Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird darum gebeten, ein Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße einzurichten, da dort regelmäßig das Wenden durch parkende Fahrzeuge behindert wird. Dies soll die Verkehrssituation verbessern und Wenden für größere Nutzfahrzeuge ermöglichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße ein Parkverbot einzurichten.
Begründung
Im Wendehammer parken regelmäßig Fahrzeuge, die größere Nutzfahrzeuge beim Wenden behindern oder das Wenden ganz unmöglich machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2024OFOF 496/8Halteverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2024Sie sind hierOMOM 6276Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-StraßeDirektanregung
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 500Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats