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Neue Grundsteuer nur mit ausreichendem Schutz gegen Härtefälle

Vorlagentyp: NRCDU
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Ablehnung des Magistratsvortrags zur neuen Grundsteuer und die Überarbeitung mit einem ausreichenden Schutz für Mieter und Eigentümer. Dies ist notwendig, um eine Überforderung durch stark steigende Grundsteuerbeträge zu vermeiden und die soziale Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsvortrag M 158 vom 08.11.2024 "Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)" wird abgelehnt und an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung einen neuen Beschlussentwurf für eine Hebesatzsatzung vorzulegen, in dem ein ausreichender Schutz von Mietern und Eigentümern vor einer Überforderung durch krass ansteigende Grundsteuerbeträge enthalten ist.

Begründung

Der vorgelegte Satzungsentwurf führt in Frankfurt am Main allein bei mehr als 1.000 Objekten dazu, dass sich der Betrag der jährlich zu zahlenden Grundsteuer ab 2025 im Vergleich zu heute mehr als verzehnfachen (!) wird. Die bereits darin zum Ausdruck kommende hohe Zahl an Fällen von krass ansteigenden Grundsteuerbeträgen unterscheidet Frankfurt am Main deutlich von anderen Kommunen in Hessen oder auch Deutschland. Für mehr als 41.000 Objekte fällt künftig ein mehr als doppelt so hoher Steuerbetrag an. Die Zahl der davon betroffenen Haushalte wird viel höher sein. Deshalb muss in unserer Stadt Vorsorge dafür getroffen werden, dass die Mieter und Eigentümer durch die neue Grundsteuer ab 2025 nicht überfordert werden. Es besteht enormer Bedarf an einer Absicherung der Menschen gegen Härtefälle, wie sich schon an wenigen Beispielen zeigt: Käme es zum unveränderten Beschluss der Vorlage M 158/2024, so würde sich die Grundsteuer im konkreten Fall etwa - bei einem Mehrfamilienhaus in Eschersheim mehr als verdoppeln und - bei einem Mehrfamilienhaus im Nordend mehr als verdreifachen. Eine Deckelung des Anstiegs der Grundsteuer für die Betroffenen ist daher dringend erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2024MM 158Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)Magistratsvortrag
  2. 4. Dezember 2024Sie sind hier
    NRNR 1067Neue Grundsteuer nur mit ausreichendem Schutz gegen Härtefälle
    STVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 10.12.2024
TO I, TOP 14
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 1067 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1067 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1067), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1061) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (Annahme mit der Maßgabe, dass der Einleitungssatz gestrichen wird und der Gewerbesteuerhebesatz statt auf 490 Punkte auf 600 Punkte angehoben wird, sowie Annahme der Ziffern 1. bis 3.) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 158 = Ablehnung, NR 1061 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 12.12.2024
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Punkt 3: a) Die Vorlage NR 1067 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Müller, Huber, Tschierschke, Dr. Kößler, Pürsün und Frank sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1067 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Müller, Huber, Tschierschke, Dr. Kößler, Pürsün und Frank sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1067), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1061) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (Annahme mit der Maßgabe, dass der Einleitungssatz gestrichen wird und der Gewerbesteuerhebesatz statt auf 490 Punkte auf 600 Punkte angehoben wird, sowie Annahme der Ziffern 1. bis 3.) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)

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