Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
Stellungnahme des Magistrats
Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte sowie städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen. Eine ganzheitliche Betrachtung - beispielsweise von Projektgebieten - ist also notwendig. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat können Beobachtungen zu Starkregenereignissen - idealerweise mit Bildmaterial - auch an folgende E-Mail-Adresse melden: starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de. Der Magistrat möchte allerdings darauf hinweisen, dass solche Meldungen hilfreich für den Abgleich mit der Starkregenkarte sind, aber nicht als Grundlage für punktuelle Maßnahmen dienen sollen. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die einzelnen Fragen wie folgt: Zu
- Die Anregung OM 5558 wurde mit der Stellungnahme ST 394/2025 beantwortet. Zu
- Das Umweltamt und die Stadtentwässerung haben das Starkregenereignis vom
- Mai 2024 anhand von Radardaten des Deutschen Wetterdienstes sowie Messdaten von Regenmessstationen der Stadtentwässerung ausgewertet. Die Auswertung zeigt, dass dieses Niederschlagsereignis als sogenanntes extremes Starkregenereignis einzustufen ist. So fielen beispielsweise über dem Stadtteil Eckenheim innerhalb einer Stunde 53,4 Liter pro m2. Dies entspricht einem Ereignis, das in Frankfurt statistisch seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Starkregenereignisse können anhand ihrer Niederschlagsintensität in vier Kategorien eingeteilt werden: Bemessungsregen, seltene Starkregen, außergewöhnliche Starkregen und extreme Starkregen. Im kommunalen Starkregenrisikomanagement werden auf Grundlage dieser Einteilung Anforderungen an den Überflutungsschutz sowie an die Überflutungsvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe definiert. Die Kanalisation in Frankfurt wird gemäß den anerkannten Regeln der Technik dimensioniert und ist auf den sogenannten Bemessungsregen ausgelegt. Dieser entspricht üblicherweise einem Starkregen mit einer statistischen Wiederkehrzeit von drei bis fünf Jahren. Bei Starkregenereignissen, die den Bemessungsregen übersteigen, wird die Kanalisation überlastet und es kommt zu einem sogenannten Überstau. In solchen Fällen kann kein weiteres Wasser in die Kanalisation aufgenommen werden oder es tritt sogar Wasser aus der Kanalisation aus. Dies führt zu einem Abfluss an der Oberfläche. Dieser Prozess stellt kein Versagen der Kanalisation dar, sondern entspricht dem vorgesehenen Planzustand. Bei seltenen Starkregenereignissen übernehmen neben der Kanalisation auch die Verkehrs- und Freiflächen eine bedeutende Rolle, indem sie durch die temporäre Rückhaltung und Ableitung des Wassers maßgeblich zum Überflutungsschutz beitragen. Bei außergewöhnlichen und extremen Starkregenereignissen ist ein ausreichender Überflutungsschutz in vielen Bereichen nicht mehr gegeben. Dann liegt der Fokus auf der Katastrophenabwehr und der Schadensbegrenzung. Um Gebäude und andere Einrichtungen dann wirksam vor Schäden zu schützen, ist es dringend erforderlich, dass Grundstückseigentümer:innen eigenverantwortlich Objektschutzmaßnahmen vornehmen. Nur so können Gebäude im öffentlichen und privaten Bereich wirksam vor Starkregeneinflüssen geschützt werden. Zu
- Der Schutz privater Objekte liegt in der Verantwortung der Eigentümer:innen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 5 WHG). Die Starkregengefahrenkarten dienen dabei als wichtige Grundlage und sind im Geoportal der Stadt für drei Szenarien frei zugänglich (https://geoportal.frankfurt.de/starkregen) einsehbar. Das Umweltamt bietet bei Fragen zu den Karten und zur grundsätzlichen Gefährdungssituation Unterstützung an. Anfragen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: starkregenvorsorge@stadt-frankfurt.de. Eine umfassende objektbezogene Risikobewertung kann der Magistrat nicht anbieten. Dies muss durch Sachverständige erfolgen, die von den jeweiligen Eigentümer:innen beauftragt werden. Zu
- Eine finanzielle Absicherung bei Überflutungsschäden infolge von Starkregenereignissen kann nur durch einen ausreichenden Versicherungsschutz sichergestellt werden. Dafür kann eine entsprechende Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.