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Lieferzufahrt St. Matthias

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Lieferzufahrt St. Matthias

Details im PARLIS OF_501-8_2024
05.12.2024

Anregung Ortsbeirat

Lieferzufahrt St. Matthias

Details im PARLIS OM_6280_2024
05.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Lieferzufahrt St. Matthias

Details im PARLIS ST_715_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6280 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 13.10.2024

Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias
Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsberechtigung auf den "Kirchplatz St. Matthias" (Thomas-Mann-Straße 2-4) zu ändern. Das Befahren des Platzes ist durch das oben angefügte Schild nicht gestattet. Am Ende des Platzes befindet sich jedoch die Kindertageseinrichtung Sankt Matthias, die über den Kirchplatz durch einen Cateringservice für Essen und Trinken sowie durch die Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co KG versorgt werden muss. Das angebrachte Schild lässt ein Befahren dieser Zone nicht zu. Der Ortsbeirat regt an, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Befahren des Platzes für diese Zulieferer gestattet. Dies könnte beispielsweise durch das Zusatzschild "Lieferverkehr frei" gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 715
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1