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Griesheim: Motorradparkplätze

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, dass Motorräder und Roller die gleichen Parkregelungen wie PKWs unterliegen und dass es keine effektive Möglichkeit gibt, die Problematik des "Freihaltens" von öffentlichen Stellplätzen zu lösen. Eine spezifische Beschilderung würde das Problem nicht beheben und könnte sogar zu einer Verlagerung führen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zunächst ist festzuhalten, dass Motorräder analog zu PKWs ebenso als Kraftfahrzeuge gelten. Das leider vielerorts praktizierte "Freihalten" von öffentlichen Stellplätzen mittels zugelassener Fahrzeuge kann auch hier nicht beanstandet werden, da für ein Motorrad beziehungsweise einen Roller die gleichen Parkregelungen gelten wie für einen Pkw.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt entsprechend auch keine Regelungs- beziehungsweise Beschilderungsmöglichkeit her, mit der sich die geschilderte Problematik lösen ließe: Eine Beschilderung nur für PKW würde Roller nicht ausschließen. Eine Beschilderung nur für Motorräder würde das Problem nicht lösen, da die Roller dann weiterhin im öffentlichen Verkehrsraum stünden. Bestenfalls würde das Problem auf umliegende Straßen verschoben werden. Zusätzlich dürften die Motorräder auch weiterhin außerhalb der Motorradparkplätze parken. Praktisch würde sich also nichts zum Besseren wenden, weswegen der Anregung nicht entsprochen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 8144 — Direktanregung vom 24. Februar 2026.

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