Transformation der Innenstadt: Investitionskostenzuschuss zu Umbau und Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8-10 und Brönnerstraße 5-9 durch die Musikschule…
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Transformation der Innenstadt: Investitionskostenzuschuss zu Umbau und Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8-10 und Brönnerstraße 5-9 durch die Musikschule Frankfurt am Main e. V.
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, einen Investitionskostenzuschuss für den Umbau und die Anmietung der Liegenschaften Stiftstraße 8-10 und Brönnerstraße 5-9 durch die Musikschule Frankfurt am Main e. V. zu gewähren. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Musikschule in eine zentralere Lage zu verlegen und somit einen kulturellen und bildungsrelevanten Ort in der Innenstadt zu schaffen. Die Maßnahme unterstützt die Bevölkerungsentwicklung und kulturelle Vielfalt Frankfurts.
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Stiftstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Briefwahl im Ortsbezirk 514.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern20.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde der Magistrat mit Etatantrag E 250/24 verpflichtet, jährlich einen geso18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Stiftstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass die Musikschule Frankfurt am Main e.V. beabsichtigt, nach Umbau der Liegenschaften Stiftstraße 8 bis 10 und Brönnerstraße 5 bis 9 (im Folgenden "die Stiftstraße"), die Immobilie als künftigen Standort für die Zentrale der stadtnahen und gemeinnützigen Bildungseinrichtung anzumieten.
- Die erforderlichen Mittel für den Investitionskostenzuschuss mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 8.350 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)die Maßnahme im Produktbereich 13 "Stadtplanung" über die Projektdefinition 5.010889 abgewickelt wird und hier Mittel in Höhe von 3.200 T€ zur Verfügung stehen.
- b)die weitere Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 3.150 T€ aus dem Produktbereich 20 "Bildung", Projektdefinition 5.007499 erfolgt.
- c)die weitere Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 2.000 T€ aus dem Produktbereich 31, Projektdefinition 5.005485 erfolgt.
- d)die Jahresfolgekosten in Höhe von 373 T€ zukünftige Haushalte belasten.
- Dem Umbau und der Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8 bis 10 und Brönnerstraße 5 bis 9 für die langfristige Verortung der Zentrale der Musikschule Frankfurt wird zugestimmt. Die Festmietdauer beträgt 30 Jahre.
- Es dient zur Kenntnis, dass die durch die Anmietung der Stiftstraße im Vergleich zur bisherigen Zentrale in der Schirn entstehenden höheren Mietkosten durch eine Anpassung des Zuschusses an die Musikschule im Haushaltsplan 2026 des Stadtschulamtes bereits berücksichtigt sind, der am 05.03.2026 (§ 7310) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit dem Umzug der Musikschule Frankfurt in die Stiftstraße und dem Ausbau dieser musikgeschichtlich wichtigen Liegenschaft zu einem offenen, inklusiven Kultur- und Bildungsstandort setzt die Stadt ein nachhaltiges und deutliches Zeichen gegen die Verödung der Innenstadt. Sie schafft einen Klangraum für Begegnung, Kreativität und neue Kooperationen von Bedeutung für alle Frankfurter:innen. Hier entsteht ein erster Meilenstein für eine zukunftsfähige Innenstadt, die den Bürger:innen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten mit einem ausgewogenen Angebot aus kommerzieller Nutzung, Kultur und Bildung ermöglicht. Für die Musikschule Frankfurt bietet der Umzug in die Stiftstraße die historische Chance für die dringend notwendige Weiterentwicklung. Die knappe Zahl und die Enge der Räume in der Schirn war in den letzten beiden Jahrzehnten ein limitierender Faktor für die Umsetzung zeitgemäßer künstlerischer und pädagogischer Konzepte in Bereichen wie Gruppen- Ensemble- und Bandangeboten, digitaler Musikproduktion und kreativer Projekte oder schlicht den Abbau der bestehenden Warteliste. Der Ausbau der Stiftstraße ermöglicht ein neues, flexibles Raumkonzept. Dadurch eröffnen sich Perspektiven für zukunftsorientierte Programme, die Entwicklung Neuer Musik in allen Genres und die Ausweitung von Kooperationen mit unterschiedlichen Partnern. Der geplante Konzertraum bietet einen Rahmen für die umfangreichen und vielfältigen Veranstaltungen (aktuell über 220 Veranstaltungen jährlich mit ca. 12.500 Besucher:innen). Es entsteht Raum für neue Kooperationen u.a. mit der Hochschule für Musik und Darstellende Künste, der Volkhochschule Frankfurt am Main und der Polytechnischen Stiftung sowie für Nutzungen durch die freie Szene. Die gemeinnützige und stadtnahe Musikschule Frankfurt e.V. ist seit 165 Jahren ein verlässlicher Bildungspartner der Stadt und eine emotional starke Marke für 6.000 Frankfurter Kinder und Jugendliche und ihre Familien. Mit dem zentralen Standort in der Stiftstraße entsteht ein positiv besetzter Raum mit hoher Strahlkraft und Präsenz. Die Musikschule Frankfurt spricht alle Menschen der Stadt an. Sie ist ein Ort der Begegnung, des kreativen Austauschs, der kulturellen Offenheit und des musikalischen Lernens. Die Musikschule bereichert als gemeinnütziger, inklusiver Bildungs- und Veranstaltungsort die fast ausschließlich von kommerziellen Angeboten geprägte Innenstadt und schafft niedrigschwellige Zugänge zu musikalischen und kulturellen Aktivtäten für alle Frankfurter:innen. So kann sich in der Innenstadt eine Nutzungsmischung entwickeln, die um die Bereiche Kultur, Bildung und Teilhabe erweitert wird. Zur Öffnung in den Stadtraum hinein trägt auch die vertraglich festgehaltene künftige Nutzung des sich ebenfalls in der Ertüchtigung befindlichen Nebengebäudes Stiftstraße 12 bei. Mit zeitlicher Verzögerung von rund einem Jahr ist dort die Etablierung eines Café- und Begegnungsorts im Erdgeschoss geplant, das die musikalische Spartennutzung aufgreift und sich sowohl zur Musikschule als auch in den Innenstadtraum hinein öffnet.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Der Gebäudekomplex Stiftstraße 8 bis 10/ Brönnerstraße 5 bis 9 mit der denkmalgeschützten Fassade auf der Stiftstraßenseite ist derzeit komplett entkernt und wird in den Stockwerken 1 bis 5 vermieterseits für die Weiternutzung ausgebaut. Der Ausbau ist barrierefrei und umfasst - neben den ohnehin vorzunehmenden Ertüchtigungen - Maßnahmen in den Bereichen Akustik und Gebäudetechnik. In der historischen Fassade entsteht ein Standort für die Musikschule, der sich sowohl mit seinem Angebot für alle wie auch räumlich in den Stadtraum öffnet.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2026Sie sind hierMM 75Transformation der Innenstadt: Investitionskostenzuschuss zu Umbau und Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8–10 und Brönnerstraße 5–9 durch die Musikschule Frankfurt am Main e. V.Magistratsvortrag
- 20. August 2026NRNR 46Zukunft der Musikschule nachhaltig sichernSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE, SPD, Volt
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BSW und IBF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 75 = Annahme ohne Zusatz, NR 46 = Votum im Ältestenausschuss) BSW (M 75 = Annahme ohne Zusatz, NR 46 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 75 und NR 46 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP, ÖkoLinX ELF-PARTEI und BSW (= Annahme ohne Zusatz); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und BSW gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung)