Briefwahl im Ortsbezirk 5
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die aktuelle Briefwahl im Ortsbezirk 5, speziell die Anzahl der versandten Briefwahlunterlagen und die Rahmenbedingungen für die Wähler. Die steigende Nutzung der Briefwahl seit der Corona-Pandemie wird hervorgehoben und als rechtlich konform dargestellt.
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Stiftstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Stiftstraße – Umwidmung zur Fußgängerzone und Steigerung der Aufenthaltsqualität11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern20.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde der Magistrat mit Etatantrag E 250/24 verpflichtet, jährlich einen geso18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Stiftstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1.: Bezug auf die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung haben 20.162 Personen aus dem Ortsbezirk 5 Briefwahlunterlagen erhalten.
Zu Frage 2.: Insgesamt wurden für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 18.844 Briefwahlunterlagen an die Meldeanschrift der Antragstellenden per Post versandt.
Zu Frage 3.: Im Briefwahllokal Stiftstraße wurden insgesamt 550 Briefwahlunterlagen für die Stadtverordnetenwahl an Personen aus dem Ortsbezirk 5 ausgehändigt.
Zu Frage 4.: Insgesamt 56 Briefwahlunterlagen für Personen aus dem Ortsbezirk 5 wurden an Bevollmächtigte ausgegeben. Mithilfe des Fachverfahrens kann sichergestellt werden, dass pro Person nicht mehr als vier Vollmachtgebende vertreten werden.
Zu Frage 5.: Insgesamt wurden für die Stadtverordnetenwahl 712 Briefwahlunterlagen an abweichende Versandadressen verschickt. Es dient zur Kenntnis, dass sich darin auch Sachverhalte befinden, die Aufgrund eines Wohnungsumzuges während der 6-Wochen-Frist erfolgt sind.
Zu Frage 6.: Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass z.B. Lebenspartner bzw. Familien die Unterlagen gemeinsam an eine abweichende Anschrift versenden lassen. Sofern dem Magistrat Sachverhalte bekannt wurden, die eine mögliche strafrechtliche Relevanz erscheinen ließen, wurden diese ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Zu Frage 7.: Auf Antrag der Wahlberechtigten wurden vereinzelt auch Unterlagen an Vereine, Organisationen und Institutionen als abweichende Versandanschrift verschickt. Allgemein gilt es dabei zu beachten, dass die Wahlberechtigten grundsätzlich frei über die abweichende Versandadresse disponieren können. Das Wahlamt hat die Unterlagen antragsgemäß zu versenden; ein Ermessensspielraum besteht nicht.
Zu Frage 8.: Die Briefwahl hat sich - seit der Corona-Pandemie - nahezu verdoppelt und nimmt mittlerweile einen Anteil von etwa 40% der Wählenden ein. Briefwahl ist vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen und wird vom Magistrat gesetzeskonform umgesetzt.
Zu Frage 9.: Wählende haben auf dem Wahlschein an Eides statt zu versichern, dass sie den oder die Stimmzettel persönlich ausgefüllt haben. Nur im Ausnahmefall kann die Unterstützung einer Hilfsperson in Anspruch genommen werden, wenn es dem oder der Wählenden aufgrund einer Beeinträchtigung nicht selbst möglich ist, Stimmzettel zu kennzeichnen.
Dem Magistrat liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. Es dient zur Kenntnis, dass sofern uns als Wahlbehörde Sachverhalte bekannt werden, die eine mögliche strafrechtliche Relevanz aufweisen, diese ausnahmslos bei den entsprechenden Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht werden.
Zu Frage 10.: Dem Magistrat liegen hierzu keine fundierten Informationen vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2026OFOF 85/5Briefwahl im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · BFF
- 19. Juni 2026VV 60Briefwahl im Ortsbezirk 5Anfrage
- 14. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1376Briefwahl im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab