Stillstand in der Stadt - Verfall des Hauses Stiftstraße 32 stoppen
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Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Konzeptvergabe für das städtische Grundstück Stiftstraße 32 umzusetzen und darüber in drei Monaten zu berichten. Dies geschieht aufgrund des jahrelangen Stillstands und des Verfalls der Immobilie, der die Lebensqualität der Bürger gefährdet und finanzielle Konsequenzen hat.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Stiftstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Stiftstraße – Umwidmung zur Fußgängerzone und Steigerung der Aufenthaltsqualität11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Briefwahl im Ortsbezirk 514.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern20.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Stiftstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert:
- Die bereits seit zwei Jahren geplante Konzeptvergabe für das städtische Grundstück Stiftstraße 32 ist unverzüglich umzusetzen und auszuschreiben. Spätestens in drei Monaten ist der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis zu berichten.
- Sollte eine Erledigung innerhalb der in Ziffer 1 genannten Frist dem Magistrat nicht möglich sein, so ist die ursprüngliche Magistratsvorlage M 189/21 zu reaktivieren und das Grundstück zu den Mindestbedingungen dieser Magistratsvorlage an einen Erbbauberechtigten auszuschreiben.
Begründung
Der Magistrat hat seit zwei Jahren angekündigt, eine Konzeptvergabe für die Liegenschaft Stiftstraße 32 durchzuführen. Bei der Kunst des Ankündigens zeigt der Magistrat unbestritten herausragende Fähigkeiten - nur bei der Umsetzung mangelt es erheblich. Der unaufhörliche Verfall dieser Immobilie ist nicht nur ein sichtbares Zeichen für die Misswirtschaft der Stadt, sondern auch ein trauriges Schauspiel, das in der Presse und der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt wird. Es ist bedauerlich, dass trotz vieler Ankündigungen die Situation vor Ort weiterhin stagniert. Der Anteil der leerstehenden Wohnungen, die im Besitz der Stadt Frankfurt stehen, ist mit 9,7 % des gesamten Leerstands in Frankfurt signifikant höher als der Bundesdurchschnitt von 8,3 % für kommunale Leerstände. Der Verfall städtischen Eigentums gefährdet nicht nur den Wert dieser Liegenschaften, sondern auch das Stadtbild und die Lebensqualität der Bürger. Daher hat die sofortige Umsetzung der Konzeptvergabe zu erfolgen. Sollte dies nicht kurzfristig realisierbar sein, ist die Aktivierung der Magistratsvorlage M 189/21 erforderlich, um die Instandhaltung und Nutzung der Immobilie sicherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2021MM 189Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2, Stiftstraße 32Magistratsvortrag
- 6. November 2024Sie sind hierNRNR 1055Stillstand in der Stadt - Verfall des Hauses Stiftstraße 32 stoppenSTVV-Antrag · CDU
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 225 WochenBB 132Stillstand in der Stadt - Verfall des Hauses Stiftstraße 32 stoppenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL(= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) b) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU und AfD gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) b) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 1055 und NR 1065 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) b) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Fristverlängerung um einen Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF