Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Die Ludwig-Reinheimer Straße ist ein mit Verkehrszeichen 325 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschilderter verkehrsberuhigter Bereich. Dieses Verkehrszeichen ordnet u.a. an: "Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen." Verkehrszeichen, die lediglich eine gesetzliche Regelung wiedergeben, sind durch die Straßenverkehrsbehörde nicht anzuordnen. Auch sollen mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Durch Pflasterung gekennzeichnet sind Parkstände in Höhe der Hausnummern 20 - 26, die zudem auf Privatgrund liegen (halböffentliche Verkehrsfläche). Es gelten ansonsten die Maßgaben zum Halten und Parken des § 12 StVO. Die Anregung wird daher nicht entsprochen.