Stiftstraße 32: Leerstand zügig beenden, Wohnnutzung ermöglichen
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Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Leerstand der Wohnungen in der Stiftstraße 32 umgehend zu beenden und diese für soziale Wohnnutzung zur Verfügung zu stellen. Dies ist notwendig, um den akuten Wohnraummangel in Frankfurt zu beseitigen und den geflüchteten Menschen eine angemessene Unterbringung zu ermöglichen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Stiftstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Stiftstraße – Umwidmung zur Fußgängerzone und Steigerung der Aufenthaltsqualität11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Briefwahl im Ortsbezirk 514.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern20.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Stiftstraße per E-MailAntrag
- Die Vorlage NR 1055/2024 wird abgelehnt.
- Die leerstehenden Wohnungen in der Stiftstraße 32, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befinden, werden umgehend saniert und wie bereits vor 2,5 Jahren laut Beschlussausfertigung § 1531 vom 31.03.2022 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen schnellstmöglich für Menschen zur Verfügung gestellt, die dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen.
- Die Vergabe der Liegenschaft an private Investor*innen ist ausgeschlossen.
Begründung
Auf Druck der Linken konnte glücklicherweise verhindert werden, dass das Grundstück Stiftstraße 32 an den privaten Investor Lyson Group vergeben wurde, der dort einen teuren Neubau plante (NR 233/2022). Der Magistrat beschloss daraufhin, die Räume zügig zu sanieren und eine Zwischennutzung für Geflüchtete zu ermöglichen. Anschließend sollte ein Konzeptvergabeverfahren auf den Weg gebracht werden. Passiert ist aber seit zweieinhalb Jahren nichts: Noch immer wurde keine einzige geflüchtete Person dort untergebracht (F 2018/2023, FAZ vom 22.10.2024). Stattdessen verfällt das Gebäude zunehmend ohne sinnvolle Nutzung - ein Umstand, der angesichts der massiven Wohnungsnot in Frankfurt skandalös ist.
Die Stadt Frankfurt besitzt viele eigene Wohnungen, die sie leer stehen und verfallen lässt. Nach Auskunft des Magistrats stehen etwa 95 Wohnungen im Eigentum der Stadt Frankfurt leer (F 619/2022). Dazu gehören auch die Wohnungen in der Stiftstraße 32. Viele der Wohnungen weisen einen enormen Instandhaltungsstau auf, der aber bewusst nicht angegangen wird. Diese Untätigkeit ist unverantwortlich, da in Frankfurt tausende wohnungslose und geflüchtete Menschen unter unwürdigen Bedingungen in Notunterkünften oder gar auf der Straße leben müssen. Gleichzeitig warten über 9.000 Haushalte dringend auf Sozialwohnungen, die in Frankfurt Mangelware sind. Die Stadt ist gefordert, endlich den enormen Bedarf an Wohnraum zu decken. Dazu muss der Instandhaltungsstau der leerstehenden Wohnungen zügig beseitigt und die Wohnungen für Menschen in Not, z.B. Sozialwohnungsberechtigte, Wohnungslose oder Geflüchtete, bewohnbar gemacht werden.
Der Leerstand öffentlicher Wohnungen ist angesichts der Krise auf dem Wohnungsmarkt und der anhaltend hohen Wohnungslosigkeit nicht hinnehmbar. Die Stadt Frankfurt muss den Leerstand endlich beenden und ihrer sozialen Verantwortung nachkommen, die leerstehenden Wohnungen in der Stiftstraße 32 einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2023FF 2018Im März 2022 hatte die Römerkoalition beschlossen, die leerstehenden Wohnungen in der Stiftstraße 32 herzurichten und küFragestunde-Frage
- 3. Dezember 2024Sie sind hierNRNR 1065Stiftstraße 32: Leerstand zügig beenden, Wohnnutzung ermöglichenSTVV-Antrag · Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) b) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU und AfD gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL(= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) b) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 1055 und NR 1065 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) b) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)