Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
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Bisheriger Verlauf
18.11.2024
03.12.2024
28.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
Details im PARLIS OF_184-13_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
Details im PARLIS OM_6205_2024Stellungnahme des Magistrats
Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
Details im PARLIS ST_503_202518.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
Details im PARLIS OF_184-13_202403.12.2024
Anregung Ortsbeirat
Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
Details im PARLIS OM_6205_202428.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
Details im PARLIS ST_503_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6205 entstanden aus Vorlage: OF 184/13 vom 18.11.2024
Betreff: Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
Der Magistrat wird gebeten, Autofahrern in der Straße Alt-Erlenbach wieder das Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg zu erlauben. Dies war seit Jahren ein gängiges Mittel, um den Verkehr in Nieder-Erlenbach zu beruhigen und dennoch fließend fahren zu lassen. Aufgrund der neu eingezeichneten Bushaltestelle "Rathaus" kommt es vermehrt zu Verkehrsbehinderungen. Busse, Müllfahrzeuge und Privat-Pkws können nicht mehr aneinander vorbeifahren und das über die gesamte Länge der Straße. Dies führt dazu, dass Busse rückwärtsfahren müssen, da kein Ausweichen mehr möglich ist. Gerne kann zu diesem Thema ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat um 0 7:45 Uhr vereinbart werden. Begründung:
Wenn Busse, Müllfahrzeuge und Privat-Pkws fahren, gibt es nicht genug Platz für alle, wenn auf der Straße geparkt wird. Es kommt häufiger zu ernsthaften Problemen, bei denen es vorkommt, dass ca. fünf Minuten lang gar nichts geht, bis ein Busfahrer sich bereit erklärt, rückwärtszufahren, was er jedoch alleine nicht tun darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 503