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Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße einzuführen, da solche Lkws vermehrt den Parkstreifen blockieren und durch das Warmlaufenlassen der Motoren Schadstoffemissionen verursachen. Ziel ist es, den Anwohnern und Pendlern mehr Platz zur Verfügung zu stellen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkws mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann.

Begründung

Da vermehrt Lkws auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für Lkw und Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzschild 1010-58 (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2024OFOF 898/10Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärtsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Dezember 2024Sie sind hier
    OMOM 6210Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts
    Direktanregung
  3. 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 498Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärtsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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