Stromversorgung für Stadtteilfeste
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Stromversorgung für Stadtteilfeste und der Verantwortung der Mainova AG sowie ihrer Tochtergesellschaft SRM für die Straßenbeleuchtung in Frankfurt. Es wird betont, dass die Sicherheit der Bürger im öffentlichen Raum höchste Priorität hat und dass die Mainova AG die Weihnachtsbeleuchtung unterstützt, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Mainova AG betreibt als Eigentümerin über Ihre 100% Tochter SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) die Anlagen der Straßenbeleuchtung in Frankfurt im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main.
Um die Sicherheit der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und insbesondere im Straßenverkehr gewährleisten zu können, ist die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung von höchster Priorität. Als Eigentümer der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Frankfurt ist die Mainova AG über ihr Tochterunternehmen, der SRM, für die Anlagen verantwortlich und haftet für diese. Ein Recht Dritter, die Anlagen zu verändern, besteht nicht. Zudem müssen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach jeder Veränderung durch die SRM auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Die SRM betraut daher ausschließlich eigenes, entsprechend den technischen Anforderungen geschultes Fachpersonal mit Arbeiten an den Anlagen. Das betrifft auch die Nutzung der Straßenbeleuchtungsanlagen für Sonderzwecke, wie eine Weihnachtsbeleuchtung. Dadurch werden Prüfaufwände reduziert und gleichzeitig die haftungsrechtlichen Anforderungen an die SRM erfüllt. Auf die Preisgestaltung anderer Elektrobetriebe in Frankfurt hat die SRM keinen Einfluss.
Das Wirtschaftsdezernat hat bereits 2017 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und mit Unterstützung der Mainova-Tochter SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) das Projekt "Nachhaltige Weihnachtsbeleuchtung" für die Gewerbevereine ins Leben gerufen.
Im Rahmen des Projekts erhalten die Vereine eine finanzielle Unterstützung für die Aufwendungen, die sie für das sichere Auf- und Abhängen der Beleuchtung entrichten.
Die Mainova AG und SRM stehen weiterhin als unterstützende Partner zu Verfügung und stellen sicher, dass die Weihnachtsbeleuchtung gemäß den geltenden elektrischen Sicherheitsvorschriften am Eigentum der Mainova AG angebracht werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2023OFOF 923/6Weihnachtsbeleuchtung in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Februar 2024VV 844Stromversorgung für StadtteilfesteAnfrage
- 4. November 2024OFOF 1122/6Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024 (V 844) kommt für die Weihnachtsmärkte zu spätOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2024OAOA 510Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spätAnregung
- 3. Februar 2025Sie sind hierSTST 182Stromversorgung für StadtteilfesteStellungnahme
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 506Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spätStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab