Transformation der Innenstadt: Investitionskostenzuschuss zu Umbau und Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8–10 und Brönnerstraße 5–9 durch die Musikschule Frankfurt am Main e. V.
Beschluss zuM_75_2026Stadtverordnetenversammlung
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27. August 2026
27. August 2026
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, einen Investitionskostenzuschuss für den Umbau und die Anmietung der Liegenschaften Stiftstraße 8-10 und Brönnerstraße 5-9 durch die Musikschule Frankfurt am Main e. V. zu gewähren. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Musikschule in eine zentralere Lage zu verlegen und somit einen kulturellen und bildungsrelevanten Ort in der Innenstadt zu schaffen. Die Maßnahme unterstützt die Bevölkerungsentwicklung und kulturelle Vielfalt Frankfurts.
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Beschluss
I. Der Vorlage M 75 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 46 zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, vor Abschluss des Mietvertrages folgende Voraussetzungen sicherzustellen: 1. Die Musikschule vereinbart anstelle einer festen Vertragslaufzeit von 30 Jahren ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um fünf Jahre zu den im Übrigen unveränderten Vertragskonditionen. 2. Die abschließenden Stellungnahmen der Zentralämter werden bei der weiteren Umsetzung des Projekts angemessen berücksichtigt. Der Magistrat berichtet, a) wie die dauerhaft entstehenden Mehrkosten (Indexklausel, Betriebskostensteigerungen, Investitionskostenzuschuss und möglicherweise weitere) einschließlich der zusätzlichen institutionellen Zuschüsse für die Musikschule langfristig im städtischen Haushalt abgesichert werden sollen; b) wie sich die voraussichtliche Gesamtbelastung über die gesamte Vertragslaufzeit entwickelt. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der Indexmiete, der Betriebskosten, des Investitionskostenzuschusses sowie verschiedener Inflationsszenarien (von 2,5 %, 3 % und 3,5 %) darzustellen; c) wie die Eignung, die Flächeneffizienz, die bauliche Ausgestaltung sowie die Barrierefreiheit des Gebäudes im Vergleich zu den abgelehnten Alternativen fachlich und wirtschaftlich zu bewerten sind. (NR 46)