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Die Hessische Landesregierung hat bereits die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und viele Landkreise treiben die Ei

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Frankfurt wird angestrebt, um die Verwaltung zu entlasten und die Effizienz zu steigern. Die ersten Schritte zur Umsetzung sind bereits eingeleitet, jedoch gibt es technische und datenschutzrechtliche Herausforderungen, die eine fristgerechte Einführung erschweren könnten.

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Frage an den Magistrat

Die Hessische Landesregierung hat bereits die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und viele Landkreise treiben die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete erfolgreich voran. Frankfurt kann nun, wie auch andere Regionen, von den zahlreichen Vorteilen dieser Maßnahme profitieren - insbesondere in Bezug auf die Entlastung der Verwaltung und der Effizienzsteigerung.

Ich frage daher den Magistrat:

Wie sehen die konkreten nächsten Schritte zur Einführung der Bezahlkarte in Frankfurt aus, und welche Planungen wurden bereits eingeleitet, um diese Lösung zeitnah umzusetzen?

Antwort des Magistrats

Am 31.10.24 erreichte die hessischen Kommunen und Landkreise der Erlass des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, HMSI, zur Einführung der Bezahlkarte in Hessen. Die Frankfurter Stadtverwaltung, hier das Jugend- und Sozialamt, etablierte daraufhin eine Projektstruktur, um die Einführung der Bezahlkarte technisch, organisatorisch und rechtlich abzustimmen.

Im ersten Schritt werden ab dem 16.01.2025 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen mit der Bezahlkarte versorgt. Diese Bezahlkarten werden nach der Zuweisung der Personen nach Frankfurt am Main in der Verwaltung des Jugend- und Sozialamts übernommen.

Das HMSI hat einen Zeitkorridor zur Übernahme der Bezahlkarte bis zum 31.03.2025 eingeräumt. Sofern nicht alle Voraussetzungen zur Umsetzung erfüllt sind, kann die Umsetzungsfrist auf Antrag verlängert werden. Aktuell bestehen noch technische Schwierigkeiten zwischen dem Portal des Kartenanbieters und dem sozialhilferechtlichen Fachverfahren im Jugend- und Sozialamt. Außerdem sind datenschutzrechtliche und revisionsrechtliche Fragestellungen derzeit in Klärung. Aus diesem Grund ist die Beantragung einer Fristverlängerung beim Land wahrscheinlich.

Die Frage suggeriert, dass es mit Einführung der Bezahlkarte zu einer Entlastung und Effizienzsteigerung der Verwaltung kommt. Dies trifft für Frankfurt nicht zu. Es kommt stattdessen zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung, da neben dem üblichen Fachverfahren nun auch das Verfahren des Kartenanbieters bedient werden muss. Wegen der fehlenden Datenmigration ins System des Kartenanbieters müssen die Daten vor Ort manuell eingepflegt werden. Durch die Datenpflege und den zusätzlichen Arbeitsaufwand entsteht ein personeller Mehraufwand zu Lasten der Kommune.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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