautomaten in der näheren Umgebung. - 36 Straßenverkehrsamt - 41.3 Caricatura Museum - 43 Volkshochschule Frankfurt am Main In der VHS Frankfurt am Main kann an den Standorten Bildungszentrum Ost, BZO, Nordwestzentrum und Bildungs- und Kulturzentrum Höchst, BIKUZ, mit EC-Karte bezahlt werden. Ab dem Jahr 2025 ist an diesen Standorten auch die Zahlung mit Kreditkarte möglich. Im Filmforum Höchst kann bereits jetzt sowohl mit EC-Karte als auch mit Kreditkarte bezahlt werden. 300 Meter entfernt vom BZO befindet sich ein ATM-Geldautomat, im BIKUZ sind im Umkreis bis 500 Meter mehrere Geldautomaten vorhanden und im Nordwestzentrum selbst gibt es Geldautomaten von der Frankfurter Sparkasse und der Reisebank. - 44 Stadtbücherei Die Stadtbücherei bietet die Möglichkeit, online mit Kreditkarten - VISA, Mastercard - für folgende Services zu bezahlen: Jahresausleihentgelt sowie weitere Forderungen, die sich aus der Bibliotheksnutzung ergeben, zum Beispiel Säumnisentgelte. Diese Möglichkeit kann von Besucher:innen auch an den öffentlichen Internet-PCs in den Bibliotheken genutzt werden. Neben der Möglichkeit, online zu bezahlen, betreibt die Stadtbücherei in folgenden Bibliotheken Kassenautomaten: Bockenheim, Bornheim/Zentrale Kinder- und Jugendbibliothek, Dornbusch, Enkheim, Gallus, Höchst, Nordweststadt, Rödelheim, Sachsenhausen, Zentralbibliothek. In diesen Bibliotheksräumen kann nicht nur mit Bargeld, sondern auch bargeldlos bezahlt werden. Zugelassen sind derzeit Girokarten, - noch - keine Debit- oder Kreditkarten. In der näheren Umgebung von 13 der 19 Liegenschaften der Stadtbücherei befinden sich zudem Geldautomaten. - 45B Archäologisches Museum - 45E Historisches Museum - 45F Museum Angewandte Kunst - 45G Museum der Weltkulturen - 45H Deutsches Architekturmuseum - 45I Museum für Moderne Kunst - 45J Jüdisches Museum Bertha-Pappenheim Platz - 45J Jüdisches Museum Judengasse - 47 Institut für Stadtgeschichte - 51 Jugend- und Sozialamt In einigen Organisationseinheiten des Jugend- und Sozialamtes stehen Geldautomaten lediglich zur Auszahlung der Sozialhilfeleistungen an die Klient:innen zur Verfügung. - 52 Sportamt Eine Kreditkartenzahlung in Höhe der Eintrittsgebühr ist an der Kasse der Eissporthalle möglich. Neben üblichen Bankkarten werden Visa und Mastercard akzeptiert. Eine Bargeldmitnahme ist dennoch geboten, da der vermietete Eishockeyshop für das Ausleihen der Schlittschuhe und das zu hinterlegende Pfand nur Barzahlung akzeptiert. Daneben kann die Kreditkarte zum Online-Buchen von Zeiten in der Tennishalle Kalbach genutzt werden, der Anbieter ist Frankfurt-Ticket. - 53 Gesundheitsamt Im Gesundheitsamt ist Kartenzahlung mit EC-Karten möglich. Eine Erweiterung auf die Zahlungsmöglichkeit mit den gängigsten Kreditkarten ist in Abklärung. Geldautomaten gibt es keine im Gesundheitsamt, allerdings in unmittelbarer Nähe. - 63 Bauaufsicht - 67 Grünflächenamt Das Grünflächenamt stellt für nahezu alle seine Leistungen an Dritte Rechnungen, die dann auf unbarem Zahlungsweg beglichen werden. Im Waldladen des Grünflächenamtes kann mit Debit-Karte und mit Bargeld bezahlt werden. - 77 Zoo - 78 Palmengarten Im Palmengarten ist es möglich, bargeldlos und auch mit Kreditkarte zu zahlen. In unmittelbarer Nähe zu den Eingängen beziehungsweise auf dem Gelände des Palmengartens und des Botanischen Gartens befinden sich keine Geldautomaten, nur in der weiteren Umgebung an der U-Bahn-Station Westend oder in der Umgebung der Bockenheimer Warte. Da keine zentrale Übersicht über die Verfügbarkeit von Geldautomaten in der Nähe oder in Gebäuden der städtischen Ämter geführt wird, kann hierzu keine allgemeine Auskunft gegeben werden. Zur schnellen und einfachen Standortsuche können die Bürger:innen auf entsprechende Tools zurückgreifen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Nichtschwimmer-Quote nimmt seit Jahren stetig zu. 2022 waren es in Deutschland schon etwa 20 Prozent der Kinder zwisF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2882 Die Nichtschwimmer-Quote nimmt seit Jahren stetig zu. 2022 waren es in Deutschland schon etwa 20 Prozent der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren, die nicht schwimmen konnten. Gleichzeitig häufen sich die Meldungen von tödlichen Badeunfällen in den Sommermonaten. Der Magistrat strebt nach eigener Aussage, Antwort auf Frage Nr. 1573/23, für diese Altersgruppe ein möglichst gutes Angebot beim Schulschwimmen und der Bäderversorgung an, damit möglichst alle Kinder schwimmen lernen können. Ich frage den Magistrat: Wie viele Kinder haben in den Jahren 2022 und 2023 die Grundschule verlassen ohne Schwimmunterricht gehabt zu haben, und wie viele Schulschwimmunterrichtsstunden sind in diesem Zeitraum ausgefallen? Antwort des Magistrats: Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main erhebt die Anzahl von Kindern nicht, die die Grundschule ohne Schwimmunterricht verlassen haben. Auch die Anzahl von ausgefallenen Schulschwimmunterrichtsstunden wird nicht zentral erfasst. Um der steigenden Nichtschwimmer-Quote entgegenzuwirken, wurden 2022 die Frankfurter Schulschwimmwochen eingeführt und das Programm 2023 verstetigt. In den zwei Wochen vor den Sommerferien haben Schulen die Möglichkeit, zusätzliche Schwimmkurse unentgeltlich zu buchen. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH stellt dafür Personal und Bäder zur Verfügung. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Schwimmfähigkeit von Schüler:innen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 02.12.2024 war in der FAZ der Artikel mit der Überschrift "Eltern verlangen mehr Förderschulen" zu lesen. Darin wirdF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2883 Am 02.12.2024 war in der FAZ der Artikel mit der Überschrift "Eltern verlangen mehr Förderschulen" zu lesen. Darin wird die stellvertretende Vorsitzende des Stadtelternbeirats mit folgenden Worten zitiert: "Frau Weber will die Förderschulen abschaffen. Das ist für uns eine Kampfansage." Stadträtin Weber verschleppe den Ausbau der Förderschulkapazitäten. Nach Ansicht des Stadtelternbeirats sei der Bedarf so groß, dass die Stadt Frankfurt eine komplett neue Förderschule mit dem Schwerpunkt "geistige Entwicklung" benötige. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat den Bedarf nach einer neuen Förderschule in Frankfurt? Antwort des Magistrats: Mit dem Erlass vom 04.01.2024 hat das Hessische Kultusministerium, so die damalige Bezeichnung des Ministeriums, dem integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029 für den Teilbereich "Förderschulen" mit Auflagen zugestimmt. Die Auflagen betreffen unter anderem den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Danach ist der Schulplatzbedarf in diesem Förderschwerpunkt "einer erneuten differenzierten Analyse zu unterziehen, insbesondere hinsichtlich der Schülerzahlentwicklung und der damit verbundenen Konsequenzen für die Schulangebotsplanung mit dem Ziel, den Anforderungen des § 145 HScHG zu genügen. (...) Es ist hierbei zu prüfen, ob nicht das öffentliche Bedürfnis nach § 144 HSchG für die Errichtung einer eigenständigen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gegeben ist und die entsprechenden planerischen Grundlagen geschaffen werden müssen." Für die Erfüllung dieser Aufgabe sieht der Erlass eine Frist von drei Jahren nach dessen Bekanntgabe vor. Die Goethe-Universität Frankfurt - Institut für Sonderpädagogik ist mit einer Untersuchung betraut worden, um dem Schulträger evidenzbasierte Erkenntnisse für die planerischen Grundlagen zur Verfügung zu stellen. Die wissenschaftliche Untersuchung wird die strukturell verankerten und die realisierten Bildungs- und Teilhabeangebote in Förderschulen und in der inklusiven Beschulung in den Blick nehmen und daraus systematische und fundierte Erkenntnisse über den Bedarf an Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ableiten. Dazu werden die aktuelle und die geschätzte zukünftige Bedarfslage erhoben, mögliche Ursachen des Anstiegs der Schülerzahlen beleuchtet und die Handlungsoptionen in Form des Baus einer Förderschule sowie des Ausbaus der inklusiven Beschulung erörtert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Fragestunde der Plenarsitzung vom 07.12.2023, Frage Nr. 2033 der Stadtverordneten Elisa Grote, stellte DezernentiF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2884 04.12.2024,19:30 Uhr In der Fragestunde der Plenarsitzung vom 07.12.2023, Frage Nr. 2033 der Stadtverordneten Elisa Grote, stellte Dezernentin Sylvia Weber eine Nutzungsvereinbarung mit den Besetzer*innen des städtischen Wohngebäudes Jordanstraße 3 in Aussicht und sagte, diese sei in Arbeit. Ich frage den Magistrat: Gibt es diese - möglicherweise schon unterschriebene - Nutzungsvereinbarung mit den damaligen Aktivist*innen inzwischen, und wie ist der Stand des zwingenden Reprivatisierungsprozesses des Gebäudes generell? Antwort des Magistrats: Die Räume im Erdgeschoss der Liegenschaft werden nach wie vor durch die Initiative Jordanstraße 3 unentgeltlich genutzt. Eine Nutzungsvereinbarung ist bereits entworfen und befindet sich in verwaltungsinterner Abstimmung. Die Reprivatisierung aller im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung gelegenen erworbenen städtischen Liegenschaften ist in Planung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Elisa Grote Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Ich habe Verwandtschaft im Kreis Offenbach. Mein Schwager Stefan und sein bester Freund Weizen-Rainer - Achtung: BiertriF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2885 Ich habe Verwandtschaft im Kreis Offenbach. Mein Schwager Stefan und sein bester Freund Weizen-Rainer - Achtung: Biertrinker und nicht Landwirt! - behaupten steif und fest, dass der Apfelwein, den die beiden mit Äpfeln von Rodgauer Streuobstwiesen selbst keltern und im eigenen Keller vergären, besser sei, als jedes Stöffche, das in Frankfurt hergestellt wird. Ich frage den Magistrat: Ist der Offenbacher Bauernschreck wirklich besser als beispielsweise der goldene Saft aus zu Gärtanks umfunktionierten Weltkriegs-U-Booten aus Frankfurter Gefilden? Antwort des Magistrats: Ihre Anfrage zu den Apfelweinspezialitäten aus Offenbach und Frankfurt haben wir mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Der Offenbacher "Bauernschreck", ein Produkt liebevoller Handarbeit und bester Rodgauer Streuobstäpfel, trifft auf den traditionsreichen Frankfurter Apfelwein, der seinen unverwechselbaren Charakter möglicherweise auch seiner historischen Reifung verdankt. Welche Variante letztlich besser ist, lässt sich wohl nur im Rahmen eines sehr ausgedehnten Geschmackstests ermitteln - vorzugsweise in geselliger Runde. Denn am Ende zählt, wie immer, der persönliche Geschmack und die Freude am hessischen Kulturgut. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Seit dem 25. November 2023 ist die städtische Leerstandsimmobilie Jordanstraße 3 besetzt. Eine Initiative, die StadträtiF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2886 Seit dem 25. November 2023 ist die städtische Leerstandsimmobilie Jordanstraße 3 besetzt. Eine Initiative, die Stadträtin Sylvia Weber, SPD, als "friedliche junge Menschen" bezeichnet und dort duldet, betreibt in dem Objekt seitdem das "Café Rabe" als Nachbarschaftscafé. Ich frage den Magistrat: Hat die Stadt Frankfurt sichergestellt, dass die für den Café-Betrieb erforderlichen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Konzession, Lebensmittelhygiene, Infektionsschutz, Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit sowie dem Brandschutz im Objekt erfüllt sind, und falls nein, warum nicht? Antwort des Magistrats: In den Räumen der ehemaligen Gaststätte "Pielok" in der städtische Liegenschaft Jordanstraße 3 betreibt die "Initiative Jordanstraße" eine Begegnungsstätte unter dem Namen "Café Rabe". Wenn diese Begegnungsstätte in Form eines Gewerbebetriebs geführt würde, wäre die Einholung aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen Sache der "Initiative Jordanstraße". Dies ist jedoch nicht der Fall, da keine Einnahmen erzielt werden. Eine Nutzungsvereinbarung ist in Vorbereitung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Vorlage M 11/24 sollen etliche Bäume und Hecken entfernt werden im Günthersburgpark. Laut dem Bericht B 167/24 haF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2887 In der Vorlage M 11/24 sollen etliche Bäume und Hecken entfernt werden im Günthersburgpark. Laut dem Bericht B 167/24 hat der Magistrat für die weitere Bearbeitung der Planung einen Baumgutachter mit der erneuten Sichtung der betreffenden Bäume und Sträucher beauftragt. Auf Grundlage des Gutachtens wird der Magistrat prüfen, mit welchen Sicherungsmaßnahmen Teile der Vegetation, trotz der Abbruchmaßnahme, gegebenenfalls erhalten bleiben und in die Parkgestaltung integriert werden können. Leider wurde sinnlos jetzt 100x4 m Efeu-Hecke südlich zur Hälfte entfernt und viele Bäume dazu. Ich frage den Magistrat: Kann das Gutachten veröffentlich werden, und welche Bäume und Hecken konnten gerettet und integriert werden? Antwort des Magistrats: Das Gutachten kann beim zuständigen Fachamt eingesehen werden. Dem Fragesteller wurde bereits ein Termin zur Einsichtnahme in sämtlich erstellte Gutachten angeboten. Dieser Termin hat am 10.12.2024 stattgefunden. Das Fachamt ist selbstverständlich bei jeder Baumaßnahme daran interessiert, Bestandsbäume und Sträucher zu erhalten. Auf Grundlage des Gutachtens zur Erhaltungsfähigkeit von Bestandsbäumen wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, die nicht aufgrund der Abbruchtätigkeiten betroffenen Bäume und Sträucher zu erhalten und in die zukünftige Parkgestaltung zu integrieren. Entsprechend konnten beim Abbruch der Gebäude abweichend vom Baumfällbeschluss zwei unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume erhalten werden. Da es sich bei dem Efeu um eine Berankung der vorgelagerten Gebäudeteile handelt, kann dieses im Zuge der Abbrucharbeiten nicht erhalten werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 25. Oktober 2024 fand mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats, des Sportamtes, des Ortsbeirates 5, der DeutsF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2888 Am 25. Oktober 2024 fand mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats, des Sportamtes, des Ortsbeirates 5, der Deutschen Bahn AG und der beiden betroffenen Vereinen, SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894, ein Gespräch zur Verlagerung der beiden Sportvereine weg von der Sportanlage Mainwasen auf ein Grundstück zwischen Gerbermühlstraße und Kaiserleipromenade statt. Das in Frage kommende Grundstück gehört jedoch nicht der Stadt Frankfurt am Main, sondern dem Almosenkasten. Daher frage ich den Magistrat: Welche Einigungen bezüglich der Nutzung des oben genannten Grundstücks sind bereits mit dem Almosenkasten erzielt worden? Antwort des Magistrats: Das Pflegamt als Aufsichtsgremium der unabhängigen, öffentlich-milden Stiftung Almosenkasten hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Auftrag zur Verhandlung über die Bereitstellung des Grundstücks erteilt. Diese Gespräche laufen aktuell. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz, HRDG, sind die Kreise und kreisfreien Städte in Hessen die Träger des bodengebF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2889 Nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz, HRDG, sind die Kreise und kreisfreien Städte in Hessen die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Zu diesem Zweck sind Beauftragungsverträge mit ASB, DRK, Fraport, JUH und MHD geschlossen, außerdem übernimmt die Berufsfeuerwehr Frankfurt Teile des Rettungsdienstes. Die Branddirektion hat die Aufsichtsfunktion über die Leistungserbringung. Ich frage den Magistrat: Wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen bei den Krankenkassen grundsätzlich abrechenbaren Fahrten und tatsächlich abgerechneten Fahrten im Frankfurt Rettungsdienst? Es wird um einzelne Aufschlüsselung nach oben benannten Trägern inkl. Berufsfeuerwehr in absoluten Zahlen und Prozenten gebeten. Antwort des Magistrats: Für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 stellen sich die abrechenbaren und tatsächlich abgerechneten Einsätze im Rettungsdienstbereich Frankfurt am Main wie folgt dar: Organisation Abrechenbare Einsätze Abgerechnete Einsätze (absolut) Abgerechnete Einsätze (prozentual) ASB 21.343 20.921 98,02 % Berufsfeuerwehr 29.180 28.569 97,91 % DRK 18.299 17.546 95,89 % Fraport 2.730 2.725 99,82 % JUH 16.644 15.376 92,38 % MHD 11.898 11.850 99,60 % Gesamt 100.094 96.987 96,90 % Für den Zeitraum 01.01.2024 bis 30.09.2024 liegt der Anteil abgerechneter Einsätze - 70.934 - an den abrechenbaren Einsätzen - 75.347 - derzeit bei 94,14 Prozent. Diese Werte sind aufgrund des normalen prozessual bedingten Zeitversatzes zwischen Einsatzdurchführung und Einsatzabrechnung als vorläufig zu betrachten. Dass ein Rettungsdiensteinsatz nicht abgerechnet wird, kann mehrere Ursachen haben. Häufig kann kein Kostenträger ermittelt oder erreicht werden. Auch werden Einsätze, bei denen kein Transport erfolgt - etwa, weil er aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist oder die betroffene Person den Transport verweigert - nicht abgerechnet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Esther Gebhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Jüngst gab es einen Vorfall in einem Amt in Frankfurt gegen städtische Bedienstete, bei dem diese angegriffen wurden. DeF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2890 Jüngst gab es einen Vorfall in einem Amt in Frankfurt gegen städtische Bedienstete, bei dem diese angegriffen wurden. Der Schutz unserer Mitarbeiter sowie Besucher in städtischen Behörden muss bestmöglich sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Erachten Sie die Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher in städtischen Ämtern vor jeglicher Form der Gewalt als ausreichend, und inwiefern führt jeder Vorfall zu einer Neubewertung und Anpassung der Maßnahmen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Schnitzler, meine Damen und Herren! Erfreulich ist zunächst, dass bei dem jüngsten Vorfall im Frankfurt Immigration Office kein Mitarbeitender des Amtes zu körperlichem Schaden gekommen ist. Die Sicherheit der städtischen Mitarbeitenden sowie der Besucher:innen, die die städtischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, hat für den Magistrat höchste Priorität. Jegliche Form von Gewalt gegenüber Mitarbeitenden und Besucher:innen städtischer Ämter und Betriebe ist nicht zu tolerieren und aufs Schärfste zu verurteilen. Es ist uns ein großes Anliegen, alle Mitarbeitenden zu schützen und im Bedarfsfall zu unterstützen. Der Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main hat die Aufgabe, kriminalpräventive Maßnahmen zu entwickeln, zu koordinieren und umzusetzen. Als übergeordneter Impulsgeber und Berater unterstützt der Präventionsrat alle städtischen Ämter bei der Konzeption und Implementierung geeigneter Präventions- und Schutzmaßnahmen. So ist das Zivilcourage-Programm "Gewalt-Sehen-Helfen" seit mehreren Jahren fester Bestandteil der Ausbildung aller Mitarbeitenden. Städtische Ämter können jederzeit die Beratung und Unterstützung durch die Geschäftsstelle des Präventionsrates in Anspruch nehmen. Insbesondere das Programm "Gewalt-Sehen-Helfen" sowie das spezifisch für den öffentlichen Dienst entwickelte Gewaltpräventionskonzept FOBIK, Formen der Bedrohung im Kundenverkehr, bieten hilfreiche Ansätze, um die Sicherheit für Mitarbeitende und Besucher:innen in städtischen Einrichtungen zu gewährleisten. Im Rahmen der dezentralen Verantwortung der Ämter und Betriebe werden präventiv geeignete Zutrittskontroll- und Schutzmaßnahmen ergriffen sowie überprüft und bei Bedarf angepasst. Als Beispiele für Schutzmaßnahmen sind an dieser Stelle folgende zu nennen: - Fortbildungen und Schulungen zur Deeskalation und Eigensicherungslehrgänge für Mitarbeitende - Schulung in Konflikt- und Stressbewältigung - individuelle Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende - Einsatz von Wachpersonal und Taschenkontrollen bei Veranstaltungen - Zugangskontrollen und Pfortendienst - Sicherheitsdienst - Türsprechanlage mit Kamera zur Zutrittskontrolle - Notrufsystem/elektronisches Sicherheitsverfahren - Notknopfauslösung am PC und Alarmierung der Kolleg:innen der Nachbarzimmer - Vorsprachen grundsätzlich in mindestens doppelt besetzten Büros - Flucht- und Verbindungstüren zu den angrenzenden Büros Neben präventiven Maßnahmen zum Schutz städtischer Mitarbeitender bietet die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Fürsorge weitreichende Unterstützungsleistungen, wenn gleichwohl ein Schadens- oder gar ein gewalttätiger Vorfall nicht präventiv verhindert werden konnte. Hierzu dienen die Regelungen zur beamtenrechtlichen Dienstunfallfürsorge beziehungsweise der gesetzliche Unfallschutz durch die Unfallkasse Hessen bei Beschäftigten, die städtischen Richtlinien über die Erstattung von Sachschäden sowie die sogenannte Angriffsentschädigung. Letztgenannte Unfallfürsorgeleistung wurde als Zeichen des Respekts und der Anerkennung gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eingeführt. Bei einem rechtswidrigen Angriff, der auf den Staat an sich zielte, wird hier eine Angriffsentschädigung in Höhe von 2.000 Euro gewährt. Auch gewährt die Stadt Frankfurt am Main einen Rechtschutz samt Kostenerstattung bei Geltendmachung etwaiger Ansprüche durch einen Rechtsbeistand, insofern die Voraussetzungen der entsprechenden Richtlinie erfüllt sind. Zur weiteren Unterstützung der Mitarbeitenden macht die Stadt ebenso von ihrem Strafantragsrecht bei bestimmten Straftaten - zum Beispiel Beleidigung oder Körperverletzung -, die gegen Amtsträger:innen begangen worden sind, Gebrauch. All diese Maßnahmen sind Ausfluss des Fürsorge- und Aufsichtsrechts der Stadt Frankfurt am Main gegenüber ihren Mitarbeitenden in ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung beziehungsweise Dienstausübung. Heute und in Zukunft setzt sich der Magistrat stets für den Schutz der städtischen Mitarbeitenden ein und bietet eine bestmögliche Unterstützung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Hessische Landesregierung hat ihren Entwurf für den Landeshaushalt 2025 vorgelegt. Nach Einschätzung der Liga der FrF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2891 Die Hessische Landesregierung hat ihren Entwurf für den Landeshaushalt 2025 vorgelegt. Nach Einschätzung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege reichen die eingeplanten Gelder für den Sozialbereich jedoch nicht aus und fordern mehr Investitionen. Ich frage den Magistrat: Welche Folgen hat der Haushaltentwurf der Landesregierung für die zukünftige Finanzierung der städtischen Trägerlandschaft? Antwort des Magistrats: Der Haushalt 2024/2025 ist seit dem 29.11.2024 in Kraft. Gemäß dieser Haushaltsplanung stehen im Zuwendungsbereich auf der Ertragsseite 4.778 T€ und auf der Aufwandsseite 85.811 T€ zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung. Der Magistrat kann die Folgen für das Förderbudget und die damit verbundene Finanzierung der städtischen Trägerlandschaft derzeit noch nicht abschließend für 2025 bewerten. Im Rahmen der Vorstellung des Entwurfs des Landeshaushaltes 2025 wurden Reduzierungen bei den Förderprogrammen aller Ressorts genannt, aber auch eine Erhöhung des Sozialbudgets von 3.000 T€. Im Förderbereich des Jugend- und Sozialamtes werden Landesförderungen in Höhe von 21 T€ für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung weitergereicht sowie kommunalisierte Landesmittel von 2.476 T€ in den Förderbereichen Mütterzentren, offenen Hilfen, Beratung/Intervention, Frühförderung, Schutz vor Gewalt und Schuldnerberatung, stadtweites Budget 5.023 T€. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Frühjahr berichtete die Frankfurter Rundschau über das Hausprojekt „Gündi West“. Fast 40 Personen, die zuvor keinen fF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2892 Im Frühjahr berichtete die Frankfurter Rundschau über das Hausprojekt "Gündi West". Fast 40 Personen, die zuvor keinen festen Wohnsitz hatten, sollen inzwischen in den von der Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellten Räumen wohnen. Dazu käme eine Warteliste von bis zu 15 Personen. Das selbstverwaltete Projekt, welches aus der Besetzung des Wohnhauses Günderrodestraße 5 im Gallus hervorging, könne seit Januar außer der Liegenschaft Palleskestraße 33 in Höchst auch die mit der Hausnummer 31 nutzen. Stadträtin Weber habe zwar versprochen, dass es bis Ende des Jahres auf dem Gelände bleiben dürfe, Zusagen über das Jahr 2024 hinaus gebe es aber nicht. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Zukunft dieses Hausprojekts? Antwort des Magistrats: Das solidarische Hausprojekt "Gündi West" besteht seit Dezember 2022 und ist aus einem Zusammenschluss der ada_kantine, projekt.shelter und dem Kollektiv Freiräume statt Glaspaläste sowie vielen Einzelpersonen entstanden. Das Projekt läuft unter dem eigenen Rechtsträger Haus für Alle e. V. Seit Juni 2023 nutzt "Gündi West" Räumlichkeiten in der Palleskestraße in Höchst - inzwischen die Liegenschaften der Hausnummern 31 und 33. Die Initiative stellt dort ein Angebot für wohnungs- und obdachlose Menschen, die durch andere soziale Angebote bisher nicht erreicht werden konnten. Rund 35 Menschen werden hier untergebracht. Neben dem solidarischen, gemeinschaftlichen Wohnen bietet "Gündi West" auch soziale Beratung sowie Notfallschlafplätze für project.shelter an. Darüber hinaus betreibt die Initiative ein nachbarschaftliches Café. Es ist ein wertvolles Angebot für den Stadtteil sowie die ganze Stadt. Da der Standort jedoch als Schulstandort gebraucht wird, läuft aktuell die Suche nach einem alternativen Standort für "Gündi West". Geplant ist, auf dem Gelände Palleskestraße 31-33 eine Holzmodulanlage zu errichten, die als dauerhafter Auslagerungsstandort für Schulen dienen wird. Sobald die Planungen hierfür abgeschlossen sind und die Arbeiten beginnen können, wird das Wohnprojekt ausziehen. Das wird voraussichtlich Mitte 2025 sein. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Unternehmen wird die Verwendung von Ressourcen oft mit der Erreichung von messbaren Zielen verknüpft. Auch das BudgetF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2893 In Unternehmen wird die Verwendung von Ressourcen oft mit der Erreichung von messbaren Zielen verknüpft. Auch das Budget der Stadt Frankfurt ist endlich und sollte wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Ich frage: Welche Kriterien nutzen die Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt, um die Wirksamkeit ihrer Projekte zu überprüfen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Hauenschild, meine Damen und Herren! Im städtischen Haushalt werden die Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte in den Teilhaushalten dargestellt. Entsprechend erfolgt die Angabe von Leistungszielen, Leistungs-mengen und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung, jeweils bezogen auf wesentliche Produkte unter Berücksichtigung der Steuerungsbedürfnisse. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich zum 30.04., 31.08. und 31.12. über den Stand des Haushaltsvollzugs unter Einbeziehung der produktorientierten Ziele - vor allem qualitativ - und Kennzahlen - vor allem mengenorientiert-, Kapitel 7 Aufgabenerfüllung - Leistungsdaten, Kennzahlen. Der letzte Bericht zur Ausführung des Haushalts - Berichtsperiode Januar bis August 2024 wurde in der 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2024 zur Kenntnis genommen, § 5353 vom 14.11.2024, B 396 vom 11.10.2024. Der Magistrat ist bestrebt, die derzeit vor allem qualitative sowie rein mengenorientierte Planungs- und Controlling-Logik zunehmend durch echte Wirkungsdimensionen zu ersetzen. Die entsprechenden Arbeiten laufen in der Federführung der einzelnen Fachbereiche. Beispielhaft sei hier die Entwicklung des sozialräumlichen Monitorings im Jugend- und Sozialamt genannt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Praunheim hat das ASE Anfang dieses Jahres an der Einmündung Ohlengarten/Haingrabenstraße den seit Jahrzehnten bewährF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2894 In Praunheim hat das ASE Anfang dieses Jahres an der Einmündung Ohlengarten/Haingrabenstraße den seit Jahrzehnten bewährten Verkehrsspiegel entfernt. Zahlreiche Beschwerden von Verkehrsteilnehmern und Anwohnern, dass sich dadurch das Unfallrisiko an dieser Stelle eklatant erhöht habe, bleiben ungehört. Auch die Anregung des Ortsbeirats 7, dort wieder einen Spiegel anzubringen, wurde negativ beschieden. Das ersatzweise aufgestellte Stopp-Schild hat sich als wenig hilfreich erwiesen. Ich frage den Magistrat: Warum lehnt das ASE derart vehement eine der Verkehrssicherung dienende Maßnahme ab, die sowohl Betroffene als auch Ortsbeirat einfordern, und wird der Magistrat veranlassen, dass dort wieder ein Verkehrsspiegel angebracht wird? Antwort des Magistrats: Wie dem Ortsbeirat mitgeteilt wurde, ist ein großer Nachteil von Verkehrsspiegeln, dass durch die konkave Wölbung nur ein ungenaues, kleines Bild des Verkehrsflusses wiedergegeben wird. Dies kann zu Fehleinschätzungen bei den Verkehrsteilnehmenden führen. Die Hinweise eines Verkehrsteilnehmenden, dass die im angesprochenen Verkehrsspiegel wahrgenommene Geschwindigkeit zu Fehleinschätzungen führe, konnten bei einer Überprüfung vor Ort nicht ausgeschlossen werden. In Abstimmung mit der Unfallkommission wurde daher der Verkehrsspiegel entfernt und das bestehende Verkehrszeichen 205, "Vorfahrt gewähren", durch ein Verkehrszeichen 206, "Halt. Vorfahrt gewähren", mit Haltelinie ausgetauscht. Die Verkehrssituation wurde bei mehreren Ortsterminen beobachtet. Sowohl Pkw-Fahrenden als auch Busfahrenden war eine freie Sicht in die Haingrabenstraße möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Hessische Landesregierung hat bereits die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und viele Landkreise treiben die EiF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2895 Die Hessische Landesregierung hat bereits die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und viele Landkreise treiben die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete erfolgreich voran. Frankfurt kann nun, wie auch andere Regionen, von den zahlreichen Vorteilen dieser Maßnahme profitieren - insbesondere in Bezug auf die Entlastung der Verwaltung und der Effizienzsteigerung. Ich frage daher den Magistrat: Wie sehen die konkreten nächsten Schritte zur Einführung der Bezahlkarte in Frankfurt aus, und welche Planungen wurden bereits eingeleitet, um diese Lösung zeitnah umzusetzen? Antwort des Magistrats: Am 31.10.24 erreichte die hessischen Kommunen und Landkreise der Erlass des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, HMSI, zur Einführung der Bezahlkarte in Hessen. Die Frankfurter Stadtverwaltung, hier das Jugend- und Sozialamt, etablierte daraufhin eine Projektstruktur, um die Einführung der Bezahlkarte technisch, organisatorisch und rechtlich abzustimmen. Im ersten Schritt werden ab dem 16.01.2025 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen mit der Bezahlkarte versorgt. Diese Bezahlkarten werden nach der Zuweisung der Personen nach Frankfurt am Main in der Verwaltung des Jugend- und Sozialamts übernommen. Das HMSI hat einen Zeitkorridor zur Übernahme der Bezahlkarte bis zum 31.03.2025 eingeräumt. Sofern nicht alle Voraussetzungen zur Umsetzung erfüllt sind, kann die Umsetzungsfrist auf Antrag verlängert werden. Aktuell bestehen noch technische Schwierigkeiten zwischen dem Portal des Kartenanbieters und dem sozialhilferechtlichen Fachverfahren im Jugend- und Sozialamt. Außerdem sind datenschutzrechtliche und revisionsrechtliche Fragestellungen derzeit in Klärung. Aus diesem Grund ist die Beantragung einer Fristverlängerung beim Land wahrscheinlich. Die Frage suggeriert, dass es mit Einführung der Bezahlkarte zu einer Entlastung und Effizienzsteigerung der Verwaltung kommt. Dies trifft für Frankfurt nicht zu. Es kommt stattdessen zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung, da neben dem üblichen Fachverfahren nun auch das Verfahren des Kartenanbieters bedient werden muss. Wegen der fehlenden Datenmigration ins System des Kartenanbieters müssen die Daten vor Ort manuell eingepflegt werden. Durch die Datenpflege und den zusätzlichen Arbeitsaufwand entsteht ein personeller Mehraufwand zu Lasten der Kommune. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der stadtRAUMfrankfurt stellt für viele ehrenamtliche Gruppen und Vereine ein wichtiges Angebot dar, um sich kostenlos zF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2896 Der stadtRAUMfrankfurt stellt für viele ehrenamtliche Gruppen und Vereine ein wichtiges Angebot dar, um sich kostenlos zu treffen. Leider ist dieser ausgerechnet am Sonntag, wenn viele Berufstätige Zeit haben, ihren Hobbys und ehrenamtlichen Aktivitäten nachzugehen, geschlossen. Gruppen und Vereine regen daher immer wieder an, auch am Sonntag zu öffnen. Ich frage den Magistrat: Besteht die Möglichkeit den stadtRAUMfrankfurt auch am Sonntag zu öffnen, und sollten dafür höhere Kosten entstehen, diese mit Schließtagen unter der Woche zu kompensieren? Antwort des Magistrats: Der stadtRAUMfrankfurt steht aktuell über ein Förderverfahren montags bis samstags von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Raumnutzung zur Verfügung. Eine Sonntagsöffnung hätte tarif- beziehungsweise arbeitsrechtliche Hürden und bedeutet einen Zusatzaufwand für Sicherheit und Reinigung. Ein Ausgleich über Schließtage in der Woche ist als Angebot nicht sinnvoll, weil eine gleichwertige Nutzung zu beobachten ist und weil die Kosten für Sonn- und Feiertagsarbeit durch Zuschläge höher ausfallen als an anderen Tagen. Die Arbeitsbelastung und Ausgleichsrechte der Mitarbeitenden in den Servicezeiten würde zu einem höheren Personalbedarf führen. Es wird für 2025 geprüft werden, ob an Sonntagen ein Ergänzungsangebot, insbesondere für ehrenamtlich engagierte Initiativen möglich sein könnte und welche zusätzlichen Budget- und Personalbedarfe dafür notwendig wären. Antragstellende Person(en): Stadtv. Omar Shehata Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Eine der Brücken zum Nordwestzentrum wurde seitens der Stadt kürzlich gesperrt, da diese einsturzgefährdet ist. Vor diF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2897 Eine der Brücken zum Nordwestzentrum wurde seitens der Stadt kürzlich gesperrt, da diese einsturzgefährdet ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie sieht der Zeitplan für die Sanierung der Brücke aus, und welche Maßnahmen sind geplant, um die mit der Sperrung verbundenen Verkehrsprobleme zu lösen? Antwort des Magistrats: Zunächst ist festzuhalten, dass die Brücke zum Nordwestzentrum nicht akut einsturzgefährdet ist. Die Straßenbrücke über die Rosa-Luxemburg-Straße, BW 122/05, wurde aufgrund rechnerischer Defizite aus Sicherheitsgründen vorsorglich gesperrt. Der Magistrat arbeitet mit Hochdruck an einer Notunterstützung, die eine Freigabe der Brücke für den Verkehr voraussichtlich ab dem Frühjahr 2025 wieder ermöglichen soll. Außerdem sollen weitere Untersuchungen und Nachrechnungen Aufschluss über den tatsächlichen Zustand des Bauwerkes bringen. In Abhängigkeit dieser Ergebnisse muss das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine eventuelle Verstärkung oder einen Ersatzneubau festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann es daher noch keine verlässliche Aussage zum Zeitplan geben. Die vormals über das Brückenbauwerk führenden Verkehrsbeziehungen können im unmittelbaren Nahbereich über die Rosa-Luxemburg-Straße umgeleitet werden, die ausreichende Leistungsreserven hat. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Es ist vorgesehen, dass die Bahnen, die auf der Regionaltangente West fahren, durch eine Anbindung an das VGF-StreckenneF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2898 Es ist vorgesehen, dass die Bahnen, die auf der Regionaltangente West fahren, durch eine Anbindung an das VGF-Streckennetz für Überführungsfahrten in der VGF-Stadtbahnzentralwerkstatt, Guerickestraße, gewartet und repariert werden sollen. Ich frage den Magistrat: Wie weit ist hier der Stand der Vorbereitungen, und wird es für die Wartung zusätzliches Personal geben? Antwort des Magistrats: Richtig ist, dass mit dem Planfeststellungsbeschluss für den nördlichen Abschnitt der Regionaltangente West, RTW, die Möglichkeit geschaffen wurde, sowohl mit den Fahrzeugen der Regionaltangente West zu der Stadtbahnzentralwerkstatt zu gelangen als auch mit den Stadtbahnen der Linie U 7 in das Netz der RTW einzufahren. Die Frage der Wartung ist damit jedoch nicht abschließend geregelt. Dies erfolgt erst mit der finalen Beschaffung der Fahrzeuge. Die für die Beschaffung der Fahrzeuge für die RTW zuständige Stelle ist die fahma Fahrzeugmanagement GmbH, ein Tochterunternehmen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, RMV. Bei der Ausschreibung der Fahrzeuge wurde ein zeitgemäßes sogenanntes Verfügbarkeitsmodell angewandt. Das bedeutet, dass der Fahrzeughersteller die Verfügbarkeit der Fahrzeuge im Betrieb sicherstellt. Der Fahrzeughersteller ist damit letztlich verantwortlich für die Ausgestaltung der Wartung der Fahrzeuge einschließlich der Wahl der Werkstatt. Da der Beschaffungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, sind zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen über einen etwaigen Personaleinsatz in der VGF-Stadtbahnzentralwerkstatt möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der FNP vom 13.11.2024 stand in dem Artikel „Weströdelheim bekommt eine Moschee - Immobilienentwickler ist sauer aufF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2899 In der FNP vom 13.11.2024 stand in dem Artikel "Weströdelheim bekommt eine Moschee - Immobilienentwickler ist sauer auf die Stadt", dass die Stadt erklärt habe, dass neben der bereits bestehenden Asylunterkunft In der Au im Westen Rödelheims eine zweite Unterkunft entstehen soll. Außerdem sei bekannt geworden, dass 200 Meter weiter ein neues Kulturzentrum mit Gebetsraum gebaut wird. Zwischen der neuen Moschee und den künftig zwei Flüchtlingsunterkünften In der Au liegt ein neues Immobilienprojekt. Dessen Geschäftsführer sei von den Plänen bezüglich der zweiten Unterkunft und des Moscheebaus überrascht und kritisierte die Stadt für die schlechte Informationspolitik. Ich frage den Magistrat: Inwiefern sieht er diese Kritik als berechtigt an? Antwort des Magistrats: Die geäußerte Kritik an der nicht erfolgten Information der Öffentlichkeit durch die Stadt hält der Magistrat für unberechtigt. Eine Pflicht zur Information der Öffentlichkeit über beantragte oder genehmigte Bauvorhaben sieht das Baurecht zunächst grundsätzlich nicht vor. Dennoch informiert der Magistrat regelmäßig über Projekte von öffentlichem Interesse vor allem in den Stadtteilen. So hat das Dezernat für Soziales und Gesundheit den Vorsteher des Ortsbeirat 7 am 11.09.2024 über die Pläne der Stadt informiert, eine neue Unterkunft für geflüchtete und wohnungslose Menschen in der Straße In der Au zu errichten. Eine ausführliche Information unter anderem über den Zeitplan für die Umsetzung erfolgte in der Sitzung des Ortsbeirats 7 am 29.10.2024. Dabei wurden Fragen aus der Nachbarschaft beantwortet. Die Fertigstellung der neuen Unterkunft ist für Herbst 2025 avisiert. Die Bereitstellung von Unterkünften für Geflüchtete und der Bau eines Gemeindezentrums mit Gebetsraum sind aus Sicht des Magistrats zwei unterschiedliche Sachverhalte, die auch als solche zu betrachten sind. Die Bosnische Gemeinde als Bauträger des Gemeindezentrums betreibt eine dem Magistrat bekannte, aktive Kommunikationspolitik im Viertel; sie unterrichtete den Ortsbezirksvorsteher und nahm mit wichtigen Akteur:innen und künftigen Nachbar:innen im Stadtviertel Kontakt auf. Im Januar wird das Bauvorhaben durch die Gemeinde im Ortsbeirat vorgestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Anstatt die Frage Nr. 2781 in der Sitzung vom 14.11.2024 zu beantworten, hat der Magistrat versucht, sich mit RechtfertiF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2900 Anstatt die Frage Nr. 2781 in der Sitzung vom 14.11.2024 zu beantworten, hat der Magistrat versucht, sich mit Rechtfertigungsversuchen aus der Affäre zu ziehen. Selbstverständlich sind die bislang aus dem Rechtsstreit um das Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus" für die Stadt angefallenen Anwaltskosten bezifferbar. Korrekt hat der Magistrat in seiner Antwort ausgeführt, dass die Gegenseite im Falle einer Niederlage lediglich die gesetzlichen Anwaltskosten - nach Streitwert - zu erstatten hat. Ich frage den Magistrat: Welche Vergütungsregelung wurde seitens der Stadt Frankfurt mit der beauftragten "renommierten Anwaltskanzlei" aus München getroffen, und wie hoch ist deren bis zum 30.11.2024 angefallenes Honorar - inklusive Neben- und Reisekosten ? Antwort des Magistrats: Es wurde mit der Rechtsanwaltskanzlei eine Vergütungsregelung auf Stundensatzbasis vereinbart. Die Summe der Zahlungsanweisungen für die anwaltliche Tätigkeit - einschließlich Neben- und Reisekosten - belief sich bis zum 30.11.2024 auf 92.808,27 Euro, inklusive USt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass damit die Tätigkeit des Anwaltsbüros für drei Prozesse abgegolten wurde. Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben nämlich neben dem Hauptsacheverfahren zwei sogenannte Eilverfahren - Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnung - angestrengt. Auch diese Eilverfahren gingen zugunsten der Stadt Frankfurt aus. Derzeit ist - nur - noch das Hauptsacheverfahren, in dem die Vertreter des Bürgerbegehrens die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt haben, anhängig. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Muslimische Gemeinden berichten über frustrierende Erfahrungen bei ihren Anträgen zur Förderung sozialer Arbeit, wozu etF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2901 Muslimische Gemeinden berichten über frustrierende Erfahrungen bei ihren Anträgen zur Förderung sozialer Arbeit, wozu etwa Jugendarbeit und die Arbeit mit Senioren gehört. Ich frage den Magistrat: Wie hat sich das Verhältnis zwischen genehmigten und abgelehnten Förderanträgen bei muslimischen Gemeinden in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat bisher keine Kenntnis darüber, dass muslimische Gemeinden sich in Förderverfahren nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Grundsätzlich werden sämtliche eingehenden Förderanträge auf Basis der für das jeweilige Förderprogramm geltenden Grundsätze und Rahmenbedingungen geprüft und entschieden. Kriterien wie ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, Geschlecht, Alter, Behinderungen oder sexuelle Identität der Antragstellenden haben keinen Einfluss auf die Förderentscheidungen. Diese erfolgen ausschließlich anhand der inhaltlichen und formalen Anforderungen der Förderprogramme. Eine detaillierte Auswertung der letzten fünf Jahre, die das Verhältnis von bewilligten zu abgelehnten Anträgen muslimischer Gemeinden abbildet, konnte in der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden. Dem Magistrat ist es ein dringliches Anliegen anti-muslimischem Rassismus entschieden entgegenzutreten und Benachteiligungen abzubauen. Bei negativ beschiedenen Anträgen besteht grundsätzlich die Möglichkeit über Gründe der Ablehnung in den Austausch zu treten und Beratung in Anspruch zu nehmen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadtverordnetenversammlung beschloss mit NR 621/99 die Einführung regelmäßiger Tätigkeitsberichte für den Bereich dF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2902 Die Stadtverordnetenversammlung beschloss mit NR 621/99 die Einführung regelmäßiger Tätigkeitsberichte für den Bereich des städtischen Datenschutzes. Diese wurden in der Vergangenheit durch das Referat für Datenschutz jeweils für einen zweijährigen Berichtszeitraum erstellt. Zuletzt erfolgte dies mit dem 11. Tätigkeitsbericht im August 2022, allerdings wurden hier, bereits deutlich verspätet, erst die Jahre 2019/2020 dargestellt. Für 2021 und 2022 fehlt ein entsprechender Tätigkeitsbericht. Ich frage den Magistrat: Woraus ergibt sich die Verspätung des 12. Tätigkeitsberichtes Datenschutz - Berichtszeitraum 2021/2022 - und muss befürchtet werden, dass sich dies auch auf die Erstellung des Berichtes für 2023 und 2024 auswirken wird? Antwort des Magistrats: Der Magistrat ist sich der langen Wartezeit bewusst und arbeitet intensiv daran, den Bericht so schnell wie möglich vorzulegen. Die Verzögerung der Vorlage des 12. Tätigkeitsberichtes ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Vom Referat Datenschutz und Informationssicherheit wurde der Entwurf des Berichts fristgerecht vorgelegt. Oberstes Ziel ist, einen Bericht von höchster Qualität zu liefern. Daher wurde zusätzliche Zeit investiert, um sicherzustellen, dass alle Aspekte gründlich geprüft wurden und lückenhafte Berichterstattung geklärt wird. Weiterhin ist festzuhalten, dass nicht wenige Ämter die behördlichen Datenschutzbeauftragten nicht oder nur unzureichend in ihrer Arbeit unterstützen. Zusätzlich zu den Ressourcenengpässen der vergangenen Monate führt dies zu vermeidbaren Herausforderungen, die den weiteren Fortschritt in der Bearbeitung beeinträchtigen. Die Arbeiten am 13. Tätigkeitsbericht des Referats Datenschutz und Informationssicherheit haben bereits begonnen. Trotz erheblicher personeller Unterdeckung im Referat wird das Ziel verfolgt, diesen fristgerecht fertig zu stellen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - 2022 wurden die Wege im Huthpark grunderneuert und teilweise großflächig asphaltiert, da die ursprünglichen Wege durch RF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2903 2022 wurden die Wege im Huthpark grunderneuert und teilweise großflächig asphaltiert, da die ursprünglichen Wege durch Regen ausgewaschen und beschädigt waren. Dies führt nun aber dazu, dass bei Starkregenereignissen das Wasser aufgrund der neu asphaltierten Wegeflächen noch schnell er aus dem Huthpark Richtung Seckbach abfließt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wieso wurde nicht vorher berücksichtigt, dass bei Starkregenereignissen das Wasser aufgrund der Abschüssigkeit und Asphaltierung nun noch schneller auf Seckbach zufließt, und ist die neu angelegte Mulde im Park ausreichend, um Seckbach vor Hochwassergefährdungen zu schützen? Antwort des Magistrats: Selbstverständlich wurden die besondere Hanglage des Huthparks und die Problematik von Wasserführung und Schäden durch Starkregen im Rahmen der Grunderneuerungsarbeiten in den Jahren 2022 bis 2023 berücksichtigt. Um eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf die Wasserrückhaltung im Park zu erreichen, wurden deutlich vermehrt Querrinnen - teilweise ergänzt um Entwässerungsrinnen - eingebaut. Diese leiten das anfallende Regenwasser der befestigten Wegflächen abschnittsweise in die angrenzende Wiesen- oder Pflanzflächen ab und machen es so der Vegetation des Parks verfügbar. Die besondere Wetterlage des Jahrs 2024 hat jedoch die Böden stark mit Wasser gesättigt. Die anfallenden Regenmengen im Rahmen von Starkregenereignissen konnten so von der großen Wiesenfläche nicht mehr aufgenommen werden. Zusätzlich drückten Wassermengen von Nachbarflächen in die Parkanlage. Die neu angelegte Mulde am östlichen Rand der großen Wiese dient der Rückhaltung von Wasser auf städtischem Gelände und wurde kurzfristig als erste vorbeugende Maßnahme umgesetzt. Die Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Umgang mit dem anfallenden Oberflächenwasser wurde im Herbst 2024 an ein Fachbüro für Starkregenvorsoge beauftragt. Ergebnisse zu Handlungsempfehlungen werden im ersten Quartal 2025 vorliegen und bewertet. Die Situation im Huthpark zeigt, welchen Aufwand der Magistrat, die Stadtverwaltung und die gesamte Stadtgesellschaft betreiben muss bzw. wird auch noch in Zukunft betreiben müssen, um sich in Zeiten der Klimakrise noch resilienter aufzustellen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Anfang des Jahres berichtete die Sozialdezernentin über die Auswirkungen der Haushaltskürzungen im Bund auf das FrankfurF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2904 Anfang des Jahres berichtete die Sozialdezernentin über die Auswirkungen der Haushaltskürzungen im Bund auf das Frankfurter Jobcenter. So wurde von einem 13-Millionen-Euro-Defizit berichtet, was Leistungskürzungen zur Folge haben sollte. Ich frage den Magistrat: Welche Leistungen mussten tatsächlich im Jahr 2024 durch die Haushaltskürzungen im Bund gekürzt werden und mit welchen weiteren ist zu rechnen? Antwort des Magistrats: Der Haushalt des Jobcenters Frankfurt musste überwiegend über den sogenannten Eingliederungstitel - zugewiesene Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur eigenständigen Bewirtschaftung - konsolidiert werden, das heißt über die Kürzung von Maßnahmen und Angeboten der aktiven Arbeitsmarktförderung. Einzelheiten siehe nachfolgende Aufstellung. Im Verwaltungshaushalt konnten die Ausgaben trotz Kostensteigerungen insbesondere bei IT-Kosten, Personalkosten - Tarifabschlüsse -, Dienstleistungen - sowohl der Bundesagentur für Arbeit als auch der Stadt Frankfurt -, insgesamt reduziert werden. Einzelheiten siehe nachfolgende Aufstellung. Insbesondere der Besetzungsverzicht von 24 neuen Stellen, die für den Haushalt 2024 genehmigt waren und die zusätzliche Reduzierung des Stellensolls um 61 Vollzeitäquivalente im Vergleich zu 2023 haben die Personalkosten trotz Tarifsteigerungen stark reduziert. Die endgültigen Personalkosten für 2024 können aktuell noch nicht abschließend beziffert werden. Besonders hinzuweisen ist darauf, dass bei passiven Leistungen - Bürgergeld, Unterkunfts- und Heizkosten - keinerlei Kürzungen vorgenommen wurden, da auf diese Leistungen ein Rechtsanspruch besteht und diese Kosten nicht in den vom Jobcenter zu bewirtschaftenden Haushalt fallen. Verwaltungskosten 2023 Hochrechnung 2024 Differenz Insges. 101.041.315,34 € 100.485.453,20 Insgesamt - 555.862,14 € Unterkategorien: Personal 68.370.779,66 € 68.870.355,55 € 499.575,89 € IT 4.493.662,58 € 4.573.980,72 € 80.318,14 € Dienstleistungen 10.227.746,69 € 11.482.153,32 € 1.254.406,63 € Presse- und Öff.- Arbeit 138.341,83 € €6.001,91 € -132.339,92 € Immobilien 14.828.642,22 € 12.763.179,77 € -2.065.462,45 € Sonstiges 2.896.885,71 € 2.660.531,98 € -236.353,73 € Eingliederungstitel (Arbeitsmarktförder-angebote 2023 Hochrechnung 2024 Differenz 42.258.358,71 € 30.030.010,83 € -12.228.347,88 € Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Frage Nr. 2787 in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024 drehte sich um die Thematik der 70 BußgeldbeF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2905 Die Frage Nr. 2787 in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024 drehte sich um die Thematik der 70 Bußgeldbescheide im ersten Jahr der Einrichtung einer Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel. Es ging darum, welche Staatsangehörigkeiten die 70 Bußgeldbescheidempfänger jeweils besitzen und wie deren Vornamen lauten. In der Antwort wurde jedoch nur Bezug auf die Staatsangehörigkeiten genommen. Ich frage deshalb den Magistrat: Wie lauten die Vornamen der 70 Bußgeldbescheidempfänger? Antwort des Magistrats: Die Vornamen der 70 Bußgeldbescheid-Empfangenden lauten: Halim, Carlos, Oussama, Galip, Ramazan, Bader, Moussa, Karim, Nabil, Van Nam, Djamal, Taufik, Lamine, Himan, Onur, Zhanna, Roald, Mohamed, Mohamed, Carlos, Bebeto, Ivan, Michael, Serin, Akeno, Iliyana, Elisabeta, Ayoub, Hamid, Hendry, Hossam, Carl, Wesam, Aykut, Richard, Mehmet, Milos, Artjom, Brahim, Abdhalim, Mohamed, Adrian, Wase, Zakari, Christopher, Zaur, Abdallah, Mohamed, Ervis, Sheila, Jason, Eriklen, Georg, Dimitri, Maximilian, Volodymyr, Gentrit, Pavel, Morhaf, Christine, Leon, Muhammet, Adel, Lord, Justin, Jonas, Walid, Laura, Dawid, Amel. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anna Nguyen Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mit dem Vortrag des Magistrats vom 19.01.2024, M 10, hat die Stadtverordnetenversammlung die energetische und brandschutF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2906 Mit dem Vortrag des Magistrats vom 19.01.2024, M 10, hat die Stadtverordnetenversammlung die energetische und brandschutzrelevante Ertüchtigung der Schirn Kunsthalle beschlossen. Während für die Schirn, die in die leer stehende Dondorf-Druckerei ziehen soll, eine Lösung gefunden zu seien scheint, steht eine adäquate Lösung für die Musikschule noch aus. Daher frage ich den Magistrat: Welche Anstrengungen wurden seitens des Magistrats bereits unternommen, der Musikschule ein adäquates Ausweichquartier während der Ertüchtigung der Schirn Kunsthalle anzubieten? Antwort des Magistrats: Das Gebäude, das die Schirn Kunsthalle GmbH und die Musikschule beherbergt, befindet sich in der Vermögensverwaltung des Kulturamtes. Das Kulturamt fungiert insofern als Eigentümer, Bauherr und gleichermaßen Vermieter. Beide Mietparteien, Schirn und Musikschule, sind von Beginn an über die erforderlichen Maßnahmen regelhaft in Kenntnis gesetzt worden. Dies gilt ebenso für die Zeitschienen zum Baustart und zur Ausführungszeit. Beiden Mietparteien wurde frühzeitig empfohlen, sich auf dem freien Markt über geeignete Interimsliegenschaften zu informieren, um eine Anmietung für den vorgesehenen Zeitraum der Schirnsanierung sicherzustellen. Das Kulturamt verfügt über keine eigenen geeigneten Liegenschaften, um die interimistische Unterbringung der Musikschule zu ermöglichen. Die Musikschule Frankfurt e. V. ist daher seit geraumer Zeit intensiv auf Liegenschaftssuche auf dem freien Markt. Dabei wurden mittlerweile 27 Objekte besichtigt, die Möglichkeit der Abbildung des Raumbedarfs sowie die akustische Eignung für die spezifische Nutzung geprüft. Die Machbarkeitsprüfungen haben ergeben, dass eine Ertüchtigung für Musikschulzwecke und den Raumbedarf der Musikschule bei den meisten Liegenschaften zu teuer und zu aufwändig wird. Hierbei spielen insbesondere die akustischen Anforderungen zur Gewährleistung eines störungsfreien Unterrichtsbetriebs eine Rolle. Eine Verhältnismäßigkeit des entsprechenden Ertüchtigungsaufwands und der Kosten zur Nutzung als Interim mit nur kurzfristiger Perspektive war bei den meisten Liegenschaften nicht gegeben. Bei der Mehrheit der besichtigten Objekte wurde eine Mietoption im Verlauf der Prüfungen daher von Vermieterseite abgesagt. Aktuell ist noch eine Liegenschaft in der näheren Prüfung, die eine gute Perspektive bieten kann. Die Musikschule geht davon aus, dass die Verhandlungen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden können. Das Amt für Bau und Immobilien, ABI, ist für die Musikschule als stadtnaher Verein nicht zuständig. Dennoch wurden der Musikschule im Sinne des Sanierungsprojektes und im Gesamtinteresse der Stadt insgesamt drei Ausweichquartiere angeboten, die jedoch entweder den Anforderungen nicht entsprachen oder von Vermieterseite abgesagt wurden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Energetische Sanierungen des Gebäudebestandes sind wichtig für den Klimaschutz, aber auch oft Treiber für MieterhöhungenF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2907 Energetische Sanierungen des Gebäudebestandes sind wichtig für den Klimaschutz, aber auch oft Treiber für Mieterhöhungen und Verdrängung, da die Kosten mit acht Prozent umgelegt werden können. Auch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding führt in vielen Frankfurter Siedlungen energetische Sanierungen durch. Ich frage den Magistrat: Wie hoch ist die durchschnittliche Mieterhöhung für Wohnungen nach einer energetischen Modernisierung durch die ABG Holding, und wie viele Wohnungen sind davon betroffen? Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2021, 2022 und 2023. Antwort des Magistrats: Die modernisierungsbedingten Mieterhöhungen bei der ABG Frankfurt Holding GmbH führen zu einer durchschnittlichen Mieterhöhung in einer Größenordnung von circa zwei bis zweieinhalb Prozent. Eine Auflistung nach Jahren ist in der Kürze der Zeit leider nicht möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Illegales Glückspiel ist oftmals ein Ruin für Menschen, die dieses nutzen. Gleichzeitig nutzen Betreiber das SuchtverhalF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2908 Illegales Glückspiel ist oftmals ein Ruin für Menschen, die dieses nutzen. Gleichzeitig nutzen Betreiber das Suchtverhalten von Menschen aus, um sie an ihren illegalen Geräten spielen zu lassen. Razzien und Beschlagnahmung von derlei Geräten sind probate Mittel, welche in Frankfurt schon zu Erfolgen führten. Ich frage den Magistrat: Wie schult der Magistrat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derlei Durchsuchungen vornehmen, und wie hoch ist der Bedarf für intensivere Schulungen weiterer Mitarbeiter? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich werden alle Einsatzkräfte regelmäßig und eigenständig im Rahmen von interaktivem Einsatztraining und Einsatzschießtraining nach den Standards der Landespolizei geschult. Die Schulungen werden von acht entsprechend zertifizierten Schieß- und Einsatztrainern geleitet. Darüber hinaus erfolgen fachspezifische Weiterbildungen innerhalb der jeweiligen Fachdienstgruppen, so auch in der Ermittlungsgruppe OPE, Operative Ermittlungs- und Kontrolleinheit. Die OPE befasst sich seit Jahren intensiv mit illegalem Glücksspiel und der Manipulation von Geldspielgeräten. Dabei konnte das erforderliche Fachwissen eigenständig aufgebaut, erweitert und kontinuierlich auf den aktuellen Stand gebracht werden, ohne dass externe Schulungen in Anspruch genommen werden mussten. Mit der derzeit verwendete Hardware sowie mit den dazugehörigen Softwareversionen ist die OPE bestens vertraut. Die OPE hat bundesweit inzwischen ein so hohes Niveau erreicht, dass seitens der Mitarbeiter der OPE bundeslandübergreifend andere Polizei- und Ordnungsbehörden in dem Bereich geschult werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mitten in der Frankfurter Innenstadt entstehen die vier Hochhäuser des FOUR Frankfurts des Investors Groß & Partner. InF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2909 Mitten in der Frankfurter Innenstadt entstehen die vier Hochhäuser des FOUR Frankfurts des Investors Groß & Partner. In dem Hochhausensemble entstehen 600 Wohnungen und ein riesiger Büroturm im Luxussegment. Ob und wie viele geförderte Wohnungen darunter sind, ist völlig unklar. Ich frage den Magistrat: Wie hoch ist der Anteil der geförderten Wohnungen im Projekt FOUR Frankfurt - bitte aufschlüsseln nach Förderweg 1 und 2 -, und wie lange dauert die Bindung? Antwort des Magistrats: Im Projekt FOUR sind insgesamt 78 geförderte Wohnungen bewilligt, davon 42 im Förderweg 1 und 36 im Förderweg 2. Die Bindungsdauer liegt entsprechend den derzeitigen Förderrichtlinien bei 30 Jahren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Baustellen im öffentlichen Raum sind häufig unumgänglich für den Erhalt und Ausbau der städtischen Infrastruktur oder füF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2910 Baustellen im öffentlichen Raum sind häufig unumgänglich für den Erhalt und Ausbau der städtischen Infrastruktur oder für private Bauvorhaben. Leider entsteht oft der Eindruck, dass viele Baustellen lange Zeit brachliegen. Absperrungen bleiben bestehen, obwohl keine Bauaktivität erkennbar ist, Gehwege bleiben blockiert, Radfahrer gefährdet und der Autoverkehr behindert. Ich frage den Magistrat: Wie oft werden Baustellen und die damit verbundenen Absperrungen in Frankfurt daraufhin kontrolliert, ob sie noch notwendig sind, und werden Antragsteller regelmäßig dazu aufgefordert, ihre Genehmigung zurückzugeben, wenn keine Bautätigkeit mehr stattfindet oder längere Zeit brachliegt? Antwort des Magistrats: Die Straßenverkehrsbehörde kontrolliert Bau- und Arbeitsstellen in Abhängigkeit von ihrer Eingriffsschwere - strategisches Grundstraßennetz, verkehrsstarke Kreuzungen, gefahrgeneigte Begleitumstände - durch die örtlich zuständigen Verkehrssachbearbeiter:innen. Wenn dem Magistrat bekannt wird, dass eine Baustelle ruht, wird die Vorhabenträger:innen aufgefordert, einen Bauzeitenplan vorzulegen beziehungsweise die Gründe für das Ruhen zu benennen. Wenn es erforderlich ist, wird die straßenverkehrsrechtliche Anordnung widerrufen und es wird zum Rückbau aufgefordert. Sobald Teilabschnitte einer Baustelle erledigt sind, teilt dies der Bauherr in der Regel mit, da bei einer Verkleinerung der Baustelle auch geringere Sondernutzungsgebühren anfallen. Die Sondernutzungssatzung und deren gestaffeltes Gebührenverzeichnis wirken daher eher verkürzend auf eine Baustelleneinrichtung. Eine vollständige oder gar wiederholte Kontrolle aller jährlich rund 11.000 Bau- und Arbeitsstellen - einfache Haltverbote etwa für Umzüge nicht einberechnet - ist mit den vorhandenen personellen Kapazitäten leider nicht möglich. Die Straßenverkehrsbehörde kontrolliert Bau- und Arbeitsstellen in Abhängigkeit von ihrer Eingriffsschwere - strategisches Grundstraßennetz, verkehrsstarke Kreuzungen, gefahrgeneigte Begleitumstände - durch die örtlich zuständigen Verkehrssachbearbeiter:innen. Es gilt es jedoch zu beachten, dass nicht jede "Geisterbaustelle", die öffentlich so wahrgenommen werden könnte, tatsächlich eine ist: Mitunter ist aufgrund der gewählten Bauverfahren - zum Beispiel bergmännische Verfahren -, technischer Notwendigkeiten - zum Beispiel die Aushärtung von Werkstoffen -, Verzögerungen bei Gewerken und Zulieferungen oder witterungsabhängiger Arbeiten zeitweise keine Bautätigkeit zu beobachten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In einer Reportage der Hessenschau wurde kürzlich der private Hilfsdienst „Projekt Aruon“ vorgestellt. Dieser HilfsdiensF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2911 In einer Reportage der Hessenschau wurde kürzlich der private Hilfsdienst "Projekt Aruon" vorgestellt. Dieser Hilfsdienst agiert im Bahnhofsviertel und ist hoch umstritten. Ich frage daher den Magistrat: Ist dieser Hilfsdienst bekannt, und wie werden seine Aktivitäten bewertet? Antwort des Magistrats: Bei dem Verantwortlichen handelt es sich gemäß öffentlich zugänglicher Quellen um Herrn Mohamed Bousaaidi, genannt "Mo". Bousaaidi ist vor allem auf der Videoplattform TikTok mit seinen Kanälen "m069.offiziell" - circa 14.700 Follower - und "m069_live" - circa 13.400 Follower -bekannt. Er veröffentlicht Videos, in denen er das Leben im Frankfurter Bahnhofsviertel darstellen/dokumentieren möchte. Er selbst sei noch bis vor einigen Jahren als Drogendealer im Bahnhofsviertel tätig gewesen und möchte nun Suchtkranken helfen. Seine "Hilfsaktionen" dokumentiert er ausführlich mit Kamera und Mikrofon für seine Social-Media-Kanäle. Das "Projekt Aruon" wurde durch ihn Angabe gemäß ins Leben gerufen, um den Ausstieg aus der Szene mehrerer Suchtkranker auf seinen Kanälen "m069_live", TikTok, sowie "M069", YouTube, zu dokumentieren. Das Projekt begann etwa im November 2022 und ist nach dem Namen der Mutter des Bousaaidi, Noura rückwärts gelesen, benannt. Über das Projekt Aroun - Ziele, Finanzierung, Mitglieder et cetera - finden sich ausschließlich Informationen in Videos auf YouTube, sowie die Erwähnung in einer Petition vom 14.11.2024 auf der Plattform change.org. In den letzten Monaten hat sich Herr Bousaaidi stark gegen die professionellen Hilfsangebote der städtischen Trägerlandschaft im Bahnhofsviertel positioniert. Besonders das Streetworkprojekt OSSIP ist Ziel seiner "Kritik". Aber auch den Frankfurter Weg in der Drogenhilfe stellt er in Frage. Einzelheiten über konkrete Hilfsangebote sind uns nicht bekannt. Nach unserer Kenntnis sind sowohl er und auch die weiteren Beteiligten im Projekt Aruon dafür nicht ausgebildet und verfügen auch nicht über die erforderlichen Strukturen. Ganz allgemein besteht aus städtischer Sicht die Gefahr, dass nicht ausgebildete Personen, die Mindeststandards der sozialen Arbeit regelmäßig nicht einhalten oder bereits gar nicht kennen. Gleiches gilt für fachliche Standards und notwendige Kenntnisse. Ohne diese sind nach hiesiger Auffassung wirksame Hilfen nicht umsetzbar und zielführend. Ein Antrag auf Zulassung als Träger der Drogenhilfe ist bislang nicht gestellt. Hinreichende Kenntnisse und Belege, die ein ordnungspolitisches Vorgehen rechtfertigen, liegen nicht vor. Die Standards der öffentlichen und freien Träger der Sozialen Arbeit beruhen auf der gemeinsamen Basis des Grundgesetzes: Achtung der Würde des Menschen, Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts und Schutz vor seelischer und körperlicher Gefährdung. Um wirksame Hilfen für unterschiedliche Zielgruppen leisten zu können, sind weitere fachliche Standards vorhanden und werden ständig weiterentwickelt. Die Einhaltung von allgemeinen und besonderen fachlichen Standards, innerhalb professioneller Strukturen, hat der Gesetzgeber in den Sozialgesetzbüchern VIII und XII durch entsprechende Fachkräftegebote kodifiziert, vgl. § 6 SGB XII, § 72 SGB VIII. Weiterhin unterliegen die Mitarbeitenden der professionellen und anerkannten Dienste und Einrichtungen der Sozialen Arbeit in der Regel der Schweigepflicht, § 203 Abs. 1 Nr.6 StGB. Die Angebote der professionellen Dienste und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe der Stadt Frankfurt halten diese Standards ein. Als Magistrat der Stadt Frankfurt sind wir in der Verantwortung, die Würde aller Menschen, die sich in der Stadt aufhalten und hier leben, zu wahren. Von einer offensiven Darstellung drogengebrauchender Menschen im Bahnhofsviertel in ihrer prekären Lebenssituation mit der Anmutung einer zur Schau Stellung distanziert sich der Magistrat ausdrücklich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Wegen eines Schadens am Behälter Heiligenstock wird das Trinkwasser seit Wochen vorsorglich mit Chlor desinfiziert. DaduF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2912 Wegen eines Schadens am Behälter Heiligenstock wird das Trinkwasser seit Wochen vorsorglich mit Chlor desinfiziert. Dadurch kommt es in den nördlichen Stadtteilen zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen. Die Nutzung des Trinkwassers als Lebensmittel und für die Körperpflege sei uneingeschränkt möglich, teilt Mainova lediglich auf der Homepage mit. Die Bevölkerung nimmt aber nicht nur den Chlor-, sondern auch einen stark muffigen Geruch wahr und klagt über Hautprobleme. Viele fühlen sich mangelhaft informiert, da es keine direkte Information der betroffenen Haushalte gab. Ich frage den Magistrat: Warum wurden die Haushalte in den betroffenen Stadtteilen nicht informiert, und wie wird die Kommunikation künftig verbessert? Antwort des Magistrats: Seit Anfang Oktober 2024 desinfiziert die Hessenwasser GmbH in Abstimmung mit dem dafür zuständigen Frankfurter Gesundheitsamt vorsorglich das Trinkwasser aus der Behälteranlage Heiligenstock im Frankfurter Norden. Die Hessenwasser betreibt die Behälteranlage. Hintergrund der Maßnahme ist ein Rohrschaden, dessen Behebung ebenfalls in der Zuständigkeit der Hessenwasser liegt und voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird. Dies teilte Hessenwasser in einer Pressemitteilung am 18. Oktober mit. Durch die vorsorgliche Desinfektion kann es in den nördlichen Stadtteilen zu Geschmacksveränderungen und gegebenenfalls zu Chlorgeruch kommen. Das Trinkwasser entspricht weiterhin der Trinkwasserverordnung. Alle Parameter werden von der Hessenwasser gemäß der Trinkwasserverordnung im Zusammenhang mit der Chlorung regelmäßig kontrolliert. Die Kundinnen und Kunden können das Trinkwasser dementsprechend ohne Einschränkung verwenden. Seitens der Mainova AG wurde über die Maßnahme umgehend durch einen Post auf der Social-Media-Plattform X sowie eine Mitteilung auf der Website der Mainova am 7. Oktober informiert. Des Weiteren wurde die Pressemitteilung von Mainova auch an die zuständigen Redaktionen der Lokalzeitungen gesendet und zum Teil auch von diesen aufgegriffen. Außerdem wurde der Kundenservice der Mainova entsprechend geschult. Anfragen, die an Mainova herangetragen werden, wurden und werden dem Stand der Dinge entsprechend beantwortet. In einer weiteren Pressemitteilung vom 22. November hat Hessenwasser über den Abschluss der Arbeiten informiert. Die Chlorung wurde am 9. Dezember 2024 eingestellt. Darüber wird Mainova in einer Pressemitteilung informieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Laut Kriminalstatistiken und Medienberichten nimmt die Zahl der Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und MitarbeiterF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2913 Laut Kriminalstatistiken und Medienberichten nimmt die Zahl der Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Mitarbeiter der Rettungsdienste immer weiter zu. Im vergangenen Jahr wurden über 5.200 Einsatz- und Rettungskräfte aus Hessen Opfer einer Straftat. Ich frage den Magistrat: Wie viele Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte gab es im letzten Jahr in Frankfurt? Antwort des Magistrats: Nach Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik und der internen Statistik der Stadtpolizei über Angriffe beziehungsweise Widerstandshandlungen für das Jahr 2023 ergeben sich folgende Zahlen: - gegenüber Einsatzkräften der Landespolizei: 1.939 Fälle - gegenüber Einsatzkräften der Stadtpolizei Frankfurt: 15 Fälle - gegenüber Einsatzkräften der Feuerwehr: 7 Fälle - gegenüber Einsatzkräften im Rettungsdienste: 35 Fälle Gemäß Erlass über die Benachrichtigung des Brandschutzaufsichtsdienstes des Landes Hessen bei Einsätzen, Schadenereignissen und Gefahrenlagen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 06.02.2019 können betroffene Einsatzkräfte freiwillig Vorfälle mit Gewaltanwendung ihnen gegenüber der Zentralen Leitstelle melden. Die Zentrale Leitstelle stuft den Vorfall ein und meldet diesen an den Brandschutzaufsichtsdienst des Lagezentrums der Hessischen Landesregierung weiter. Die Meldung über Vorfälle kann sowohl verbale Aggression, als auch körperliche Gewalt bis hin zu dem Einsatz von Waffen gegen Einsatzkräfte betreffen. Für das Jahr 2023 meldete die Zentrale Leitstelle der Branddirektion zwei Angriffe gegenüber Einsatzkräften im Brandschutz sowie 27 Angriffe gegenüber Einsatzkräften im Rettungsdienst dem Brandschutzaufsichtsdienst des Lagezentrums der Hessischen Landesregierung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mit dem lang erwarteten Durchstich durch den Homburger Damm soll das Gallus bald besser verbunden und die trennende WirkF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2914 Mit dem lang erwarteten Durchstich durch den Homburger Damm soll das Gallus bald besser verbunden und die trennende Wirkung des Bahndamms nach rund 90 Jahren endlich aufgehoben werden. Augenscheinlich ist baulich der Durchstich weitgehend fertiggestellt und Anwohnerinnen und Anwohner fragen sich, wann sie diesen nun endlich nutzen dürfen bzw. wollen nicht darauf warten, dass noch der auf der westlichen Seite geplante Radweg erst fertiggestellt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen wird der Durchgang noch nicht für die Menschen freigegeben, und was wird wann unternommen, um den Durchgang so schnell wie möglich zu öffnen? Antwort des Magistrats: Derzeit arbeiten vor Ort verschiedene Versorgungsträger, die - teilweise vorbereitend auf den Wegebau auf der Westseite entlang des Bahndamms - ihre Leitungen verlegen. Es folgen voraussichtlich zwischen Mitte Januar und Juni 2025 weitere Trassenarbeiten durch das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik. Zudem können einige Leitungen nur in einer Sperrpause der Deutschen Bahn im Sommer 2025 umverlegt werden. Erst nach diesen Arbeiten kann der eigentliche Wegebau beginnen. Für die eigentlichen Wegebauarbeiten sowie die Landschaftsbaumaßnahmen bereitet der Magistrat derzeit die Ausschreibung vor. Während der laufenden und der noch anstehenden Arbeiten kann die Unterführung aus Verkehrssicherungsgründen nicht geöffnet werden. Zum weiteren Prozedere und zu den zeitlichen Abläufen hält der Magistrat den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - An der Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen findet ab dem Schuljahr 2025/2026 der Unterricht sowie die GanztagsbetreuungF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2915 An der Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen findet ab dem Schuljahr 2025/2026 der Unterricht sowie die Ganztagsbetreuung der Grundschüler am Auslagerungsstandort Hasenpfad statt. Die angemieteten Gebäude sollen auch die KGS Niederrad beherbergen. Ich frage den Magistrat: Können die Kinder der Martin-Buber-Schule den Schulweg über den Mittleren Hasenpfad nehmen, um sicher zum Schulgebäude zu kommen? Antwort des Magistrats: Der Mittlerer Hasenpfad ist bereits beidseitig als Schulweg ausgewiesen. Dennoch fand am 22.11.2024 ein weiterer Ortstermin zur Schulwegsicherung, um die Thematik der Schulwegsicherheit aufgrund des Auslagerungsstandorts zu prüfen, statt. Beteiligt waren der Ortsbeirat, das Straßenverkehrsamt, das Amt für Straßenbau und Erschließung, die Schulleitung, der Elternbeirat, die Kinderbeauftragte, die Polizei und das Stadtschulamt. Die Beteiligten stellten vor Ort fest, dass eine sichere Querung für die Kinder im näheren Umfeld des Auslagerungsstandortes fehlt. Derzeit wird nun vom Straßenverkehrsamt geprüft, ob ein Fußgängerüberweg - Zebrastreifen - im Bereich Mittlerer Hasenpfad/Letzter Hasenpfad/Niersteiner Straße eingerichtet werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mit der M 54/24 wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung - gF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2916 Mit der M 54/24 wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung - geändert. Der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2014. Ein rechtsgültiger Bebauungsplan liegt bis heute nicht vor. Der mit der M 54/24 geänderte Bebauungsplan soll veröffentlicht und ferner soll ein Freiraumstrukturkonzept erarbeitet werden. Ebenfalls ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Daher frage ich den Magistrat: Wann rechnet der Magistrat damit, dass das seit mehr als zehn Jahre laufende Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung rechtsverbindlich festgestellt werden kann? Antwort des Magistrats: Vor dem Hintergrund des erheblichen Wohnraumbedarfs in der Stadt Frankfurt am Main ist das Schaffen von neuem Wohnraum weiterhin primäres Ziel aus dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung". Im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs 2018 wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans aus 2014 konkretisiert und erweitert. Weitere Ergänzungen der Planungsziele erfolgten aufgrund im Stadtteil neu identifizierter Bedarfe nach Abschluss des Wettbewerbs. Wesentliche Aspekte sind dabei: - Um dem dringenden Bedarf an Wohnraum in der Stadt Frankfurt gerecht zu werden, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans Planungsrecht für die Realisierung eines sozial gemischten Wohnquartiers mit vielfältigem Geschosswohnungsbau, öffentlichen Begegnungsorten und attraktivem Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Dabei sollen Anforderungen, die sich aus dem Klimawandel, der Bewirtschaftung von Niederschlagswasser und der Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse in Bezug auf Lärmimmissionen ergeben, berücksichtigt werden. - Um die gleichzeitig steigenden Bedarfe in Eschersheim zu decken, sollen darüber hinaus die Voraussetzungen für die Realisierung von zwei Kitas, einer vierzügigen Grundschule und eines kleinen Quartierszentrums mit einer Mischung aus Wohnnutzungen und der Versorgung dienender Einrichtungen geschaffen werden. - Mit der Planung soll ein möglichst vernetztes, grünes und verkehrsberuhigtes Wohngebiet mit kurzen Wegen sowie mit unterschiedlichen Freiraumqualitäten und Bezügen zu dem angrenzenden Landschaftsraum entstehen. Der städtebauliche Entwurf wurde unter diesen Prämissen abschließend überarbeitet. Die Stadtverordneten haben am 11. Juli 2024 einen entsprechenden und erneuten Aufstellungsbeschluss gefasst. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Bebauungsplanverfahren mit vielen unterschiedlichen Eigentümern, so dass ein amtliches Umlegungsverfahren und städtebauliche Verträge zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten und unter anderem der Inhalte des Baulandbeschlusses der Stadtverordneten erforderlich werden. Der Magistrat plant bis Ende 2025 mit den Eigentümern eine Einigung über die Zuteilung der späteren Baugrundstücke und der Inhalte der städtebaulichen Verträge zu erzielen und den Bebauungsplanentwurf Anfang 2026 zu veröffentlichen. Der Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses und der Rechtskraft des Bebauungsplans hängt von den Ergebnissen dieser Veröffentlichung ab. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372OAOB 305.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2024, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 18.11.2024 Betreff: Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Vorgang: V 219/21 OBR 3; ST 2741/22 Der Bericht endet mit dem Punkt "Ausblick - Sportentwicklungsplanung - Sport- und Bewegungsräume" und dort mit dem Fazit, dass "weitere Sportgelegenheiten für Freizeit und Erholung im Alltag als auch zur sportlichen Nutzung" eine gesamtstädtische Herausforderung seien. Im Ortsbezirk 3 gibt es dazu bereits seit Jahren die Idee, die Schulhöfe verstärkt außerhalb der Schulzeiten zu öffnen. Die erfolgreiche Öffnung des Schulhofes der Merianschule in den letzten Jahren erforderte großes Engagement aus dem Ortsbeirat und Finanzmittel aus dem Ortsbeiratsbudget. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Wie und wann kann die Verstetigung der Öffnung des Schulhofes der Merianschule erfolgen? 2. Wie und wann können weitere Schulen im Nordend und in ganz Frankfurt generell als Spiel- und Bewegungsflächen außerhalb der Schulöffnungszeiten geöffnet werden? Begründung: In der Stellungnahme ST 2741 aus 2022 wird von der Federführung des Stadtschulamtes und der Umsetzung von baulichen und organisatorischen Maßnahmen gesprochen. Verwiesen wird dabei auf den Planungsrahmen "Schulsport und Freiraum", der mittlerweile veröffentlicht ist. Dort wird der Punkt "stadträumliche Schnittstellen im Quartier" auf den Seiten 65 bis 68 erläutert. Die dort geforderte Bedarfsplanung zur Identifizierung möglicher Potenziale liegt im Nordend bereits seit mehreren Jahren vor. Dort wurden die Schulhöfe explizit als Potenziale für weitere benötigte Frei- und Bewegungsflächen genannt. Jetzt stellt sich die Frage, wie der erwähnte "Nutzungsrahmen" und die "Nutzungskoordination" erfolgen und umgesetzt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 219 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2741 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 575 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 372 = Kenntnis, OA 517 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5576, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 52-0
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für SondernutzungenOAOB 305.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2024, OA 518 entstanden aus Vorlage: OF 805/3 vom 04.12.2024 Betreff: Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen Vorgang: M 16/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei ist zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschafteten Flächen zu unterschieden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert werden. Begründung: Die im Zuge der Vorlage M 16 festgelegten, deutlich erhöhten Gebühren belasten die Frankfurter Gewerbetreibende in unverhältnismäßiger Weise. In manchen Fällen müssten Gastronomen nach der neuen Satzung das bis zu 15-Fache der bisherigen Gebühren zahlen, was für viele nicht tragbar ist. Die Begründung, dass die Gebühren in den letzten 25 Jahren nicht erhöht wurden, rechtfertigt nicht diese drastische Erhöhung. Versäumnisse der Stadt dürfen nicht zulasten des Gewerbes gehen. Gerade nach den Einbußen durch die Coronapandemie sind viele Gewerbetreibende noch immer im Erholungsprozess. Eine solche Gebührenerhöhung bedroht deren wirtschaftliche Existenz und stellt eine zusätzliche Belastung dar, die viele Betriebe an den Rand der Aufgabe bringen könnte. Während eine Gebühr für die Nutzung öffentlicher Straßen durchaus gerechtfertigt ist, sollte diese in einem fairen und verhältnismäßigen Rahmen liegen, um die lokale Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten. Wenn eine Unterscheidung in der Gebührenbemessung gemacht werden soll, dann würde sich anbieten, die Gebühren nach Größe der Fläche zu staffeln, d. h., die Gebühren sollten an die jeweiligen Flächengrößen angepasst werden, z. B. ab einer bestimmten Größe der Sommergartenfläche steigt der Quadratmeterpreis. Möglich wäre, darüber hinaus bei genehmigten Außenflächen im Vorgartenbereich eine zusätzlich beantragte Fläche im öffentlichen Straßenraum ebenfalls höher zu bepreisen. Nicht verständlich ist, warum die Gebühren für einen Sommergarten auf einem Parkplatz teurer sein sollen als ein Sommergarten, der einen ganzen öffentlichen Platz vereinnahmt, wie etwa auf dem Merianplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 16 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 481 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5625, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025 Aktenzeichen: 66-0
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna LandsbergOFOB 805.12.2024 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Vorlagen OF 471/8, 472/8 und 473/8 werden für erledigt erklärt; Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben; Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsberg-Straße" umbenannt; die zum Zei- chen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder zeigen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen, so dass für die Biographie-Daten beider Eheleute ausreichend Platz ist; Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 "An der Sandelmühle" vorgese- hene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Begründung: Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirt- schaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk mo- dernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Or- ganisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süd- deutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie bereits als "Ge- neraldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u.a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Univer- sität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungs- amt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS- Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzenOFOB 1105.12.2024 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2024, OF 677/11 Betreff: Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 63 einen Poller zu setzen, um ein verkehrswidriges Parken auf dem Gehweg am Zebrastreifen zu verhindern Begründung: Immer wieder blockieren Autofahrer den Fußgängerüberweg und verhindern damit den sicheren Übergang über die Wilhelmshöher Straße. Gerade Kinder haben dadurch keine Sicht auf fahrende Fahrzeuge, wenn Sie den Zebrastreifen nutzen wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6290 2025 Die Vorlage OF 677/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna LandsbergOIOB 805.12.2024
S A C H S T A N D : Initiative vom 05.12.2024, OI 84 entstanden aus Vorlage: OF 505/8 vom 05.12.2024 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Vorgang: M 214/18; Beschl. d. OBR 8, § 3367/18 1. Der Beschluss des Ortsbeirates vom 29.11.2018, § 3367, wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße Am Heddernheimer Gaswerk im Neubaugebiet An der Sandelmühle wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsbergstraße" umbenannt. Die zum Zeichen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder sollen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen zeigen, sodass für die Biografiedaten beider Eheleute ausreichend Platz ist. 3. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 An der Sandelmühle vorgesehene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotografie bereits als "Generaldirektor a. D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u. a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Universität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungsamt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Heinrich Landsberg starb in dem bereits von der Stadt Frankfurt im Zuge der "Arisierung" de facto beschlagnahmten Krankenhaus der Israelitischen Gemeinde in der Gagernstraße. Sein Bruder, Julius Landsberg, früher ein angesehener Richter am Frankfurter Oberlandesgericht, wählte 1942 - gesellschaftlich ausgegrenzt, stigmatisiert und von Deportation bedroht - den Freitod. Die Angehörigen von Heinrich Landsberg haben in der Nachkriegszeit vergeblich versucht, vom Magistrat auf juristischem Wege eine Entschädigung zu erhalten für die Wertgegenstände, die Heinrich Landsberg nach 1938 im Zusammenhang mit der "Judenvermögensabgabe" bei der städtischen Pfandleihanstalt völlig unter Wert abliefern musste. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich den o. a. Stellungnahmen des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als erste Vorsitzende bis zu ihrem viel zu frühen Lebensende. Aktiv war sie auch im Vorstand der Frankfurter Ortsgruppe des "Allgemeinen Deutschen Frauenvereins" und der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die zu den großen Trägerverbänden der freien Wohlfahrtspflege in Frankfurt gehörte. Dem von diesem bürgerlich orientierten freien Träger geführten Hort und Kindergarten im Gemeindehaus der Thomaskirche in Heddernheim galt ihr besonderes Augenmerk. Er überstand die Inflation 1923 vor allem durch private Spenden, um die sich Frau Landsberg gekümmert hat. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die gesamte Einrichtung (ab 1929 in rein städtischer Hand) ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Das lässt sie deutlich hervortreten aus den typischen Tätigkeitsfeldern von Ehefrauen der vermögenden Männer dieser Zeit. Sie gehörte - wie ihr Ehemann - der nationalliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Sie nutzte mehrfach den Schulausschuss, um die Situation in den Kindergärten und Horten zum Thema zu machen. Die Plenarprotokolle dokumentieren weitere Anträge und Redebeiträge zu gesundheits-, sozial-, frauen- und steuerpolitischen Angelegenheiten. Wie aus den Frankfurter Schulamtsakten hervorgeht, erhielt der Befehlshaber der US-Army in Frankfurt 1948 einen Brief aus den USA von einem Neffen des kinderlos gebliebenen Ehepaars Landsberg, in dem dieser darum bittet, den in der NS-Zeit entfernten Namen seiner Tante an dem Heddernheimer Kindergarten wieder anzubringen. Diesem Ersuchen folgte der Magistrat damals nicht, weil das Schloss für die Wiederinbetriebnahme des Kindergartens zu stark kriegsgeschädigt gewesen sei. Heute, mit der Benennung der Erschließungsstraße für das Wohngebiet in Verbindung mit der neuen Kindertagesstätte für Heddernheim auf dem früheren Areal der Kupferwerke, kann die Stadt Frankfurt mit dem Gedenken an diese beiden Persönlichkeiten eine kleine Wiedergutmachung leisten. Das Desiderat weiterer Nachforschungen zu ihren Biografien bleibt dabei bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 118 Versandpaket: 11.12.2024 Aktenzeichen: 40-4
OIOB 8Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024OIOB 805.12.2024
S A C H S T A N D : Initiative vom 05.12.2024, OI 85 entstanden aus Vorlage: OF 490/8 vom 17.11.2024 Betreff: Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e. V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 15.12.2024 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Der Vereinsring Heddernheim e. V. organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt 2024 übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6.000 Euro je Veranstaltung ist möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 11.12.2024
OIOB 8Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Leerstand städtischer Wohnungen im NordendOMOB 305.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6268 entstanden aus Vorlage: OF 797/3 vom 14.11.2024 Betreff: Leerstand städtischer Wohnungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele städtische Wohnungen gibt es im Nordend? 2. Wie viele davon stehen leer? 3. Sofern es Leerstand gibt, was sind die Gründe? Begründung: Gemäß dem Zensus 2022 stehen in Frankfurt 12.893 Wohnungen leer. Die Landesregierung hat sich den "Kampf gegen spekulativen Leerstand" auf die Fahnen geschrieben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt unterstützt dies ausdrücklich. Dennoch nehmen die Mitglieder des Ortsbeirats im Nordend immer wieder wahr, dass städtische Wohnungen leer stehen und teils verfallen. Auch die Presse berichtet immer wieder darüber. Angesichts der Wohnungsnot ist dies nicht tragbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Klettergerüst auf dem Spielplatz Drachenburg schnell reparierenOMOB 305.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6269 entstanden aus Vorlage: OF 802/3 vom 21.11.2024 Betreff: Klettergerüst auf dem Spielplatz Drachenburg schnell reparieren Der Magistrat wird gebeten, das große Klettergerüst auf dem Drachenspielplatz möglichst kurzfristig zu reparieren und wieder freizugeben. Begründung: Das zentrale Klettergerüst - die namensgebende Drachenburg - auf dem Drachenburgspielplatz ist seit einigen Wochen abgesperrt. Es handelt sich um einen stark frequentierten Spielplatz für alle Altersgruppen, das Klettergerüst ist vor allem für ältere Kinder geeignet. Da das Spielgerät den Spielplatz in der Mitte dominiert, sollte es so schnell wie möglich repariert werden. Mit der Absperrung wird der gesamte Spielplatz viel kleiner und besonders auch für ältere Kinder unattraktiv. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 320 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.