Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße einzuführen, da solche Lkws vermehrt den Parkstreifen blockieren und durch das Warmlaufenlassen der Motoren Schadstoffemissionen verursachen. Ziel ist es, den Anwohnern und Pendlern mehr Platz zur Verfügung zu stellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkws mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann.
Begründung
Da vermehrt Lkws auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für Lkw und Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzschild 1010-58 (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2024OFOF 898/10Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärtsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Dezember 2024Sie sind hierOMOM 6210Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärtsDirektanregung
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 498Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärtsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats