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  • Inklusive Kinderbetreuungsplätze im Nordend
    OMOB 3
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6270 entstanden aus Vorlage: OF 803/3 vom 18.11.2024 Betreff: Inklusive Kinderbetreuungsplätze im Nordend Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen finden besonders schwer einen Betreuungsplatz in ihrem Wohnumfeld, das wird immer wieder von den Familien berichtet. Der Kindergartenbesuch ist aber auch gerade für Kinder mit Beeinträchtigungen wichtig, um so früh wie möglich in Austausch mit Gleichaltrigen zu kommen und sich an Tagesstrukturen und das Zusammensein mit anderen Kindern zu gewöhnen. Auch für Kinder mit Beeinträchtigungen ist der Kindergarten wichtige Vorbereitung für die Schule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend inklusiv arbeiten, d. h. auch Plätze für Kinder mit Beeinträchtigung und dadurch bestehendem Förderbedarf anbieten; b) in welchen Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend wie viele Kinder mit Förderbedarf betreut werden; c) welche Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend vollständig barrierefrei sind; d) ob es Kinderbetreuungseinrichtungen gibt, die gemäß Profil ihren Schwerpunkt in der Förderung von Kindern mit Beeinträchtigung festgeschrieben haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 464 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-1

  • Kostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!
    OMOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6274 entstanden aus Vorlage: OF 489/8 vom 18.11.2024 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch 2025 mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot zur Verfügung stellen zu können. Ebenso wird gebeten, Mittel bereitzustellen, um die Förderung zu verstetigen. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Gemeinde Frankfurt am Main - Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Servicezentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 312 Aktenzeichen: 51

  • Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306
    OMOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6275 entstanden aus Vorlage: OF 491/8 vom 14.11.2024 Betreff: Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zusammenwirken mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte und ggf. der Eigentümergemeinschaft im Nachbarhaus für die Mehrfamilienhäuser Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 einen Sperrmüllabfuhrplatz auszuweisen; 2. die FES zu bitten, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, wie alle Anwohnerinnen und Anwohner der Nordweststadt eine Information erhalten, wo ihr Sperrmüllplatz ist. Begründung: Der bisher von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 mitbenutzte Sperrmüllplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring 406-408 ist seit Kurzem abgeschlossen. Auch der südlich benachbarte Sperrmüllplatz des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 310 ist nicht frei zugänglich. Die Häuser 304-306 haben somit für die Siedlungsabfuhr keinen Sperrmüllplatz, der ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Menschen in diesen Häusern haben Sperrmüll. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Die Nordweststadt gehört zu den Stadtgebieten mit Siedlungsabfuhr. Nicht alle Wohnungsbaugesellschaften informieren ihre Mieter über die jeweils dem Haus zugeordneten Sperrmüllabfuhrplätze. Zudem gibt es in der Nordweststadt sehr viele Einfamilienhäuser. Wilder Sperrmüll ist ein leider häufiges Phänomen in der Nordweststadt und trägt nicht zur Verschönerung des Stadtbildes bei. Oft scheitert der gute Wille aber auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Sperrmüllplätzen oder der fehlenden Information, wo abgelegt werden darf. Ein Konzept, das zum Beispiel auf einer im Internet zugänglichen Karte mögliche Abstellflächen ausweist, wäre hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 248 Aktenzeichen: 91-21

  • Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße
    OMOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6276 entstanden aus Vorlage: OF 496/8 vom 17.11.2024 Betreff: Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Im Wendehammer parken regelmäßig Fahrzeuge, die größere Nutzfahrzeuge beim Wenden behindern oder das Wenden ganz unmöglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 500 Aktenzeichen: 32-1

  • Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim
    OMOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6277 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 14.11.2024 Betreff: Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim Der Magistrat wird aufgefordert, die am Heddernheimer U-Bahnhof seit mehreren Jahren geschlossene Toilettenanlage schnellstmöglich zu sanieren und wieder zu eröffnen. Alternativ muss schnellstmöglich im Bereich des U-Bahnhofes der Bau eines neuen Toilettenhauses in Auftrag gegeben werden. Begründung: Es gehört unbestreitbar zur Würde der Fahrgäste, an einer Hauptlinie der U-Bahn eine Toilette vorzufinden. Im Sommer, aber auch wieder im Oktober und Anfang November waren aufgrund von Unfällen und Bauarbeiten auf der U-Bahn-Strecke Richtung Innenstadt Hunderte Fahrgäste gezwungen, auf Taxen oder Busse als Ersatzverkehr zu warten - dabei müssen längere Wartezeiten, Ungeduld und Gedränge in Kauf genommen werden. Die Sperrungen dauern häufig mehrere Stunden. Auf der gesamten Strecke Heddernheim - Innenstadt (ob bis Miquelallee oder bis Eschenheimer Tor) gibt es keine Toilettenanlage, die einfach und zeitlich unbeschränkt zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 573 Aktenzeichen: 92-10

  • Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim
    OMOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6278 entstanden aus Vorlage: OF 498/8 vom 18.11.2024 Betreff: Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim Vorgang: OM 4726/19 OBR 8; ST 1849/19 Der Magistrat wird gebeten, den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und traffiQ aufzufordern, die Treppenstufen im Heddernheimer U-Bahnhof endlich einer Grundreinigung zu unterziehen und zwar die Treppen auf beiden Seiten und alle Stufen von oben bis unten und die in der Stellungnahme ST 1849 aufgeführten Reinigungsintervalle zu erhöhen. Begründung: Seit Jahren bittet der Ortsbeirat um eine Reinigung der Treppenstufen des U-Bahnhofs Heddernheim, ohne dass es hier eine Verbesserung gibt. Die ersten drei Treppenstufen wurden während der Reinigung der Wände abgespritzt, alle folgenden Stufen sind seit Jahren mit einer schwarzen Kruste, Staub, Papier-, Abfall- und Zigarettenresten bedeckt. Im Winter breiten sich darauf Schnee- und Matschreste von den Winterschuhen aus. Zwar ist Heddernheim ein Außenstadtteil, wie häufig zu hören ist, trotzdem und gerade deshalb wohnen dort sehr viele Menschen, die auf die U-Bahn und einen erträglichen Zustand des Bahnhofs angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1849 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 482 Aktenzeichen: 92-10

  • Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten
    OMOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 499/8 vom 20.11.2024 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlenwanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregenereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des Ortsbeirates berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern, ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 486 Aktenzeichen: 90-32

  • Lieferzufahrt St. Matthias
    OMOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6280 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 13.10.2024 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsberechtigung auf den "Kirchplatz St. Matthias" (Thomas-Mann-Straße 2-4) zu ändern. Das Befahren des Platzes ist durch das oben angefügte Schild nicht gestattet. Am Ende des Platzes befindet sich jedoch die Kindertageseinrichtung Sankt Matthias, die über den Kirchplatz durch einen Cateringservice für Essen und Trinken sowie durch die Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co KG versorgt werden muss. Das angebrachte Schild lässt ein Befahren dieser Zone nicht zu. Der Ortsbeirat regt an, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Befahren des Platzes für diese Zulieferer gestattet. Dies könnte beispielsweise durch das Zusatzschild "Lieferverkehr frei" gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 715 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Fahrradweg auf „Steinstraße“ zurückbauen
    OMOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 502/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" zurückbauen Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf römische "Steinstraße") aus der Radewegeliste zu streichen und in einen für Fußgänger nutzbaren Zustand zu versetzen und den Bewuchs beidseitig zurückzuschneiden. Dabei sollen eventuell noch vorhandene Reste der ursprünglichen römischen Straße erhalten werden. Für den Radweg in Richtung Bad Homburg/Riedberg wird eine alternative Streckenführung eingerichtet. Begründung: Seit Langem ist der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass der aktuelle Zustand ein Unfallrisiko für Radfahrende darstellt. Der Weg ist auch nach Rückschnitt der Hecken zu schmal, dass sich begegnende Radfahrende nicht genügend Platz zum ungefährdeten Vorbeifahren haben. Daher ist der Weg als Fahrradverbindung nicht geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 488 Aktenzeichen: 66-2

  • Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße
    OMOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6282 entstanden aus Vorlage: OF 504/8 vom 18.11.2024 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt von der Hessestraße in die Aßlarer Straße ist die Sichtlinie durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Deshalb wird der Magistrat gebeten, geeignete Aktivitäten zu ergreifen, um eine freie Sicht in beide Richtungen zu gewährleisten. Dies könnte zum Beispiel durch Poller, einen Fahrradbügel oder ähnliche geeignete Maßnahmen erfolgen. Privatphoto Begründung: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt ist die Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 256 Aktenzeichen: 66-0

  • Parkplatzgewinnung durch Parkplatzmarkierungen in der SelmaLagerlöfStraße und RicardaHuchStraße
    OMOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6283 entstanden aus Vorlage: OF 872/9 vom 21.11.2024 Betreff: Parkplatzgewinnung durch Parkplatzmarkierungen in der Selma-Lagerlöf-Straße und Ricarda-Huch-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Selma-Lagerlöf-Straße und der Ricarda-Huch-Straße Parkplatzmarkierungen auf den jetzt schon vorhandenen Flächen zum Parken aufzubringen, um ungeordnetes Parken zu unterbinden und dadurch die Anzahl der Parkplätze zu erhöhen. Es sollen keine neuen Flächen zu Parkplätzen umgewandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 492 Aktenzeichen: 32-1

  • TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite
    OMOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 878/9 vom 20.11.2024 Betreff: TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite Der Magistrat wird gebeten, die Gitter hinter dem Fußballtor (südliche Richtung) in Richtung der Kleingartenanlage KGV am Marbachweg e. V., Anlage 4, um bis zu zwei Meter zu erhöhen. Fußbälle landen bei Fußballspielen oder bei Trainingseinheiten wiederholt in den Gärten des Kleingärtnervereins. Um dieses zu verhindern, ist eine Erhöhung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 477 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52-2

  • Verkehrsspiegel Bonameser Straße/Ecke Im Mellsig
    OMOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6285 entstanden aus Vorlage: OF 879/9 vom 21.11.2024 Betreff: Verkehrsspiegel Bonameser Straße/Ecke Im Mellsig Der Magistrat wird beauftragt, an der Einmündung der Straße Im Mellsig in die Bonameser Straße einen Verkehrsspiegel aufzustellen, da diese Stelle an der Bonameser Straße aufgrund von dort abgestellten Fahrzeugen schlecht einsehbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 936 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9
    OMOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6286 entstanden aus Vorlage: OF 881/9 vom 21.11.2024 Betreff: Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9 In der laufenden Wahlperiode kam es immer wieder zu Informationsveranstaltungen, zu denen einzelne Mitglieder der Fraktionen in die entsprechenden Ämter eingeladen und über geplante Maßnahmen (z. B. Kunstrasenplätze Bertramswiese, Lückenschluss Radweg Eschersheimer Landstraße) informiert wurden, ohne spätere Vorstellung in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme. In den öffentlichen Sitzungen haben alle Mitglieder des Ortsbeirates und Bürger*innen die Möglichkeit, direkt informiert zu werden und sich gegebenenfalls zu Wort zu melden. Ortsbeiräte sind Stadtteilparlamente und haben in der demokratischen Willensbildung im Bezirk eine wichtige Aufgabe, weil sie als Kenner*innen der Situation vor Ort eine Mittlerrolle zwischen Bürger*innen und übergeordneten Gremien ausüben und diese beraten. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen, dass Pläne zu wichtigen infrastrukturellen Maßnahmen immer vor Ort in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme von den verantwortlichen Ämtern vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 490 Aktenzeichen: 32-1

  • Niedwiesenstraße
    OMOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6287 entstanden aus Vorlage: OF 882/9 vom 21.11.2024 Betreff: Niedwiesenstraße Zum Zweck der Durchführung der Bauarbeiten an der Main-Weser-Strecke wurden die Durchfahrtssperren für den Autoverkehr zwischen der Straße Am Ginnheimer Wäldchen und dem Gelände des TSG 51 Frankfurt e. V. aufgehoben. Nachdem die Bauarbeiten abgeschlossen sind, wird der Magistrat gebeten, die Sperren wieder einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 934 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den Abendstunden
    OMOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6288 entstanden aus Vorlage: OF 883/9 vom 20.11.2024 Betreff: Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den Abendstunden Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um eine Verlängerung der Fahrzeiten der Buslinie 69 zu erreichen. Der Taktmodus soll beibehalten bleiben, die Fahrzeiten aber von jetzt 20:25 Uhr (letzte Fahrt) auf 23:25 Uhr ausgeweitet werden. Die Linie wird sehr gut angenommen und eine Erweiterung wäre ein positives Signal, den ÖPNV auch abends und nachts zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 596 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92-11

  • Massive Fahrplanabweichungen durch Fahrtausfälle bei der Buslinie 39 und 69
    OMOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6289 entstanden aus Vorlage: OF 884/9 vom 21.11.2024 Betreff: Massive Fahrplanabweichungen durch Fahrtausfälle bei der Buslinie 39 und 69 Auf den Buslinien 39 und 69 kommt es, trotz des seit dem 27.01.2024 in Kraft getretenen temporär reduzierten Fahrplans, zusätzlich zu erheblichen Fahrtausfällen. Regelmäßig fallen zwei bis drei nacheinander folgende Fahrten aus. Zusätzlich kommt es durch Verspätungen, aber auch durch frühzeitiges Abfahren an den Stationen, zu deutlichen Abweichungen vom Fahrplan, die unzumutbare lange Wartezeiten für ÖPNV-Nutzer*innen verursachen. Die Ausfälle werden in der Regel nur sehr kurzfristig oder erst im Nachhinein im Internet angezeigt, was zu einer deutlichen Verärgerung der wartenden Fahrgäste führt. Ein verlässliches Angebot liegt hier leider nicht mehr vor. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der städtischen Verkehrsgesellschaft und dem RMV Gespräche aufzunehmen, um ein zuverlässigeres Angebot auf den Buslinien 39 und 69 zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92-11

  • Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe
    VOB 3
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1083 entstanden aus Vorlage: OF 773/3 vom 24.10.2024 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden durch die Stadt im Nordend angeboten? 2. Welche Anlaufstellen oder Kooperationspartner (z. B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in den Stadtteilen an? 3. Wie können die Senioren über diese Angebote informiert werden? 4. Welche Maßnahmen werden dabei ergriffen, um Senioren umfassend über Betrugsmaschen (sog. "Enkeltrick") aufzuklären und zu schützen? 5. Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? 6. Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen digitalen Unterstützungsangebote für Senioren bewertet und welche Verbesserungen sind geplant? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar, und es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, leicht zugängliches und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Neben der Förderung der digitalen Kompetenzen bei Senioren ist auch der Schutz vor Betrug von großer Bedeutung. Insbesondere der "Enkeltrick" und andere betrügerische Maschen stellen für viele ältere Menschen eine Gefahr dar. Durch digitale Unterstützungsangebote kann nicht nur der Umgang mit Technik erlernt, sondern auch gezielt über Betrugsmaschen aufgeklärt und Prävention betrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 272 Aktenzeichen: 51

  • Zukunft der Kindertagesstätte St. Michael
    VOB 3
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1084 entstanden aus Vorlage: OF 792/3 vom 18.11.2024 Betreff: Zukunft der Kindertagesstätte St. Michael Der Elternbeirat der Kindertagesstätte St. Michael hat sich mit der Sorge um die Zukunft ihrer stark renovierungsbedürftigen Einrichtung an den Ortsbeirat 3 gewandt. Für den Ortsbeirat ist der Erhalt der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen ein besonders wichtiges Anliegen. Im Fall der Kindertagesstätte St. Michael handelt es sich zusätzlich um eine Einrichtung mit eigenem Gebäude und Grundstück mit Freifläche. Gemäß aktueller Statistik der Stadt Frankfurt zur Bevölkerungsentwicklung wird auch im Stadtteil Nordend-Ost von steigenden Kinderzahlen ausgegangen (https://statistikportal.frankfurt.de/download/FSA/2024/FSA_2024_02_ Betreuungsbedarf_Kinder.pdf). In der Kindertagesstätte St. Michael sind aktuell alle Plätze in den zwei Gruppen belegt. Es gibt darüber hinaus eine Warteliste von Familien, die ihr Kind gerne in der Kindertagesstätte St. Michael anmelden würden, sobald ein Platz frei wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten : a) Wie ist die aktuelle Versorgungsquote mit Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen im Nordend? b) In welchen Einrichtungen gibt es aktuell freie Plätze? c) Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der sanierungsbedürftigen Kindertagesstätte St. Michael? d) Gibt es bereits ein Sanierungskonzept oder ist ein Neubau geplant? e) Welche Räume stünden bei einer Sanierung als Interimsstandort zur Verfügung? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 287 Aktenzeichen: 40-1

  • Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8
    VOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 entstanden aus Vorlage: OF 492/8 vom 18.11.2024 Betreff: Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8 Der Magistrat wird um schnellstmögliche Auskunft zur Entwicklung der Schülerzahlen im OBZ 8 gebeten. 1. Wie viele Schüler:innen sind nach der 4. Klasse in welche weiterführenden Schulen im OBZ 8 bzw. in anderen Stadtteilen gewechselt ? Bitte: Name der Grundschule, Anzahl der wechselnden Schüler:innen und die weiterführende Schule im OBZ 8 sowie auch die Anzahl der Schüler:innen, die in Schulen außerhalb des Stadtteils (OBZ 8) gewechselt sind, nennen (Schuljahr 2024). 2. Wie viele Schüler:innen sind nach dem Sommer 2024 neu in den Grundschulen des OBZ 8 eingeschult worden? Bitte: Name der Grundschule, Anzahl der 1. Klassen im Vergleich zum Vorjahr und Anzahl der Schüler:innen pro neuer Klasse nennen . Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat die Klagen über fehlende (Klassen-)Räume und eine hohe Anzahl besonders zu betreuender Schüler:innen in den hiesigen Grundschulen. Leider ist der Ortsbeirat nur auf Informationen durch Eltern angewiesen und hat keine Kenntnis, ob den Schulen seitens des Schulamtes rechtzeitig Zusatzräume und Zusatzpersonal zur Verfügung gestellt werden und ob es den Schulen gelingt und bisher gelungen ist, mit den knappen Ressourcen zu planen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206 Antrag vom 03.03.2025, OF 535/8 Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155 Aktenzeichen: 40-31

  • Wie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden?
    VOB 8
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1086 entstanden aus Vorlage: OF 500/8 vom 18.11.2024 Betreff: Wie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden? Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen gebeten: Aufgrund der immer dringender werdenden Herausforderungen durch den Klimawandel, werden folgende Fragestellungen in unserem Ortsbezirk akut: 1. Wer zahlt für die Folgen der Überschwemmungen 2023 und 2024, die aufgrund unzureichenden Hochwasserschutzes eingetreten sind? 2. Wer zahlt insbesondere für Rettungsdienste, die aktuell ihre Kosten an die jeweiligen Eigentümer 1:1 weiterreichen? 3. An wen wenden sich Mieter, wenn sie infolge einer Überschwemmung über erhöhte Umlagen an den Kosten der Reparaturleistung unfreiwillig beteiligt werden? Begründung: Für die Anwohner in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten ist mittlerweile die Situation mehr als kritisch. Für jeden Feuerwehreinsatz muss bezahlt werden, aber die Ursachen für die Überschwemmungen werden nicht oder nur teilweise behoben. Dies hat zur Folge, dass bei jedem Hochwasser weitere Folgekosten auf die Betroffenen zukommen, die auf Dauer und ohne grundsätzliche Änderung der Rahmenbedingungen an die Grenzen der Finanzierbarkeit gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 803 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108
    VOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1087 entstanden aus Vorlage: OF 886/9 vom 21.11.2024 Betreff: Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108 Vorgang: M 108/24 Der Magistrat wird gebeten, zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108, S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1) - Mehrkostenvorlage (§ 100 HGO), folgende Fragen zu beantworten: 1. Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bahn die 37 Besitzeinweisungsverfahren veranlasst und welche genauen Kosten resultierten aus der Verzögerung? Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bahn das Baurecht zum Ausbau? 2. Waren in der Planfeststellung Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit und Bahndammsicherheit vorgesehen und wenn ja welche? 3. Welche genauen Kosten resultieren aus den Bodenaustauschmaßnahmen und warum waren sie notwendig? 4. Welche Kosten resultieren sich durch die zusätzliche Bahndammsicherung durch Böschungsvernagelung und Rüttelstopfsäulenverfahren und warum wurden diese Maßnahmen zusätzlich nötig? 5. Aus welchen nicht vorhersehbaren Gründen wurde die Änderung der Bauphasenplanung entgegen dem Planfeststellungsbeschluss notwendig? 6. Welche Maßnahmen sind nötig, um bei geplanten, anstehenden Infrastrukturmaßnahmen solche Kostensteigerungen für die Stadt zu verhindern? Begründung: Der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main hat sich von ursprünglichen 18.486 Millionen Euro (2017) um 36.479 Millionen Euro auf 54.965 Millionen Euro verdreifacht. Die Neubaustrecke auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main beträgt neun Kilometer. Der aktuelle Nutzenkostenindikator nach Prüfung des EBA ist von 1,67 (2017) auf nur noch 1,27 gesunken. Die Gründe der Kostensteigerungen werden in dem Magistratsvortrag M 108 ohne genauere Angaben nur allgemein aufgezählt. Die transparente Aufarbeitung der Kostenentwicklung von Baumaßnahmen ist notwendig, um die Akzeptanz der BürgerInnen für Infrastrukturprojekte zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 108 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 405 Antrag vom 19.10.2025, OF 1121/9 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1763 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7693 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ginnheimer Landstraße: Droht ein Verkehrsproblem?
    VOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1088 entstanden aus Vorlage: OF 864/9 vom 19.11.2024 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Droht ein Verkehrsproblem? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch den Neubau von Doppelhaushälften in der Füllerstraße 57/59 und durch die geplante verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks über die Ginnheimer Landstraße ein Verkehrsproblem entstehen könnte. Die Ginnheimer Landstraße ist an dieser Stelle eine lang gezogene Kurve, schlecht einsehbar für den motorisierten Verkehr und zudem abschüssig. Die Ginnheimer Landstraße wird in diesem Abschnitt von einer Buslinie befahren. Auch der übrige motorisierte Verkehr ist an dieser Stelle meist (zu) schnell unterwegs. Für Fahrradfahrer und Fußgänger könnte sich eine Unfallgefahr ergeben - auch durch Paketlieferer etc. und Müllfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 495 Aktenzeichen: 32-1

  • Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten
    VOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1089 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 20.11.2024 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 in beiden Richtungen ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ebenfalls abgeschaltet werden kann. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Niddapark" bis zur Brücke der Titusstraße (Ortsbeirat 8) die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet, während Sie im Bereich der Kurve (Ginnheimer Bogen) eingeschaltet ist. Aus Sicht des Ortsbeirates 9 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung nicht konsequent verfolgt wird. Bis zum Fernsehturm könnte die Beleuchtung ausgeschaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 493 Aktenzeichen: 66-0

  • Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße
    VOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1090 entstanden aus Vorlage: OF 873/9 vom 21.11.2024 Betreff: Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße Die Zukunft des ehemaligen Gebäudes der Post ist ungewiss, schlimmstenfalls droht hier der Abriss des gesamten Gebäudekomplexes. Hierbei wäre auch der Verlust der dort aufgestellten Bronzefigur zu befürchten. Bürger haben den Ortsvorsteher angesprochen und ihn gebeten, für eine Sicherung der Plastik im Falle eines Abrisses zu sorgen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen möglich sind, diese Figur für den Ortsbeirat zu sichern. bzw. ob es möglich ist, dass der Ortsbeirat im Vorfeld einen anderen Standort für diese Statue auswählen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 224 Aktenzeichen: 41

  • Kita im Gebäude des ehemaligen Drosselbarts
    VOB 9
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1091 entstanden aus Vorlage: OF 877/9 vom 20.11.2024 Betreff: Kita im Gebäude des ehemaligen Drosselbarts Vorgang: V 970/24 OBR 9; V 971/24 OBR 9; ST 1770/24 Der Magistrat teilt in der Stellungnahme vom 11.10.2024, ST 1770, mit, über eine Erweiterung der Kindertagesstätte auf drei Gruppen zu verhandeln. Der Ortsbeirat begrüßt die Erhöhung des Angebots. Dennoch wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie weit sind die Pläne der Einrichtung einer Kindertagestätte gediehen? Hat eine Vergabe an einen Träger bereits stattgefunden? 2. Erfüllen die bisher für den Gastronomiebetrieb geplanten Räume die Kitaraumstandards der Stadt Frankfurt? 3. Wann ist mit der Eröffnung der Kita in etwa zu rechnen? Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kitaaußenfläche auch von der Stadtgesellschaft genutzt werden kann. Welche Vorstellungen hat der Magistrat hierzu und wie will er diese umsetzen? In welcher Form wird er Ortsbeirat dazu informiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 970 Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 971 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1770 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 309 Aktenzeichen: 40-4

  • Welche Alternativen bietet die Stadt Frankfurt der Musikhochschule?
    A
    04.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 04.12.2024, A 330 Betreff: Welche Alternativen bietet die Stadt Frankfurt der Musikhochschule? Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.02.2025, 30.07.2025, 15.10.2025, 29.12.2025 und 12.05.2026 Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) muss ihren Standort auch weiterhin in der Stadt Frankfurt am Main haben und soll zukünftig auf dem Kulturcampus Bockenheim beheimatet sein. Nur, wenn es der Stadt Frankfurt gelingt, der HfMDK in der Stadt Frankfurt am Main einen adäquaten Standort anzubieten, wird sie auch ihre Zukunft hier haben. Daher fragen wir den Magistrat: 1. Welche Standorte werden der HfMDK seitens der Stadt Frankfurt am Main derzeit für einen zukünftigen Standort angeboten? 2. Wie sehen bei den unter Ziffer 1. erfragten Standorten folgende Indikatoren aus: a) Zeitlicher Horizont zur Verwirklichung des Bauvorhabens. b) Anzahl der Baukörper. c) Umsetzung des Raumprogramms. d) Aktuelles Planungsrecht. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 330 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Fristverlängerung um einen Monat) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 330 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 330 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 330 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 330 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 6056, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 § 6510, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 § 6931, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 § 7268, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 § 430, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026

  • Neue Grundsteuer nur mit ausreichendem Schutz gegen Härtefälle
    NR
    04.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2024, NR 1067 Betreff: Neue Grundsteuer nur mit ausreichendem Schutz gegen Härtefälle Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 158 vom 08.11.2024 "Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)" wird abgelehnt und an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung einen neuen Beschlussentwurf für eine Hebesatzsatzung vorzulegen, in dem ein ausreichender Schutz von Mietern und Eigentümern vor einer Überforderung durch krass ansteigende Grundsteuerbeträge enthalten ist. Begründung: Der vorgelegte Satzungsentwurf führt in Frankfurt am Main allein bei mehr als 1.000 Objekten dazu, dass sich der Betrag der jährlich zu zahlenden Grundsteuer ab 2025 im Vergleich zu heute mehr als verzehnfachen (!) wird. Die bereits darin zum Ausdruck kommende hohe Zahl an Fällen von krass ansteigenden Grundsteuerbeträgen unterscheidet Frankfurt am Main deutlich von anderen Kommunen in Hessen oder auch Deutschland. Für mehr als 41.000 Objekte fällt künftig ein mehr als doppelt so hoher Steuerbetrag an. Die Zahl der davon betroffenen Haushalte wird viel höher sein. Deshalb muss in unserer Stadt Vorsorge dafür getroffen werden, dass die Mieter und Eigentümer durch die neue Grundsteuer ab 2025 nicht überfordert werden. Es besteht enormer Bedarf an einer Absicherung der Menschen gegen Härtefälle, wie sich schon an wenigen Beispielen zeigt: Käme es zum unveränderten Beschluss der Vorlage M 158/2024, so würde sich die Grundsteuer im konkreten Fall etwa - bei einem Mehrfamilienhaus in Eschersheim mehr als verdoppeln und - bei einem Mehrfamilienhaus im Nordend mehr als verdreifachen. Eine Deckelung des Anstiegs der Grundsteuer für die Betroffenen ist daher dringend erforderlich. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Ulf Homeyer Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1067 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1067), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1061) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (Annahme mit der Maßgabe, dass der Einleitungssatz gestrichen wird und der Gewerbesteuerhebesatz statt auf 490 Punkte auf 600 Punkte angehoben wird, sowie Annahme der Ziffern 1. bis 3.) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 158 = Ablehnung, NR 1061 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1067 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Müller, Huber, Tschierschke, Dr. Kößler, Pürsün und Frank sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1067), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1061) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (Annahme mit der Maßgabe, dass der Einleitungssatz gestrichen wird und der Gewerbesteuerhebesatz statt auf 490 Punkte auf 600 Punkte angehoben wird, sowie Annahme der Ziffern 1. bis 3.) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5513, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 21-11

  • Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen
    OFOB 3
    04.12.2024 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2024, OF 805/3 Betreff: Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei wurde nicht zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschaften Flächen unterschieden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert und der alten Regelung angepasst werden. Begründung: Die im Zuge der M 16 festgelegten, deutlich erhöhten Gebühren belasten die Frankfurter Gewerbetreibende in unverhältnismäßiger Weise. In manchen Fällen müssten Gastronomen nach der neuen Satzung das bis zu 15-Fache der bisherigen Gebühren zahlen, was für viele nicht tragbar ist. Die Begründung, dass die Gebühren in den letzten 25 Jahren nicht erhöht wurden, rechtfertigt nicht diese drastische Erhöhung. Versäumnisse der Stadt dürfen nicht zulasten des Gewerbes gehen. Gerade nach den Einbußen durch die Corona-Pandemie sind viele Gewerbetreibende noch immer im Erholungsprozess. Eine solche Gebührenerhöhung bedroht deren wirtschaftliche Existenz und stellt eine zusätzliche Belastung dar, die viele Betriebe an den Rand der Aufgabe bringen könnte. Während eine Gebühr für die Nutzung öffentlicher Straßen durchaus gerechtfertigt ist, sollte diese in einem fairen und verhältnismäßigen Rahmen liegen, um die lokale Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten. Wenn eine Unterscheidung in der Gebührenbemessung gemacht werden soll, dann würde sich anbieten die Gebühren nach Größe der Fläche zu staffeln, d.h. die Gebühren sollten an die jeweiligen Flächengrößen angepasst werden, d.h. ab einer bestimmten Größe der Sommergartenfläche steigt der Quadratmeterpreis. Möglich wäre darüber hinaus bei genehmigten Außenflächen im Vorgartenbereich eine zusätzlich beantragte Fläche im öffentlichen Straßenraum ebenfalls höher zu bepreisen. Nicht einsehbar ist, warum die Gebühren für einen Sommergarten auf einem Parkplatz teurer sein sollen als ein Sommergarten, der einen ganzen öffentlichen Platz vereinnahmt, wie auf dem Merianplatz. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.10.2024, OF 759/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 518 2024 1. Die Vorlage OF 759/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 805/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 805/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei ist zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschafteten Flächen zu unterscheiden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE

  • Stiftstraße 32: Leerstand zügig beenden, Wohnnutzung ermöglichen
    NR
    03.12.2024 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.12.2024, NR 1065 Betreff: Stiftstraße 32: Leerstand zügig beenden, Wohnnutzung ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage NR 1055/2024 wird abgelehnt. 2. Die leerstehenden Wohnungen in der Stiftstraße 32, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befinden, werden umgehend saniert und wie bereits vor 2,5 Jahren laut Beschlussausfertigung § 1531 vom 31.03.2022 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen schnellstmöglich für Menschen zur Verfügung gestellt, die dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen. 3. Die Vergabe der Liegenschaft an private Investor*innen ist ausgeschlossen. Begründung: Auf Druck der Linken konnte glücklicherweise verhindert werden, dass das Grundstück Stiftstraße 32 an den privaten Investor Lyson Group vergeben wurde, der dort einen teuren Neubau plante (NR 233/2022). Der Magistrat beschloss daraufhin, die Räume zügig zu sanieren und eine Zwischennutzung für Geflüchtete zu ermöglichen. Anschließend sollte ein Konzeptvergabeverfahren auf den Weg gebracht werden. Passiert ist aber seit zweieinhalb Jahren nichts: Noch immer wurde keine einzige geflüchtete Person dort untergebracht (F 2018/2023, FAZ vom 22.10.2024). Stattdessen verfällt das Gebäude zunehmend ohne sinnvolle Nutzung - ein Umstand, der angesichts der massiven Wohnungsnot in Frankfurt skandalös ist. Die Stadt Frankfurt besitzt viele eigene Wohnungen, die sie leer stehen und verfallen lässt. Nach Auskunft des Magistrats stehen etwa 95 Wohnungen im Eigentum der Stadt Frankfurt leer (F 619/2022). Dazu gehören auch die Wohnungen in der Stiftstraße 32. Viele der Wohnungen weisen einen enormen Instandhaltungsstau auf, der aber bewusst nicht angegangen wird. Diese Untätigkeit ist unverantwortlich, da in Frankfurt tausende wohnungslose und geflüchtete Menschen unter unwürdigen Bedingungen in Notunterkünften oder gar auf der Straße leben müssen. Gleichzeitig warten über 9.000 Haushalte dringend auf Sozialwohnungen, die in Frankfurt Mangelware sind. Die Stadt ist gefordert, endlich den enormen Bedarf an Wohnraum zu decken. Dazu muss der Instandhaltungsstau der leerstehenden Wohnungen zügig beseitigt und die Wohnungen für Menschen in Not, z.B. Sozialwohnungsberechtigte, Wohnungslose oder Geflüchtete, bewohnbar gemacht werden. Der Leerstand öffentlicher Wohnungen ist angesichts der Krise auf dem Wohnungsmarkt und der anhaltend hohen Wohnungslosigkeit nicht hinnehmbar. Die Stadt Frankfurt muss den Leerstand endlich beenden und ihrer sozialen Verantwortung nachkommen, die leerstehenden Wohnungen in der Stiftstraße 32 einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1055 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2022, NR 233 Frage vom 19.10.2023, F 2018 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1055 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1055 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1065 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) b) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU und AfD gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 54 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1055 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1065 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL(= Kenntnis) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1055 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1055 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1065 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) b) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1055 und NR 1065 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1055 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1055 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1065 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) b) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5529, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 23-20

  • Einfach mal entsiegeln statt noch mehr Konzepte Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379
    OAOB 1
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 1435/1 vom 24.10.2024 Betreff: Einfach mal entsiegeln statt noch mehr Konzepte Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 Vorgang: NR 370/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1837/22 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in Bezug auf den Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379, und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1837, der seitens des Magistrats immer noch nicht umgesetzt worden ist, nunmehr zügig, zielorientiert und entschlossen voranzuschreiten und den Magistrat aufzufordern, 1. geeignete größere, zusammenhängende Flächen schnell und unbürokratisch entsiegeln und begrünen zu lassen, damit auch eine Wirkung erkennbar ist; 2. die Ortsbeiräte aufzufordern, geeignete Plätze, versiegelte Flächen oder zum Rückbau geeignete Verkehrsflächen dem Magistrat zu melden, die in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern schnell und unbürokratisch entsiegelt und begrünt werden können; 3. eine Prioritätenliste weiterer, konkreter Entsiegelungsvorhaben mit Terminangaben bis zum 31.03.2025 den Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: Die Klimakrise, die Überschwemmungen bei Starkregen, die sommerliche Hitze und die sterbenden Senior*innen warten nicht darauf, dass der Magistrat nach Studium des Geoportals, der Erstellung eines Entsiegelungskatasters, der Umsetzung zahlreicher Kleinprogramme, der Auflistung der Prioritäten, der Erstellung eines Konzeptes und der Festlegung von Entsiegelungsgraden vielleicht auch einmal Flächen entsiegelt. Die derzeit umgesetzten Kleinmaßnahmen jedenfalls reichen nicht aus, um spürbare Effekte im Ortsbezirk 1 zu erzielen. Der Ortsbeirat 1 ist dem Magistrat gerne behilflich dabei und hat dies in der Vergangenheit bereits getan, geeignete Flächen zu benennen. Stadtplanungsamt, ASE und Grünflächenamt sollten künftig als die federführenden Ämter in Frankfurt wahrgenommen werden, die eine angenehme Aufenthaltsqualität für die Menschen schaffen und gleichzeitig Schäden und Kosten durch Hitze und Überschwemmungen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.05.2022, NR 370 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 und OA 513 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5562, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024

  • Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms „Langer Franz“ Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162
    OAOB 1
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 514 entstanden aus Vorlage: OF 1474/1 vom 01.12.2024 Betreff: Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms "Langer Franz" Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgabe zugestimmt: Im neuen Dachstuhl des "Langer Franz" soll ein ausreichend großes und dauerhaftes Taubenhaus geplant und umgesetzt werden. Hierzu soll eine Begehung mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. durchgeführt werden, um den optimalen Ort zu identifizieren. Sofern der "Langer Franz" hierfür nicht in Frage kommt, sollen in den Gebäuden des Römers je ein Taubenhaus zum Paulsplatz und eines zum Römerberg hin eingerichtet werden. Begründung: Die Baukosten für den "Langer Franz" betragen geschätzte 3,8 Millionen Euro und die Planungskosten geschätzte 473.000 Euro. Sehr viel Geld für etwas, das keine direkte Funktion und keinen Mehrwert bietet. Mit den Geldern für den Bau hätten viele Probleme in Frankfurt dauerhaft gelindert werden können. Um dem "Langer Franz" einen zusätzlichen Nutzen und den Stadttauben endlich einen Platz rund um den Römer bieten zu können, möchte der Ortsbeirat, dass der neue Dachstuhl des "Langer Franz" so geplant wird, dass ein geeignetes Taubenhaus entsteht. Das ist notwendig, damit die Stadttauben endlich einen Platz finden und eine Populationskontrolle erfolgreich durchgeführt werden kann. Falls das aus fachlicher Sicht nicht möglich sein sollte, müssen in den Gebäuden des Römers geeignete Flächen für Taubenhäuser gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.12.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage OA 514 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 162 = Ablehnung) BFF-BIG (M 162 = Annahme) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 514 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 162 = Ablehnung, OA 514 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 514 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5547, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 61-0

  • Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177
    OAOB 1
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 515 entstanden aus Vorlage: OF 1475/1 vom 01.12.2024 Betreff: Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177, wird unter Berücksichtigung der folgenden Punkte zugestimmt: 1. In Punkt VI. sollen neben den Möglichkeiten für den Bühnenbereich, Freiraum und Planungsrecht auch die Möglichkeiten für die öffentliche Nutzung der Gebäude außerhalb von Aufführungen dargestellt und geprüft werden. 2. Zu Punkt VII. soll eine Kostenobergrenze auch für den Betrieb (für die ca. 199 Jahre) verbindlich festgelegt und vorgegeben werden, nicht nur für den Bau der Gebäude. Diese Kostenobergrenze für den Betrieb soll in Kostengruppen unterteilt werden. Nur so können die Gebäude in Bezug auf Nachhaltigkeit ihre Ziele auch tatsächlich definieren und nur so kann ein Monitoring der Kosten erfolgen. 3. Zu Punkt VIII. soll erläutert werden, was mit dem "Realisierungsmodell" konkret gemeint ist. 4. Die Darlegung von Kosten in Punkt IX. - wie auch unter dem Abschnitt Haushaltsplanung - sollen nach Aufgaben getrennt ausgewiesen werden. Insbesondere sollen Planung, Abriss, Wettbewerbe, Bürger*innenbeteiligung und Neubau jeweils getrennt ausgewiesen werden. 5. Eine Bürger*innenbeteiligung zur Außengestaltung von Oper und Schauspielhaus soll effizient, schnell und kostengünstig durchgeführt werden. 6. Die Maßnahmen zum Denkmalschutz der Villen auf dem Grundstück sollen auch Kostengesichtspunkte berücksichtigen. 7. Bezüglich der Interim-Spielstätte kann auf einen Wettbewerb nach den üblichen Richtlinien verzichtet werden, wenn Vorschläge in einem konkurrierenden Verfahren gegeneinander abgewogen werden und dem Ortsbeirat sowie den Bürger*innen im Gutleutviertel vorgestellt und besprochen werden. Hierzu gehört auch ein Mobilitätskonzept für die Interim- Spielstätte im Gutleut. 8. Das Land Hessen soll in die Finanzierung von Oper und Schauspielhaus möglichst mit einbezogen werden. 9. Dem Ortsbeirat sollen die Gutachten zur Höhe der Pacht vertraulich zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Begründung: Die Vorlage M 177 ist einer der Beschlüsse mit den höchsten Kosten, zu dem der Ortsbeirat in dieser Legislaturperiode seine Zustimmung geben soll. Aufgrund der hohen Investitionen für Planung, Bau und Pacht für Oper und Schauspiel möchte der Ortsbeirat sicherstellen, dass diese keine negativen Auswirkungen auf die notwendigen Ausgaben für Soziales, Bildung, Sport, Ordnung, Verkehr, Umwelt und nicht zuletzt die freie Kulturszene haben. Es sollen alle Möglichkeiten für kostengünstiges Bauen und für zusätzliche Finanzmittel des Landes ausgeschöpft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 102 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.12.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 177 = Ablehnung; OA 515 = Ablehnung) BFF-BIG (M 177 = Ablehnung; OA 515 = Ablehnung, da die M 177 in Gänze abgelehnt wird) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1068 = Enthaltung, NR 1069 und OA 515 = Annahme) Protokollnotiz von BFF-BIG zu der Vorlage OA 515: "Ablehnung, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird." 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlage OA 515 wird abgelehnt, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1068 und NR 1069 = Annahme, OA 515 = Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Klingelhöfer, Ditfurth, Pfeiffer, Wollkopf, Paulsen, Müller, Becker, Papke und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie Stv. Dr. Dürbeck, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollerklärung der BFF-BIG-Fraktion: "Die Vorlage OA 515 wird abgelehnt, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird." Beschlussausfertigung(en): § 5512, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 61-0

  • Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen
    OAOB 1
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 516 entstanden aus Vorlage: OF 1436/1 vom 24.10.2024 Betreff: Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen Vorgang: OM 1827/22 OBR 1; ST 1753/22; M 136/24 Die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung des Karlsplatzes und der Karlstraße ziehen sich nun bereits über Jahrzehnte. Konkret wurden die Planungen zuletzt ab dem Jahr 2022. Der Ortsbeirat hat dazu Planungsvorschläge unterbreitet und Wünsche geäußert, wie z. B. in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827: "1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde." Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 08.08.2022, ST 1753, alle Maßnahmen zur Entsiegelung abgelehnt. Außerdem beabsichtigt der Magistrat, die derzeit noch existierenden Grünflächen auszurotten und zu versiegeln mit der Begründung, dass so keine Drogenverstecke auf dem Karlsplatz mehr möglich seien. Der Magistrat negiert damit jedoch die Tatsache, dass Drogen dann - wie so oft in Frankfurt - in umliegenden Hauseingängen, hinter Abdeckungen, in Blumenkübeln oder unter sonstigen Gegenständen versteckt werden. Die Erschaffung einer hundertprozentig versiegelten Platzfläche verhindert den Drogenkonsum und -verkauf jedenfalls nicht. Der Magistrat fördert mit der aktuellen versiegelten Planung jedoch Überschwemmungen, da der Starkregen nicht versickern kann. Die sommerliche Hitze nimmt weiter zu, die Aufenthaltsqualität nimmt im gleichen Maße ab. Der Platz soll also so gestaltet werden wie jene Plätze, die der Magistrat gerade aufwendig entsiegelt, weil sie nicht funktionieren und nicht mehr zeitgerecht sind. Unweit des Karlsplatzes ist ein weiteres Negativbeispiel zu besichtigen: der François-Mitterrand-Platz. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Leitlinien zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung konsequent anzuwenden; 2. die Forderungen des Ortsbeirats 1 ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren; 3. die Planungen zügig anzupassen und die Umsetzung schnell auf den Weg zu bringen. Beispielbild: Paul-Arnsberg-Platz, Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Vortrag des Magistrats vom 11.10.2024, M 136 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 707 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5616, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025

  • Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2024
    OFOB 1
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.12.2024, OF 1476/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2024 Der Ortsbeirat lobt für das Jahr 2024 erneut einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im Jahr 2024 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Sie können sich sowohl selbst bewerben, als auch Dritte vorschlagen oder durch diese vorgeschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 29.04.2024 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 08.April 2025 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2024 - Ortsbeirat 1" unter der Email-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage OF 1476/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, SPD und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Inklusiver Naturerlebnispfad
    OIBOB 10
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.12.2024, OIB 362 entstanden aus Vorlage: OF 931/10 vom 11.11.2024 Betreff: Inklusiver Naturerlebnispfad Der Ortsbeirat 10 stellt Mittel aus seinem Ortsbeiratsbudget für einen inklusiven Naturerlebnispfad des Wildnisbotin e. V. auf dem Hauptfriedhof auf Höhe des Wildbienengartens zur Verfügung. Auch das Grünflächenamt hat schon zugestimmt, dass der Wildnisbotin e. V. in Abstimmung einen Wildbienengarten auf eigene Kosten anlegen darf. Die Investitionen sollen einen Maximalbetrag von 1.500 Euro nicht überschreiten. Im Falle eines Zuschusses wird der Betrag auf maximal 1.000 Euro begrenzt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Durch diese Maßnahme wird der Wildbienengarten für Blinde und Menschen mit körperlichen Einschränkungen erlebbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 654

  • Unterstützung für die Aktualisierung der Stadtteilbroschüre des Interkulturellen Familientreffs Sonnentau für den Frankfurter Berg
    OIBOB 10
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.12.2024, OIB 363 entstanden aus Vorlage: OF 936/10 vom 11.11.2024 Betreff: Unterstützung für die Aktualisierung der Stadtteilbroschüre des Interkulturellen Familientreffs Sonnentau für den Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, nach Aktualisierung der oben erwähnten Broschüre dem Herausgeber der Stadtteilbroschüre entsprechende Geldmittel für das Layout und die Druckkosten zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme soll anteilig aus dem Ortsbeiratsbudget mit einem Höchstbetrag von bis zu 1.000 Euro finanziert werden. Begründung: Die überarbeitete Fassung der Stadtteilbroschüre kommt den Bürger*innen am Frankfurter Berg und auch sonst im Ortsbezirk 10 zugute, da dort die Ehrenämter mit Adressen der jeweiligen Institution beziehungsweise der Funktionen aufgeführt werden. In der digitalen Form können auch die Ämter innehabenden Personen namentlich genannt werden. In der gedruckten Version sollen keine persönlichen Ansprechpartner:innen genannt werden, damit die Broschüre möglichst lange gültig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 649

  • Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Opernplatz
    OIBOB 1
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.12.2024, OIB 365 entstanden aus Vorlage: OF 1450/1 vom 29.10.2024 Betreff: Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Opernplatz Zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024/2025 (25.12.2024 bis 02.01.2025) auf dem Opernplatz stellt der Ortsbeirat 1 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung (analog zu den Vorjahren). Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu veranlassen. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 1 ist ein Beitrag des Gremiums, jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 06.03.2025 mit 1.500 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 230

  • Finanzielle Unterstützung für die Errichtung einer Gedenkstele am Gemeinschaftsgrab der Opfer des KZ Katzbach
    OIBOB 1
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.12.2024, OIB 366 entstanden aus Vorlage: OF 1473/1 vom 17.11.2024 Betreff: Finanzielle Unterstützung für die Errichtung einer Gedenkstele am Gemeinschaftsgrab der Opfer des KZ Katzbach Der Ortsbeirat unterstützt die Errichtung einer Gedenkstele am Gemeinschaftsgrab auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt, in welchem die Opfer des KZ Katzbach beerdigt sind, mit 5.000 Euro aus seinem Budget. Begründung: Auf dem Frankfurter Hauptfriedhof befindet sich das Gemeinschaftsgrab der 527 im Konzentrationslager Katzbach in den Frankfurter Adlerwerken ermordeten Gefangenen. Sie überlebten die sieben Monate des Bestehens des KZs (August 1944 bis März 1945) nicht. In ihrer Mehrheit waren sie Polen, die nach dem Warschauer Aufstand deportiert wurden. Auf Steinplatten um dieses Grab sind die Namen der verstorbenen Häftlinge genannt. Es fehlen dort allerdings 15 Namen von nachweislich in Frankfurt gestorbenen KZ-Häftlingen. Darüber hinaus finden sich viele Schreibfehler, die Namen sind zudem nicht alphabetisch geordnet. Hinzu kommt, dass die Steinplatten schon recht verwittert und daher teilweise unleserlich sind. Die Namen auf dem Gemeinschaftsgrab sind eine Quelle für Menschen, ihre Angehörigen zu finden und ihrer zu gedenken. Das Gedenken an die Ermordeten erfordert die Nennung ihrer korrekten Namen als unerlässliche Hinwendung zu den Opfern. Der Geschichtsort Adlerwerke, der Förderverein Geschichtsort Adlerwerke, der LAGG e. V. und das Gallustheater unterstützen diese Initiative. Auch der Ortsbeirat möchte dazu seinen finanziellen Beitrag leisten, damit kein Name, kein Opfer vergessen wird und ein würdiges Andenken am Hauptfriedhof möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 428

  • Markierung des Verkehrszeichens 325.1 auf die Fahrbahndecke AltErlenbach
    OMOB 13
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6204 entstanden aus Vorlage: OF 183/13 vom 18.11.2024 Betreff: Markierung des Verkehrszeichens 325.1 auf die Fahrbahndecke Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, auf die Straße Alt-Erlenbach in Höhe der Hausnummer 14 wieder das Verkehrszeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) aufzubringen. Seit der Sanierung der Straße sind die Zeichen überfällig. Leider beachten die Autofahrer die Verkehrsschilder nicht, sodass ein Hinweis auf der Straße dazu beitragen könnte, die Straße wieder sicherer für Fußgänger zu machen. Begründung: Die Straße Alt-Erlenbach hat schon mehrfach für Aufregung gesorgt. Mit dem Hinweis auf der Straße und den Verkehrsschildern "Verkehrsberuhigter Bereich" war es ruhiger geworden. Nach der Sanierung der Straße fehlen die Hinweise auf der Straße jedoch und der Ärger beginnt erneut. Um die Situation für alle zu verbessern, sollten die Verkehrszeichen wieder auf die Fahrbahndecke gemalt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2094 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 13 am 24.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

  • Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
    OMOB 13
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6205 entstanden aus Vorlage: OF 184/13 vom 18.11.2024 Betreff: Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg Der Magistrat wird gebeten, Autofahrern in der Straße Alt-Erlenbach wieder das Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg zu erlauben. Dies war seit Jahren ein gängiges Mittel, um den Verkehr in Nieder-Erlenbach zu beruhigen und dennoch fließend fahren zu lassen. Aufgrund der neu eingezeichneten Bushaltestelle "Rathaus" kommt es vermehrt zu Verkehrsbehinderungen. Busse, Müllfahrzeuge und Privat-Pkws können nicht mehr aneinander vorbeifahren und das über die gesamte Länge der Straße. Dies führt dazu, dass Busse rückwärtsfahren müssen, da kein Ausweichen mehr möglich ist. Gerne kann zu diesem Thema ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat um 0 7:45 Uhr vereinbart werden. Begründung: Wenn Busse, Müllfahrzeuge und Privat-Pkws fahren, gibt es nicht genug Platz für alle, wenn auf der Straße geparkt wird. Es kommt häufiger zu ernsthaften Problemen, bei denen es vorkommt, dass ca. fünf Minuten lang gar nichts geht, bis ein Busfahrer sich bereit erklärt, rückwärtszufahren, was er jedoch alleine nicht tun darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 503 Aktenzeichen: 32-1

  • Anbringen von ein bis zwei Pollern in der Straße Im Feldchen
    OMOB 13
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6206 entstanden aus Vorlage: OF 185/13 vom 18.11.2024 Betreff: Anbringen von ein bis zwei Pollern in der Straße Im Feldchen Der Magistrat wird gebeten, dass in der Straße Im Feldchen neben dem Gässchen, das zum Kindergarten führt, noch ein bis zwei Poller auf der rechten Seite aufgestellt werden. Die linke Seite vor der Hausnummer 4 ist bereits mit Pollern abgesichert, sodass dort kein Auto mehr halten kann. Auf der rechten Seite hingegen parken die Autos bis ans Gässchen, sodass Kinder nicht gesehen werden können. Es kam dort vor Kurzem zu einer sehr gefährlichen Situation. Die Umsetzung soll bei einem Ortstermin abgesprochen werden. Begründung: Um die Kinder zu schützen und ihnen ein gefahrloses Überqueren der Straße zu ermöglichen, ist es sehr sinnvoll, auch auf der anderen Seite ein bis zwei Poller aufzustellen. Dadurch wird der Bereich weiter eingegrenzt und Autofahrer können die Kinder früher sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 922 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Jugendräume in der Sporthalle einplanen
    OMOB 13
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6207 entstanden aus Vorlage: OF 186/13 vom 19.11.2024 Betreff: Jugendräume in der Sporthalle einplanen Der Magistrat wird gebeten, feste Jugendräume in Nieder-Erlenbach zu sichern. Diese können entweder in der neu zu planenden Sporthalle im Baugebiet "Südlich am Riedstieg" entstehen oder im Bürgerhaus eingerichtet werden. Begründung: Für Jugendliche gibt es seit Jahrzehnten ein Angebot der "offenen Jugendarbeit" im Evangelischen Gemeindehaus. Da das Gemeindehaus voraussichtlich in einigen Jahren geschlossen wird, würden die Räume für diese offene Jugendarbeit wegfallen. Um eine Nutzung für die Jugendlichen weiterhin zu gewährleisten, könnten neue Jugendräume entweder in der neuen Sporthalle oder im Bürgerhaus eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 222 Aktenzeichen: 51

  • Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg
    OMOB 10
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6208 entstanden aus Vorlage: OF 895/10 vom 21.10.2024 Betreff: Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22; OM 5556/24 OBR 10; ST 1639/24 Der Ortsbeirat 10 begrüßt, dass der Magistrat die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg am 23.09.2024 über die aktuellen Erkenntnisse sowie die erforderlichen und noch zu treffenden Maßnahmen des Magistrats, aber auch der jeweiligen Objekteigentümer informierte. Aufgrund des starken Interesses und der großen Teilnehmerzahl musste die Veranstaltung sogar kurzfristig in das Titus-Forum verlegt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, warum er in seiner Stellungnahme vom 09.09.2024, ST 1639, noch mitteilt, "in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können", es aber unterlassen hat, auf die Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg hinzuweisen. Dies ist insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar und wird ausdrücklich missbilligt, weil die SEF bereits mit Schreiben vom 31.07.2024 zu der Informationsveranstaltung, ursprünglich am Frankfurter Berg, eingeladen hatte! Warum wurde der Ortsbeirat nicht zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen? 2. dem Ortsbeirat 10 umgehend ein Protokoll der Veranstaltung nebst Präsentation und Erläuterungen zu überlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 496

  • Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-Platz
    OMOB 10
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6209 entstanden aus Vorlage: OF 897/10 vom 21.10.2024 Betreff: Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-Platz Vorgang: OM 4292/19 OBR 10; ST 951/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-Platz eingerichtet werden kann. Die Anschlüsse wurden während des Baus des fliegenden Künstlerzimmers gelegt und können hierzu benutzt werden. Begründung: Die Hitzeperioden werden durch den Klimawandel immer extremer. Der Gravensteiner-Platz ist sehr heiß und so gut wie ohne Schatten und wird von vielen Kindern und älteren Menschen besucht. Gerade diese Personengruppe braucht besonders viel Flüssigkeit in der heißen Jahreszeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4292 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 951 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 444 Antrag vom 27.07.2026, OF 52/10 Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 300 Aktenzeichen: 91-50

  • Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts
    OMOB 10
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6210 entstanden aus Vorlage: OF 898/10 vom 21.10.2024 Betreff: Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkws mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt Lkws auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für Lkw und Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzschild 1010-58 (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 498 Aktenzeichen: 32-1

  • Spielplatz- und Parkplatzkonzept in Bonames
    OMOB 10
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6211 entstanden aus Vorlage: OF 926/10 vom 18.11.2024 Betreff: Spielplatz- und Parkplatzkonzept in Bonames Vorgang: OM 4873/23 OBR 10; ST 1774/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. bezogen auf die Stellungnahme vom 11.10.2024, ST 1774, zu prüfen und zu berichten, wie und wann es in oben genannter Angelegenheit voraussichtlich weitergeht; 2. bezogen auf entsprechend neue Erkenntnisse und Ergebnisse zu veranlassen, dass a) die Vorplanungen zur Spielplatzumgestaltung Im Storchenhain dem Ortsbeirat 10 zugesendet wird, damit dieser final befinden kann, sowie die Bürgerinitiative "Mein Bonames" miteinzubeziehen; b) ausreichend Parkplätze im Bereich des Fußballplatzes des SV 1920 Bonames e. V. zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4873 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 562 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67-2

  • Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße
    OMOB 10
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6212 entstanden aus Vorlage: OF 935/10 vom 18.11.2024 Betreff: Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die außerordentliche Belastung der Sigmund-Freud-Straße als Ersatzstrecke bei Umleitungen reduziert werden kann. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen Klagen von Anwohner:innen der Sigmund-Freud-Straße über die außerordentliche Verkehrsbelastung (Lärm, Abgase und eine verstopfte Straße) aufgrund der erneuten Sperrung der Brücke über die A 661. Viele Autofahrer:innen halten sich offenbar nicht an die ausgeschilderte Umleitung und wählen die vermeintliche Abkürzung durch die Sigmund-Freud-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 497 Aktenzeichen: 32-1

  • Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld
    OMOB 10
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6213 entstanden aus Vorlage: OF 925/10 vom 11.11.2024 Betreff: Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld Der Magistrat wird gebeten, an der Galgenstraße, am Eingang in das Feld, einen Hundekotbeutelspender aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist vorhanden. Begründung: Leider entsorgen viele Bürger ihren Hundekot immer noch nicht wie gewünscht, deshalb soll dort ein Spender angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 305 Aktenzeichen: 67-0

  • Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames
    OMOB 10
    03.12.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6214 entstanden aus Vorlage: OF 927/10 vom 18.11.2024 Betreff: Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames Vorgang: OM 5265/24 OBR 10; ST 1643/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob, entgegen der Stellungnahme vom 09.09.24, ST 1643, nicht auch zumindest im südlichen Teil des Ben-Gurion-Rings in Bonames städtische Gebäude seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen; 2. wo weitere städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen; 3. warum diese Gebäude leer stehen; 4. sofern auch teilweise eine (Zwischen-)Nutzung gefunden wurde, mit welcher Idee, zu welchen Zweck und mit welcher Maßgabe dies der Fall ist; 5. bis wann eine solche Zwischennutzung geplant ist und insbesondere bis wann sie getroffen wurde; 6. wann mit einem Ende des Leerstandes zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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