S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom
03.12.2024,
OM 6204 entstanden aus Vorlage:
OF 183/13 vom
18.11.2024 Betreff: Markierung des Verkehrszeichens 325.1 auf die Fahrbahndecke Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, auf die Straße Alt-Erlenbach in Höhe der Hausnummer 14 wieder das Verkehrszeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) aufzubringen. Seit der Sanierung der Straße sind die Zeichen überfällig. Leider beachten die Autofahrer die Verkehrsschilder nicht, sodass ein Hinweis auf der Straße dazu beitragen könnte, die Straße wieder sicherer für Fußgänger zu machen.
Begründung:
Die Straße
Alt-Erlenbach hat schon mehrfach für Aufregung gesorgt. Mit dem Hinweis auf der Straße und den Verkehrsschildern "Verkehrsberuhigter Bereich" war es ruhiger geworden. Nach der Sanierung der Straße fehlen die Hinweise auf der Straße jedoch und der Ärger beginnt erneut. Um die Situation für alle zu verbessern, sollten die Verkehrszeichen wieder auf die Fahrbahndecke gemalt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 13 am 24.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme