Mit dem Vortrag des Magistrats vom 19.01.2024, M 10, hat die Stadtverordnetenversammlung die energetische und brandschut
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung hat die energetische und brandschutzrelevante Ertüchtigung der Schirn Kunsthalle beschlossen. Der Magistrat wird gefragt, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um der Musikschule während der Sanierung ein adäquates Ausweichquartier anzubieten. Es wird erwartet, dass die Musikschule bis Ende des Jahres eine geeignete Interimsliegenschaft finden kann.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Mit dem Vortrag des Magistrats vom 19.01.2024, M 10, hat die Stadtverordnetenversammlung die energetische und brandschutzrelevante Ertüchtigung der Schirn Kunsthalle beschlossen. Während für die Schirn, die in die leer stehende Dondorf-Druckerei ziehen soll, eine Lösung gefunden zu seien scheint, steht eine adäquate Lösung für die Musikschule noch aus.
Daher frage ich den Magistrat:
Welche Anstrengungen wurden seitens des Magistrats bereits unternommen, der Musikschule ein adäquates Ausweichquartier während der Ertüchtigung der Schirn Kunsthalle anzubieten?
Antwort des Magistrats
Das Gebäude, das die Schirn Kunsthalle GmbH und die Musikschule beherbergt, befindet sich in der Vermögensverwaltung des Kulturamtes. Das Kulturamt fungiert insofern als Eigentümer, Bauherr und gleichermaßen Vermieter. Beide Mietparteien, Schirn und Musikschule, sind von Beginn an über die erforderlichen Maßnahmen regelhaft in Kenntnis gesetzt worden. Dies gilt ebenso für die Zeitschienen zum Baustart und zur Ausführungszeit.
Beiden Mietparteien wurde frühzeitig empfohlen, sich auf dem freien Markt über geeignete Interimsliegenschaften zu informieren, um eine Anmietung für den vorgesehenen Zeitraum der Schirnsanierung sicherzustellen. Das Kulturamt verfügt über keine eigenen geeigneten Liegenschaften, um die interimistische Unterbringung der Musikschule zu ermöglichen.
Die Musikschule Frankfurt e. V. ist daher seit geraumer Zeit intensiv auf Liegenschaftssuche auf dem freien Markt. Dabei wurden mittlerweile 27 Objekte besichtigt, die Möglichkeit der Abbildung des Raumbedarfs sowie die akustische Eignung für die spezifische Nutzung geprüft.
Die Machbarkeitsprüfungen haben ergeben, dass eine Ertüchtigung für Musikschulzwecke und den Raumbedarf der Musikschule bei den meisten Liegenschaften zu teuer und zu aufwändig wird. Hierbei spielen insbesondere die akustischen Anforderungen zur Gewährleistung eines störungsfreien Unterrichtsbetriebs eine Rolle. Eine Verhältnismäßigkeit des entsprechenden Ertüchtigungsaufwands und der Kosten zur Nutzung als Interim mit nur kurzfristiger Perspektive war bei den meisten Liegenschaften nicht gegeben. Bei der Mehrheit der besichtigten Objekte wurde eine Mietoption im Verlauf der Prüfungen daher von Vermieterseite abgesagt.
Aktuell ist noch eine Liegenschaft in der näheren Prüfung, die eine gute Perspektive bieten kann. Die Musikschule geht davon aus, dass die Verhandlungen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden können.
Das Amt für Bau und Immobilien, ABI, ist für die Musikschule als stadtnaher Verein nicht zuständig. Dennoch wurden der Musikschule im Sinne des Sanierungsprojektes und im Gesamtinteresse der Stadt insgesamt drei Ausweichquartiere angeboten, die jedoch entweder den Anforderungen nicht entsprachen oder von Vermieterseite abgesagt wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.