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Baustellen im öffentlichen Raum sind häufig unumgänglich für den Erhalt und Ausbau der städtischen Infrastruktur oder fü

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Kontrolle von Baustellen und deren Notwendigkeit in Frankfurt. Es wird vorgeschlagen, dass Antragsteller regelmäßig aufgefordert werden, ihre Genehmigungen zurückzugeben, wenn keine Bautätigkeit mehr stattfindet. Das erwartete Ergebnis ist eine effizientere Nutzung des öffentlichen Raums und weniger Behinderungen für Fußgänger und Verkehr.

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Frage an den Magistrat

Baustellen im öffentlichen Raum sind häufig unumgänglich für den Erhalt und Ausbau der städtischen Infrastruktur oder für private Bauvorhaben. Leider entsteht oft der Eindruck, dass viele Baustellen lange Zeit brachliegen. Absperrungen bleiben bestehen, obwohl keine Bauaktivität erkennbar ist, Gehwege bleiben blockiert, Radfahrer gefährdet und der Autoverkehr behindert.

Ich frage den Magistrat:

Wie oft werden Baustellen und die damit verbundenen Absperrungen in Frankfurt daraufhin kontrolliert, ob sie noch notwendig sind, und werden Antragsteller regelmäßig dazu aufgefordert, ihre Genehmigung zurückzugeben, wenn keine Bautätigkeit mehr stattfindet oder längere Zeit brachliegt?

Antwort des Magistrats

Die Straßenverkehrsbehörde kontrolliert Bau- und Arbeitsstellen in Abhängigkeit von ihrer Eingriffsschwere - strategisches Grundstraßennetz, verkehrsstarke Kreuzungen, gefahrgeneigte Begleitumstände - durch die örtlich zuständigen Verkehrssachbearbeiter:innen. Wenn dem Magistrat bekannt wird, dass eine Baustelle ruht, wird die Vorhabenträger:innen aufgefordert, einen Bauzeitenplan vorzulegen beziehungsweise die Gründe für das Ruhen zu benennen. Wenn es erforderlich ist, wird die straßenverkehrsrechtliche Anordnung widerrufen und es wird zum Rückbau aufgefordert.

Sobald Teilabschnitte einer Baustelle erledigt sind, teilt dies der Bauherr in der Regel mit, da bei einer Verkleinerung der Baustelle auch geringere Sondernutzungsgebühren anfallen. Die Sondernutzungssatzung und deren gestaffeltes Gebührenverzeichnis wirken daher eher verkürzend auf eine Baustelleneinrichtung.

Eine vollständige oder gar wiederholte Kontrolle aller jährlich rund 11.000 Bau- und Arbeitsstellen - einfache Haltverbote etwa für Umzüge nicht einberechnet - ist mit den vorhandenen personellen Kapazitäten leider nicht möglich. Die Straßenverkehrsbehörde kontrolliert Bau- und Arbeitsstellen in Abhängigkeit von ihrer Eingriffsschwere - strategisches Grundstraßennetz, verkehrsstarke Kreuzungen, gefahrgeneigte Begleitumstände - durch die örtlich zuständigen Verkehrssachbearbeiter:innen.

Es gilt es jedoch zu beachten, dass nicht jede "Geisterbaustelle", die öffentlich so wahrgenommen werden könnte, tatsächlich eine ist: Mitunter ist aufgrund der gewählten Bauverfahren - zum Beispiel bergmännische Verfahren -, technischer Notwendigkeiten - zum Beispiel die Aushärtung von Werkstoffen -, Verzögerungen bei Gewerken und Zulieferungen oder witterungsabhängiger Arbeiten zeitweise keine Bautätigkeit zu beobachten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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