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Stromversorgung für Stadtteilfeste

Vorlagentyp: V
65 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert Auskunft über die Gründe, warum die Stromversorgung für Stadtteilfeste nicht mehr durch ortsansässige Fachunternehmen erfolgen kann und warum die akkreditierten Unternehmen teurer sind. Dies ist wichtig, um die Weihnachtsbeleuchtung kostengünstig zu beschaffen und die lokale Festivitäten zu unterstützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, Auskunft darüber zu erteilen,

- warum die Stromversorgung für Stadtteilfeste, wie beispielsweise Weihnachtsmärkte, nicht wie in den Jahren zuvor durch ortsansässige Fachunternehmen an das öffentliche Netz angeschlossen werden kann;

- wieso die von den jeweiligen, für die Stromversorgung von Stadtteilfesten von den Stromversorgern akkreditierten Unternehmen so viel teurer sind, als die ortsansässigen Unternehmen.

Kontext

Der Vereinsring in Schwanheim konnte in den vorangegangenen Jahren für den Weihnachtsmarkt in Schwanheim den Anschluss der Weihnachtsbeleuchtung an das öffentliche Stromnetz durch einen ortsansässigen Fachbetrieb kostengünstig beschaffen. In diesem Jahr wurde der Vereinsring auf ein Unternehmen verwiesen, das von der Mainova AG akkreditiert wurde und das sehr viel teurer war, als das ortsansässige Unternehmen. Dadurch musste in diesem Jahr auf die Weihnachtsbeleuchtung verzichtet werden.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Die Vielzahl der durch die Ortsbeiräte aus ihren Mitteln bewilligten Bezuschussungen zur Übernahme der Kosten der Weihnachtsbeleuchtung legt Zeugnis darüber ab, dass es der Bevölkerung wichtig ist, weihnachtlich geschmückte Straße zu haben und dass die Vereine mit der Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung überfordert sind. Daher ist es sehr wichtig, dass die Weihnachtsbeleuchtung kostengünstig beschafft werden kann. Die Frage der Stromversorgung betrifft aber nicht nur die Weihnachtsbeleuchtung, sondern allgemein die Stromversorgung örtlicher Festivitäten. Die Nutzung ortsansässiger Fachunternehmen helfen dabei, weil diese aus Ortsverbundenheit bereit sind, einen Anschluss günstig zu besorgen. Dass diese Unternehmen über die notwenige Expertise verfügen, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es sich um Fachunternehmen handelt, die sich sonst um die Elektrifizierung von Baustellen kümmern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Dezember 2023OFOF 923/6Weihnachtsbeleuchtung in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Februar 2024Sie sind hier
    VV 844Stromversorgung für Stadtteilfeste
    Anfrage
  3. 4. November 2024OFOF 1122/6Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024 (V 844) kommt für die Weihnachtsmärkte zu spätOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 26. November 2024OAOA 510Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spätAnregung
  5. 3. Februar 2025STST 182Stromversorgung für StadtteilfesteStellungnahme
  6. 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 506Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spätStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 31 · 25.06.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

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