Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zur Entwicklung der Schülerzahlen im Ortsbezirks 8 gebeten. Dies ist notwendig, um die Klagen über fehlende Klassenräume und die hohe Anzahl besonders zu betreuender Schüler:innen zu adressieren.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 27.02.2025 antworten müssen. Seit 605 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um schnellstmögliche Auskunft zur Entwicklung der Schülerzahlen im OBZ 8 gebeten.
- Wie viele Schüler:innen sind nach der 4. Klasse in welche weiterführenden Schulen im OBZ 8 bzw. in anderen Stadtteilen gewechselt ? Bitte: Name der Grundschule, Anzahl der wechselnden Schüler:innen und die weiterführende Schule im OBZ 8 sowie auch die Anzahl der Schüler:innen, die in Schulen außerhalb des Stadtteils (OBZ 8) gewechselt sind, nennen (Schuljahr 2024).
- Wie viele Schüler:innen sind nach dem Sommer 2024 neu in den Grundschulen des OBZ 8 eingeschult worden? Bitte: Name der Grundschule, Anzahl der 1. Klassen im Vergleich zum Vorjahr und Anzahl der Schüler:innen pro neuer Klasse nennen .
Kontext
Der Magistrat wird um schnellstmögliche Auskunft zur Entwicklung der Schülerzahlen im OBZ 8 gebeten.
Begründung
Immer wieder erreichen den Ortsbeirat die Klagen über fehlende (Klassen-)Räume und eine hohe Anzahl besonders zu betreuender Schüler:innen in den hiesigen Grundschulen. Leider ist der Ortsbeirat nur auf Informationen durch Eltern angewiesen und hat keine Kenntnis, ob den Schulen seitens des Schulamtes rechtzeitig Zusatzräume und Zusatzpersonal zur Verfügung gestellt werden und ob es den Schulen gelingt und bisher gelungen ist, mit den knappen Ressourcen zu planen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 brachte der Ortsbeirat 8 diese Anfrage ein. Sie geht auf OF 535/8 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 3. März 2025. Der Magistrat antwortete am 7. Februar 2025 mit der Stellungnahme ST 206. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 9 Wochen.