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Muslimische Gemeinden berichten über frustrierende Erfahrungen bei ihren Anträgen zur Förderung sozialer Arbeit, wozu et

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Erfahrungen muslimischer Gemeinden bei der Beantragung von Fördermitteln für soziale Arbeit. Der Magistrat hat keine Hinweise auf Benachteiligungen und prüft Anträge unabhängig von ethnischer Herkunft oder Religionszugehörigkeit. Eine detaillierte Auswertung der Anträge konnte jedoch nicht rechtzeitig durchgeführt werden.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

Muslimische Gemeinden berichten über frustrierende Erfahrungen bei ihren Anträgen zur Förderung sozialer Arbeit, wozu etwa Jugendarbeit und die Arbeit mit Senioren gehört.

Ich frage den Magistrat:

Wie hat sich das Verhältnis zwischen genehmigten und abgelehnten Förderanträgen bei muslimischen Gemeinden in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat hat bisher keine Kenntnis darüber, dass muslimische Gemeinden sich in Förderverfahren nicht ausreichend berücksichtigt sehen.

Grundsätzlich werden sämtliche eingehenden Förderanträge auf Basis der für das jeweilige Förderprogramm geltenden Grundsätze und Rahmenbedingungen geprüft und entschieden. Kriterien wie ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, Geschlecht, Alter, Behinderungen oder sexuelle Identität der Antragstellenden haben keinen Einfluss auf die Förderentscheidungen. Diese erfolgen ausschließlich anhand der inhaltlichen und formalen Anforderungen der Förderprogramme.

Eine detaillierte Auswertung der letzten fünf Jahre, die das Verhältnis von bewilligten zu abgelehnten Anträgen muslimischer Gemeinden abbildet, konnte in der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden.

Dem Magistrat ist es ein dringliches Anliegen anti-muslimischem Rassismus entschieden entgegenzutreten und Benachteiligungen abzubauen. Bei negativ beschiedenen Anträgen besteht grundsätzlich die Möglichkeit über Gründe der Ablehnung in den Austausch zu treten und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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