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Lieferzufahrt St. Matthias

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die angesprochene Platzfläche vor der katholischen Kirche St. Matthias ist keine öffentliche Verkehrsfläche, sondern privates Eigentum. Vorbehaltlich des Einverständnisses des Eigentümers der Kirchplatzfläche (Katholische Kirchengemeinde St. Matthias) bestehen seitens der Straßenverkehrsbehörde keine Bedenken, die Zufahrt für Anliefernde mit dem Verkehrszeichen "Be- und Entladen" plus zeitlichem Zusatz "Uhrzeit von - bis" freizugeben. Ein entsprechender formloser Antrag nebst Einverständnis der Kirchengemeinde ist zusammen mit den erforderlichen Uhrzeiten (z. B. 07 - 12 Uhr) und dem Einverständnis der Branddirektion (hinsichtlich der Belange des vorbeugenden Brandschutzes) beim Straßenverkehrsamt einzureichen.

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