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- Grünfläche an der U2-Trasse in Bonames Richtung Nieder-EschbachOMOB 1003.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6215 entstanden aus Vorlage: OF 928/10 vom 18.11.2024 Betreff: Grünfläche an der U2-Trasse in Bonames Richtung Nieder-Eschbach Vorgang: OM 5009/24 OBR 10; ST 1685/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und wo gemäß der Stellungnahme vom 23.09.2024, ST 1685, weitere Mülleimer entlang des Geh- und Radweges an der Grünfläche an der U2-Trasse in Bonames Richtung Nieder-Eschbach aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5009 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 578 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-StraßeOMOB 1003.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6216 entstanden aus Vorlage: OF 929/10 vom 18.11.2024 Betreff: Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender mit einem weiteren Abfallbehälter am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben, auch für noch einen Abfallbehälter. Die drei in diesem Bereich bereits vorhandenen Abfallbehälter werden erfreulicherweise sehr stark genutzt und quellen regelmäßig stark über, weshalb Müll auch um die Abfallbehälter herum landet. Entweder eine Erhöhung des Leerungsintervalls oder besser noch die Aufstellung eines vierten Abfallbehälters ist deshalb durchaus geboten. Zwei Paten stehen für den Hundekotbeutelspender zur Verfügung und werden dem Grünflächenamt in geübter Praxis direkt bekannt gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 306 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/FleckenbühlstraßeOMOB 1003.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 entstanden aus Vorlage: OF 930/10 vom 18.11.2024 Betreff: Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Die Fleckenbühlstraße ist für Radfahrende in Fahrtrichtung entgegen der Einbahnstraße freigegeben. An der Einmündung in den Oberen Kalbacher Weg regeln Bodenmarkierungen die Fahrbahnaufteilung. Leider kommt es immer wieder vor, dass beim Linksabbiegen in die Fleckenbühlstraße Kraftfahrzeugführer den für Radfahrende markierten Bereich bzw. die Sperrfläche überfahren. Dies führt mitunter zu gefährlichen Situationen, insbesondere für dort wartende Radfahrende, die westwärts in den Oberen Kalbacher Weg einbiegen oder diesen in Nordrichtung queren wollen. Dem Ortsbeirat wurde z. B. von einem konkreten Vorfall berichtet, bei dem es zu einem Zusammenstoß von einem an der genannten Stelle ordnungsgemäß wartendem Radfahrer mit einem nicht ordnungsgemäß in die Fleckenbühlstraße einbiegendem Kraftfahrzeug kam. Der Radfahrer stürzte dabei über das Kraftfahrzeug rutschend zu Boden. Glücklicherweise erlitt der Radfahrer in diesem Fall keine größeren Verletzungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrende besser zu schützen und Kraftfahrzeugführende von diesem gefährdenden Abbiegeverhalten abzuhalten. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Antrag vom 02.06.2025, OF 1067/10 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wege auf dem HauptfriedhofOMOB 1003.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6218 entstanden aus Vorlage: OF 932/10 vom 18.11.2024 Betreff: Wege auf dem Hauptfriedhof Vorgang: V 357/22 OBR 10; ST 1400/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wann und wo die größeren Schlaglöcher - wie mit der Stellungnahme vom 13.06.2022, ST 1400, angekündigt - ausgebessert und verfüllt wurden; - wann und wo künftig Wege auf dem Hauptfriedhof zur Einhaltung der wichtigen Verkehrssicherungspflicht kontrolliert und umgehend von Stolperfallen und Schlaglöchern sowie auch tiefen Pfützen befreit werden; - wann und wo Sanierungen von Wegen vorgesehen sind. Begründung: Die Wege sind leider immer noch in einem sehr schlechten Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.03.2022, V 357 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1400 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 173 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer für kommende Starkregenereignisse sanierenOMOB 1003.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6219 entstanden aus Vorlage: OF 938/10 vom 19.11.2024 Betreff: Die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer für kommende Starkregenereignisse sanieren Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer so zu sanieren, dass ein Abtragen der Schotterflächen bei Starkregenereignissen nicht mehr möglich ist. Auch sollte der Abfluss in die Kanalisation optimiert werden. Begründung: Der Zustand der Gehwege ist nach mehrmaligem Starkregen in einem desolaten Zustand. Da weiterhin mit Starkregenereignissen zu rechnen ist, ist eine angepasste Sanierung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 561 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichtenOMOB 1003.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 19.11.2024 Betreff: E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg eine noch festzulegende Anzahl von E-Ladesäulen einzurichten. Begründung: Dieser Parkplatz wird besonders von Pendlern, Friedhofsbesuchern und Anwohnern benutzt und ist daher für eine länger andauernde Ladezeit ein idealer Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 335 Aktenzeichen: 66-3
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in BerkersheimOMOB 1003.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6221 entstanden aus Vorlage: OF 943/10 vom 18.11.2024 Betreff: Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit beispielsweise der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, wann der Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in Berkersheim zur Vermeidung derzeit zu befürchtender Unfälle möglichst rasch wieder in einen akzeptablen Zustand gebracht werden kann, zumal insbesondere im Winter diese Steigungs- beziehungsweise Gefällstrecke sehr gefährlich werden kann. Begründung: Durch Baufahrzeuge der Deutschen Bahn wurde der Straßenbelag auf das Schwerste ramponiert. Damit ist die Straße besonders bei Schnee und Glatteis eine Gefahrenstelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 951 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter BogenOMOB 1003.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6222 entstanden aus Vorlage: OF 945/10 vom 18.11.2024 Betreff: Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann das nach den starken Regenfällen verrutschte Bodenmaterial der Wege im Grünzug an der Liesel-Oestreicher-Schule sowie der Freiflächen auf dem Gravensteiner-Platz fachgerecht wieder an den jeweils ursprünglichen Standort gebracht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 950 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für alleOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6243 entstanden aus Vorlage: OF 1442/1 vom 12.11.2024 Betreff: Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für alle Vorgang: OM 1816/22 OBR 1; ST 1479/22; ST 140/23; ST 795/24; ST 1393/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie die Fläche westlich der Friedensbrücke, zwischen Brücke und Westhafentower, durch Fitnessgeräte, Calisthenics-Geräte und Aufenthaltsbereiche zu einem Treffpunkt für Sportbegeisterte ausgebaut werden kann, ohne dass der Boden versiegelt werden muss, z. B. mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen; 2. zu berichten, inwieweit die bestehenden Liegewiesen östlich der Friedensbrücke bis zum Holbeinsteg dauerhaft als Liegewiesen gesichert werden oder ob eine anderweitige Nutzung geplant ist; 3. die in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816, geforderte homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark zügig umzusetzen. Begründung: Die Fläche rund um den Brückenkopf der Friedensbrücke im Gutleutviertel entwickelt sich zunehmend. Der Skatepark und der Spielplatz im nördlichen Bereich werden angenommen. Im südlichen Bereich wurde durch Garten- und Landschaftsbau-Auszubildende des Frankfurter Grünflächenamts und Zierpflanzengärtner-Auszubildende des Palmengartens ein Beet mit hitzebeständigen Pflanzen angelegt. Zudem werden derzeit die Schäden aus der Nutzung der Flächen durch die Fußball-Europameisterschaft beseitigt. Die Flächen am Mainufer sind sehr wertvoll. Einerseits haben sie einen hohen Freizeitwert, andererseits ist es hier mitten in der City möglich, auch lärmerzeugende Aktivitäten, wie einen Skatepark, zuzulassen. In diesem Sinne ist es wünschenswert, dass die Flächen bestmöglich genutzt werden. Als eine Ergänzung zur Nutzung durch Skaten und den Kinderspielplatz bietet sich die Einrichtung eines Ortes für Fitness an. Fitnessgeräte könnten den Ort am Westhafentower weiter beleben, für soziale Sicherheit sorgen und auch in den Abendstunden für eine belebte Atmosphäre sorgen. Für viele Sporttreibende aus dem Gutleutviertel, dem Gallus, dem Westend sowie aus dem nördlichen Sachsenhausen wäre dieser Fitness-Park an der Friedensbrücke ein lohnendes Ziel. Belebte Orte bieten Sicherheit und Schutz. Der Hafenpark im Ostend ist unter anderem auch deshalb beliebt, weil dort immer Menschen aktiv sind und immer etwas los ist. Ein derart lebendiger Ort kann an der Friedensbrücke entstehen. Nicht mit Basketball- und Fußballfeldern, dafür mit Tischtennisplatten und dem sehr gelungenen Kinderspielplatz. In diesem Sinne soll nicht der Hafenpark kopiert werden, sondern es soll dort ein zum Umfeld charakterlich passender Ort geschaffen werden. Eine Zweckbestimmung dieses Ortes zu Fitness und Bewegung würde die Möglichkeit der Nutzung als Liegewiese mindern. Jedoch sind zwischen Friedensbrücke und Holbeinsteg Liegemöglichkeiten auf einer Länge von 300 Metern möglich, und am Theodor-Stern-Kai sind weitere 500 Meter Liegewiese vorhanden. Der Verzicht auf die 30 Meter Liegewiese zwischen Friedensbrücke und Westhafentower würde die Liegemöglichkeiten also nur unwesentlich mindern. Lageplan: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1393 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 584 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Frankfurts Vielfalt sichtbar machen: Regenbogen für das BermudaDreieckOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6244 entstanden aus Vorlage: OF 1443/1 vom 12.11.2024 Betreff: Frankfurts Vielfalt sichtbar machen: Regenbogen für das Bermuda-Dreieck Vorgang: E 14/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die queere Vielfalt in den Straßen des sogenannten Bermuda-Dreiecks zwischen Alter Gasse, Elefantengasse, Vilbeler Straße, Stephanstraße, Klaus-Mann-Platz, Schäfergasse und Großer Friedberger Straße dauerhaft sichtbar zu machen. In einem ersten Schritt sollen unter den oben genannten Straßenschildern in Frankfurts Regenbogenviertel regenbogenfarbene Zusatzschilder mit dem Schriftzug "Bermuda-Dreieck" angebracht werden. Im Weiteren soll der Magistrat die Aufstellung von Fahnenmasten mit Regenbogenflaggen, das Anbringen von regenbogenfarbenen Bannern oder die Markierung der Fußgängerüberwege rund um den Regenbogenkreisel beziehungsweise Fahrbahnbereiche in Regenbogenfarben prüfen und umsetzen. Zudem soll der Magistrat prüfen, ob die Kosten aus dem Etat gemäß Etatantrag vom 16.06.2023, E 14, übernommen werden können. Begründung: Beleidigungen, Gewalttaten und Angriffe auf queere Menschen in Frankfurt sind leider an der Tagesordnung. Polizeipräsenz und Safer Spaces alleine reichen nicht aus. Sichtbare Regenbogen in den Straßen führen zu einem subjektiven Sicherheitsgefühl der Menschen, die sich dort aufhalten und willkommen geheißen werden. Außerdem setzt Frankfurts Stadtgesellschaft ein sichtbares Zeichen, dass sie stolz auf die Vielfalt in der Stadt ist. Nicht zuletzt bieten die Markierungen Orientierung - auch für touristische Besucher*innen und neu zugezogene Bürger*innen - und führen zu den zahlreichen gastronomischen Betrieben und Beratungsstellen vor Ort. Fotos, Visualisierungen und Beispiele: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 14 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 352 Aktenzeichen: 101
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Poller in der Münchener Straße entfernenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6245 entstanden aus Vorlage: OF 1410/1 vom 13.10.2024 Betreff: Poller in der Münchener Straße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die grauen Poller im Bereich Münchener Straße/Ecke Elbestraße entfernen zu lassen. Bild: privat Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, wurden vor die grauen Poller noch rot-weiße Poller gesetzt. Somit haben die grauen Poller ihren Zweck verloren und können entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 292 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Städtepartnerschaft sichtbar machenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6246 entstanden aus Vorlage: OF 1441/1 vom 29.10.2024 Betreff: Städtepartnerschaft sichtbar machen Der Magistrat wird aufgefordert, die seit 1980 bestehende Städtefreundschaft bzw. seit 2017 bestehende Städtepartnerschaft zwischen Tel Aviv - Yafo und der Stadt Frankfurt am Main auf dem gleichnamigen Tel-Aviv-Platz im Europaviertel in geeigneter Weise sichtbar zu machen. Hierzu soll durch das Referat für Internationale Angelegenheiten nach Möglichkeit unter Einbindung von Vertretern Tel-Avivs ein Vorschlag erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Möglich wären z. B. eine Stele, eine Tafel, eine Bodenplatte oder eine kunstvolle Skulptur, die einen kulturellen Bezug herstellt, dekoriert mit symbolischen Flaggen von Tel-Aviv und Frankfurt. Die Einweihung des o. g. Kulturguts soll in einem würdevollen Rahmen mit Vertretern beider Städte zelebriert werden, zu welchem die Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz am westlichen Ende des Europagartens wurde nach Frankfurts langjähriger Städtefreundschaftsstadt und inzwischen Städtepartnerstadt Tel-Aviv - Yafo benannt. Außer der Platzbeschilderung mit Zusatzschild erinnert bisher nichts an diese freundschaftliche bzw. partnerschaftliche Verbindung. Insbesondere vor dem Hintergrund der Terrorangriffe auf Israel sowie des zunehmenden Antisemitismus und Antiisraelismus ist es wichtig, die Solidarität mit der Bevölkerung Israels und Tel-Avivs auf diese Weise nochmals deutlich zu demonstrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 386 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1660
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sonnensegel für den „Sonnenspielplatz“ im EuropagartenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6247 entstanden aus Vorlage: OF 1423/1 vom 08.10.2024 Betreff: Sonnensegel für den "Sonnenspielplatz" im Europagarten Vorgang: OM 2812/14 OBR 1; ST 531/14 Der Spielplatz im Europagarten (gegenüber der Gaststätte Pauline) - der wie alle anderen bestehenden Spielplätze aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren zum Europagarten ausgenommen ist - wird von Anwohnenden sarkastisch als "Sonnenspielplatz" bezeichnet. Dort ist es im Sommer brütend heiß, ohne dass es ausreichend Schutz für Kinder und Erwachsene gibt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die im Jahr 2014 bereits beispielhaft geforderten Sonnensegel auf dem Spielplatz im nordöstlichen Europagarten zu montieren. Diese sollen vor allem die Sandflächen vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Begründung: Der derzeitige einzelne Sonnenschirm bringt nicht annähernd den Schutzeffekt, der für diesen stark frequentierten Spielplatz notwendig ist. Zwei Sonnensegel, eines für den östlichen und eines für den westlichen Sandkasten bringen den gewünschten Effekt. Der Ortsbeirat hatte mit der Anregung an den Magistrat vom 21.04.2014, OM 2812, hierzu einen Antrag gestellt. Daraufhin wurde aufgrund technischer und organisatorischer Bedenken leider nur ein kleiner Sonnenschirm aufgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die jüngeren Menschen, wünschen sich jedoch sehnlichst Schatten und Kühlung auf dem sogenannten "Sonnenspielplatz". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2812 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 531 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 326 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 182 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6248 entstanden aus Vorlage: OF 1439/1 vom 24.10.2024 Betreff: Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen Vorgang: B 336/24 Der Magistrat wird gebeten, entgegen der im Bericht vom 09.09.2024, B 336, geäußerten Absicht, die bereits existierenden und bewährten Container in der westlichen Grünfläche der Stephensonstraße auch nach dem Umzug der Grundschule Europaviertel weiter zu betreiben und in den kommenden Jahren als Ausweichflächen zur Verfügung zu stellen, z. B. für den Bildungscampus Gallus. Begründung: Der Magistrat hat vor Kurzem auf dem direkt angrenzenden südlichen Teil der Grünfläche eine weitere temporäre bauliche Anlage errichten lassen. Die Begründung des Magistrats, dass es sich gemäß Bebauungsplan Nr. 850 im westlichen Teil um eine Grünfläche handele und dies als Parkanlage genutzt werden solle, ist also nicht konsequent. Auch wenn Grünflächen im Ortsbezirk rar sind und weitere begrünte und entsiegelte Flächen dringend gebraucht werden, so werden Gebäude und Ausweichflächen für Schüler*innen, Kinder und Jugendliche ebenso dringend benötigt. Außerdem sind die Kosten für den Weiterbetrieb einer bestehenden baulichen Anlage sehr viel günstiger als Abbau, Planung und Neubau an anderer Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 336 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 187 Aktenzeichen: 40-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Begrünung der Kirchnerstraße durch BaumpflanzungenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6249 entstanden aus Vorlage: OF 1444/1 vom 12.11.2024 Betreff: Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welchen Bereichen der Kirchnerstraße Bäume gepflanzt werden können und wie viele Baumpflanzungen möglich sind. Begründung: Die Kirchnerstraße, die mittlerweile für den Autoverkehr entwidmet wurde, leidet unter einem erheblichen Mangel an Grünflächen und Bäumen, was zur sommerlichen Erhitzung beiträgt. Zusätzliche Baumpflanzungen würden das Mikroklima verbessern und die Lebensqualität der Anwohnenden steigern. Eine grüne Gestaltung der Straße ist ein wichtiger Schritt zur Klimaanpassung in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1914 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 929
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Subventioniertes Parken für Anwohnende der AltstadtOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1445/1 vom 12.11.2024 Betreff: Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt Der Magistrat wird gebeten, Anwohnenden der Altstadt in begründeten Ausnahmefällen das Parken im Parkhaus Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße im Ortsbezirk 5 zu den gleichen Konditionen wie im Parkhaus am Gericht zu ermöglichen. Diese Regelung soll nur gelten, wenn freie Kapazitäten im Parkhaus Alt-Sachsenhausen vorhanden sind und ausschließlich für diejenigen Anwohnenden, deren Kippp fosten-Parkplatz in der Altstadt kürzlich entfallen ist oder künftig entfallen wird. Der Magistrat wird daher gebeten, hierfür eine pragmatische und einfach umzusetzende Lösung für den betroffenen Personenkreis zu entwickeln. Begründung: Durch den Wegfall von Kipppfosten-Parkplätzen in der Altstadt verlieren viele Mieterinnen und Mieter ihre langjährigen Parkmöglichkeiten. Zwar wird den Betroffenen in der Regel ein Platz im Parkhaus am Gericht angeboten, jedoch ist dieses für einige Anwohnende ungünstig gelegen. Insbesondere für diejenigen, die ihr Fahrzeug durch die Innenstadt zum Parkhaus am Gericht fahren und dann einen langen Fußweg zurücklegen müssten, ist das Parkhaus Alt-Sachsenhausen eine praktikablere Alternative. Es liegt nicht nur verkehrsgünstiger auf dem Weg in die Innenstadt, sondern bietet auch kürzere Wege zu den umliegenden Wohngebieten, was die tägliche Erreichbarkeit deutlich erleichtert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1356 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6251 entstanden aus Vorlage: OF 1446/1 vom 12.11.2024 Betreff: Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen Der Magistrat wird gebeten, gegen die Vermüllung und den Lärm der zahlreichen Kioske in der Innenstadt - insbesondere in den Nachtstunden - vorzugehen, deren Genehmigung auf Außenbestuhlung überprüfen zu lassen, die Abgabe von nicht bepfandeten Getränkeverpackungen zu unterbinden und den Alkoholverkauf an Jugendliche zu überprüfen. Begründung: Die Anzahl der Kioske in der Innenstadt ist seit der Coronazeit stark angestiegen. Problematisch ist, dass dort nahezu rund um die Uhr Alkohol für kleines Geld bezogen werden kann. Das führt dazu, dass sich gerade viele Jugendliche und junge Erwachsene mit Alkohol und den dort ebenfalls frei erhältlichen Lachgaspatronen eindecken und im öffentlichen Raum Partys veranstalten. Neben der Lärmbelästigung zu nachtschlafenden Zeiten tragen sie auch erheblich zur Vermüllung der Innenstadt bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 343 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Reste von Zement auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 entstanden aus Vorlage: OF 1449/1 vom 12.11.2024 Betreff: Reste von Zement auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigen Vorgang: OM 4043/23 OBR 1; ST 2119/23 Der Magistrat wird gebeten, die fest mit dem Asphalt verbundenen Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke auf Höhe der Hausnummer Untermainkai 66 stadteinwärts endlich beseitigen zu lassen. Begründung: Die Zementreste gefährden bereits seit Jahren vor allem den Radverkehr. Seit 2021 wurden die Zementreste dreimal im Mängelmelder gemeldet. Das Portal gibt Auskunft darüber, dass diese Straßenschäden beim Straßenbauamt Mitte/Süd in Bearbeitung seien. Über diesen Status sind die drei Meldungen jedoch nicht hinausgekommen. Auch die Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4043, hat trotz positiver Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2119, nicht dazu beitragen können, die wohl sehr hartnäckigen Zementreste zu beseitigen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4043 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2119 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 940 Antrag vom 09.12.2025, OF 1836/1 Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1364 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzierenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6253 entstanden aus Vorlage: OF 1454/1 vom 08.10.2024 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Magistrat wird gebeten, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois-Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen Pkws und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende Pkw-Fahrende, Taxen und Lkws gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem Poller zwischen Pkw-Fahrspur und Radschutzstreifen weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 535 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einheitliche Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsviertel, insbesondere entlang der WilhelmLeuschnerStraßeOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6254 entstanden aus Vorlage: OF 1455/1 vom 12.11.2024 Betreff: Einheitliche Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsviertel, insbesondere entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Magistrat wird gebeten, beginnend mit der Wilhelm-Leuschner-Straße die Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsviertel zu vereinheitlichen und zeitnah nicht bewirtschaftete Bereiche zu ergänzen. Nicht mehr benötigte Parkscheinautomaten in der Wilhelm-Leuschner-Straße durch entfallene Pkw- Parkplätze sollen in zusätzliche, bewirtschaftete Bereiche versetzt werden. Begründung: Am Beispiel der Wilhelm-Leuschner-Straße wird deutlich, warum eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsviertel erforderlich ist: Autofahrende benötigen auf der linken Seite der Straße auf Höhe der Hausnummern 38 bis 40 einen Parkschein, während sie auf der anderen Seite auf der gesamten Länge zwischen Kreuzung Wiesenhüttenstraße und Kreuzung Windmühlstraße kostenfrei parken können. An den bisherigen Stellen nicht mehr benötigte Parkscheinautomaten können kurzfristig versetzt werden und zur schnellen Einrichtung weiterer Parkzonen beitragen. Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 805 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radbügel auf Sperrflächen in der Wilhelm-Leuschner-StraßeOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6255 entstanden aus Vorlage: OF 1456/1 vom 12.11.2024 Betreff: Radbügel auf Sperrflächen in der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche auf der rechten Seite der Wilhelm-Leuschner-Straße in Höhe der Ampelanlage an der Kreuzung Windmühlstraße mit mehreren Fahrradbügeln zu versehen und prüfen zu lassen, ob eine Entsieglung möglich ist, um das Falschparken wirksam zu verhindern. Begründung: Gerade ist erfreulicherweise in der Wilhelm-Leuschner-Straße ein deutlich verbreiterter und markierter Radweg entstanden. Dabei sind wenige Pkw-Parkplätze entfallen. Dennoch parken und halten wiederholt Autofahrende auf dieser Sperrfläche. Darunter leiden Kinder und Eltern des bilingualen Kindergartens, die immer häufiger mit Fahrrädern in den Kindergarten kommen und sichere Abstellplätze benötigen, jedoch durch widerrechtlich parkende Autos behindert werden. Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 634 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in FrankfurtOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6256 entstanden aus Vorlage: OF 1457/1 vom 12.11.2024 Betreff: Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, 1. den Zugang zu Hilfseinrichtungen und Konsumräumen in Frankfurt für suchtkranke Menschen, unabhängig von deren Herkunft, weiterhin zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherstellung einer humanitären Versorgung und Entlastung des öffentlichen Raums; 2. in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darauf hinzuwirken, dass dringend benötigte Suchthilfeangebote und Drogenkonsumräume im Umland geschaffen werden, um eine wohnortnahe Unterstützung für suchtkranke Menschen außerhalb Frankfurts zu fördern; 3. die Landesregierung aufzufordern, die Kommunen - auch in den benachbarten Bundesländern - bei der Schaffung von Konsumräumen und Hilfseinrichtungen zu unterstützen und notwendige steuernde Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Lastenverteilung sicherzustellen; 4. die Aktivitäten der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels zu intensivieren, sodass das Vorgehen gezielt gegen Dealer und nicht gegen Konsumierende gerichtet wird, die in den Hilfseinrichtungen Unterstützung suchen. Begründung: Die Pläne, auswärtige Drogenkonsumierende aus Frankfurter Hilfseinrichtungen auszuschließen, sorgen für Unverständnis und Widerstand bei den Trägern dieser Einrichtungen, wie beispielsweise der Integrativen Drogenhilfe Frankfurt und der Aids-Hilfe Frankfurt. Dies wäre ein Bruch mit dem "Frankfurter Weg" und würde die Gefahr bergen, dass mehr Menschen auf die Straße abgedrängt werden, was die Situation verschlimmern könnte. Der illegale Drogenhandel in Frankfurt bleibt ein zentrales Problem. Die Attraktivität Frankfurts für Drogenkonsumierende wird weniger durch Konsumräume als vielmehr durch den florierenden Markt bestimmt, auf dem Drogen "spottbillig" verkauft werden. Die Lösung liegt in einem verstärkten polizeilichen Vorgehen gegen Dealer und nicht in der Abweisung hilfesuchender Menschen. Ein effektives Vorgehen gegen den illegalen Handel ist unerlässlich, um die Problematik der offenen Drogenszene nachhaltig zu bewältigen. Die Initiative des Ortsbeirats unterstützt somit nicht nur die Erhöhung der Lebensqualität in Frankfurt, sondern auch die Umsetzung eines menschenwürdigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Suchtkranken. Ergänzend dazu ist eine Verantwortungsteilung mit den Umlandkommunen erforderlich. Während in Städten wie Aschaffenburg aufgrund der Landesverordnung keine Konsumräume erlaubt sind, prüft Darmstadt bereits entsprechende Möglichkeiten. Eine koordinierte wohnortnahe Versorgung kann dazu beitragen, den Druck auf Frankfurt zu verringern und eine humane Lösung für suchtkranke Menschen zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 468 Aktenzeichen: 53-6
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins GutleutOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6257 entstanden aus Vorlage: OF 1458/1 vom 08.10.2024 Betreff: Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut Linksabbiegende Radfahrende aus Richtung Friedensbrücke in die Gutleutstraße Richtung Westen können sich an der Kreuzung Baseler Straße/Gutleutstraße nur schlecht einordnen. Wegen der vielen Kfz-Spuren und den zur Abgrenzung des Radwegs angebrachten Fahrbahntrennern können Radfahrende nicht der Verkehrsführung der Pkws folgen. Es bleibt nur die Möglichkeit eines indirekten Abbiegens an der Kreuzung mit der Gutleutstraße. Dort existiert jedoch keine Aufstellfläche für Fahrräder und die Ampel für Pkws ist nicht einsehbar, da sie sich hinter den Radfahrenden befindet. Die Fußgängerampel zeigt zudem nur bei Bedarf grün und gilt nur für einen Teil der Strecke über die Kreuzung. Radfahrende fahren daher "intuitiv" mit den Pkw, wenn diese bei Grün anfahren. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße eine Aufstellfläche für Radfahrende von der Friedensbrücke kommend in Richtung Gutleutstraße und Hafenstraße markieren zu lassen, sodass die Lichtsignalanlage (LSA) von Radfahrenden eingesehen werden kann; 2. zudem eine zusätzliche LSA im Aufstellbereich der Radfahrenden in Richtung Westen nachrüsten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 501 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kippenkumpel am Westhafentower installierenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6258 entstanden aus Vorlage: OF 1459/1 vom 17.11.2024 Betreff: Kippenkumpel am Westhafentower installieren Der Magistrat wird gebeten, an den Parkbänken, die nordöstlich des Westhafentowers am Wegrand stehen, einen sogenannten Kippenkumpel aufstellen zu lassen. Begründung: Rund um die Parkbänke liegen zahlreiche Zigarettenkippen. Dies lässt darauf schließen, dass viele Nutzer der Parkbänke rauchen. Es gibt dort jedoch keine Möglichkeit, seine Zigarettenkippe zu entsorgen, da der dortige Mülleimer keine Vorrichtung dafür hat. Eine Lösung für das Problem kann die Aufstellung eines Kippenkumpels sein, so wie er auch schon im Günthersburgpark zu sehen ist. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 583 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigebenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6259 entstanden aus Vorlage: OF 1460/1 vom 12.11.2024 Betreff: Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Durchstich des Homburger Damms zwischen der Frankenallee 281 und 327 unverzüglich für den Fußverkehr freizugeben. Dazu werden die Schaffung eines provisorischen Wegebelags und die Installation einer temporären Beleuchtung im Durchstich angeregt. Bei allen weiteren Planungs- und Bauarbeiten soll diese vorläufige Fußwegeführung berücksichtigt werden, um eine durchgehende und sichere Querungsmöglichkeit auch während der noch folgenden Bauabschnitte zu gewährleisten. Begründung: Der Durchstich des Homburger Damms ist baulich bereits weitgehend fertiggestellt. Aus sicherheitstechnischer Sicht spricht nichts dagegen, ihn für zu Fuß Gehende kurzfristig freizugeben. Seit Jahren warten Anwohnende auf eine durchgehende Querungsmöglichkeit auf der Frankenallee, die Griesheim und das Gallus verbindet. Die Sperrung des Durchstichs, trotz seiner weitgehenden Fertigstellung, stößt daher auf großes Unverständnis in der Bevölkerung. Die Menschen im Gallus bringen ihre Enttäuschung und ihr Unverständnis wiederholt zum Ausdruck, da die Sperrung für viele symbolisch für die oft als bürokratisch und langsam empfundene Verwaltung steht. Eine vorzeitige Freigabe würde nicht nur die Mobilität im Gallus verbessern, sondern auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der lokalen Verwaltung stärken und so der Politikverdrossenheit entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 537 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessernOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6260 entstanden aus Vorlage: OF 1462/1 vom 07.11.2024 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 533 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestaltenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6261 entstanden aus Vorlage: OF 1463/1 vom 12.11.2024 Betreff: Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro, dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstand und deren Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß, teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 825 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Die durch Firmenwagen entstandene Parksituation im Europaviertel entschärfenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6262 entstanden aus Vorlage: OF 1464/1 vom 17.11.2024 Betreff: Die durch Firmenwagen entstandene Parksituation im Europaviertel entschärfen Der Magistrat wird gebeten, auf die örtlich ansässigen Firmen Deloitte und FAZ zuzugehen, damit Firmenwagen nicht mehr in Wohngebieten in der Niedernhausener Straße, der Pariser Straße und im Römischen Ring abgestellt werden. Begründung: Die Bürogebäude der o. g. Firmen verfügen über eigene Tiefgaragen, sodass die Mitarbeiter dort ihren Firmenwagen parken können. Sollten die Plätze nicht ausreichen, sind Stellplätze in umliegenden Parkhäusern anzumieten oder auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Die Firmenwagen belegen Parkplätze, die von Anwohnern und deren Besuchern benötigt werden. Teilweise werden diese Firmenwagen über einen längeren Zeitraum nicht bewegt und sogar die Winterräder im Kofferraum gelagert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 474 Aktenzeichen: 92-30
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgänger entlang der Hundewiese Europaviertel besser schützenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6263 entstanden aus Vorlage: OF 1465/1 vom 17.11.2024 Betreff: Fußgänger entlang der Hundewiese Europaviertel besser schützen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des kombinierten Fuß- und Radweges zwischen der Straße der Nationen und der Pariser Straße durch Krafträder möglichst zu unterbinden sowie derartige Verstöße besser zu kontrollieren und zu ahnden. Begründung: Fußgänger beschweren sich immer wieder, dass sie auf diesem Abschnitt von rücksichtslosen Fahrern motorisierter Zweiräder genötigt und gefährdet werden, die hier ordnungswidrig abkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 536 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Defekte Straßenlaternen automatisiert meldenOMOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6264 entstanden aus Vorlage: OF 1468/1 vom 17.11.2024 Betreff: Defekte Straßenlaternen automatisiert melden Der Magistrat wird gebeten , zu beantworten, ob es geplant ist, eine automatische Meldung defekter Straßenlaternen nachzurüsten. Begründung: Defekte Straßenlaternen müssen aktuell von Bürgerinnen und Bürgern eigenständig gemeldet werden. Eine Kontrolle im Rahmen von Wartungsarbeiten erfolgt entweder gar nicht oder zu selten. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sollten genutzt werden, um diesen Prozess zu automatisieren. Dies kann dazu beitragen, die Ausfallzeiten zu minimieren und damit die Sicherheit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 546 Aktenzeichen: 91-52
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Eine Seilbahn für Bergen-EnkheimOMOB 1603.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6265 entstanden aus Vorlage: OF 288/16 vom 24.08.2024 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann; 2. Auskunft zu geben, ob im neuen Regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahn-Station/U-Bahn-Station in Bergen? b) Wie hoch ist der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten. c) Wie hoch ist der Krankenstand im Vergleich zu Seilbahn/Bussen (als Beispielstadt dient z. B. Koblenz oder Mannheim)? Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B 521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 509 Aktenzeichen: 92-11
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehaltenOMOB 1603.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 309/16 vom 08.11.2024 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird gebeten, die baustellenbedingte Ampelregelung am Alten Rathaus in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das Alte Rathaus verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen, durch die täglich unzähligen Fahrzeuge und die Busse der Linien 40, 42 und M43 fahren. Für Pkws ist es schon schwierig, bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren, ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, den zurzeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 511 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheimOMOB 1603.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 310/16 vom 22.10.2024 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen, falls möglich beweglich, installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtteil oft zu schnell gefahren: Marktstraße, Neuer Weg, Barbarossastraße, Viktor-Slotosch-Straße etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos, Fahrrädern und Fußgängern. Nach Beobachtungen des Ortsbeirats hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstraße gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 512 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ehemaliges Postbankgebäude im MarbachwegVOB 1003.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1069 entstanden aus Vorlage: OF 934/10 vom 18.11.2024 Betreff: Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg Der Magistrat wird, auch in Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege, um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz und gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten? 2. Bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten? 3. Konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden und, wenn ja, wie? 4. Falls solche Einschränkungen bestanden: a) Warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft? b) Warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben? 5. Welche Umbauten können wann und wie erfolgen? 6. Welche Umbauten können nicht erfolgen? 7. Ab wann kann und auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen kann dort der S port störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden? 8. Wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen? 9. Wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 310 Aktenzeichen: 60-4
VOB 10AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Beschleunigung des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 10VOB 1003.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1070 entstanden aus Vorlage: OF 944/10 vom 11.11.2024 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo wird im Open-Market-Modell E-Ladeinfrastruktur als Pilotstandorte im Ortsbezirk 10 geplant und bis wann werden diese Standorte genehmigt und gebaut? 2. Wann wird im Rahmen des neuen Verfahrens die Bedarfsanalyse zum weiteren Ausbau der E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen beginnen? 3. Wie kann der Ortsbeirat den Magistrat und das zuständige Amt in diesem Anliegen unterstützen? 4. Wird geprüft, ob in Zusammenarbeit mit der Mainova E-Ladesäulen kombiniert mit Laternen errichtet werden können? Begründung: Der Ausbau der E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Klimaziele Frankfurts und von mehr Umweltgerechtigkeit in der Stadt. Durch die Elektrifizierung des Verkehrs wird der Schadstoffeintrag in der Stadt erheblich reduziert. Insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner an stark befahrenen Straßen sind davon stark betroffen. Damit mehr Menschen die Möglichkeit haben auf Elektromobilität umzusteigen, müssen vor allen Dingen die E-Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum massiv ausgebaut werden. Im Ortsbezirk 10 gibt es vergleichsweise wenig E-Ladesäulen und wenn, dann zum größten Teil auf Parkplätzen von Discountern oder auf anderen privaten Gelände. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 684 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
VOB 10AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sicherstellung und Verbesserung der tierärztlichen Versorgung in der Frankfurter Alt- und InnenstadtVOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1075 entstanden aus Vorlage: OF 1448/1 vom 12.11.2024 Betreff: Sicherstellung und Verbesserung der tierärztlichen Versorgung in der Frankfurter Alt- und Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zur tierärztlichen Versorgung in der Frankfurter Alt- und Innenstadt zu beantworten: 1. Verfügt der Magistrat über Daten zur tierärztlichen Versorgung in den Stadtteilen oder für die Gesamtstadt? 2. Wie wird aus Sicht des Magistrats die tierärztliche Versorgung in der Alt- und Innenstadt gesichert? 3. Gab es seitens des Magistrats bereits Bemühungen, eine tierärztliche Praxis in der Alt- und Innenstadt anzusiedeln? 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die tierärztliche Versorgung im Bereich der Alt- und Innenstadt zu verbessern? 5. Welche konkreten Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um die tierärztliche Versorgung in diesem Bereich zu fördern? Begründung: Nach Erkenntnissen des Ortsbeirats gibt es in der Alt- und Innenstadt keine einzige tierärztliche Praxis. Dies zwingt Tierhaltende, erkrankte Tiere in benachbarte oder weiter entfernte Stadtteile zu transportieren, was gerade für ältere Menschen eine erhebliche Belastung darstellt. Dies beeinträchtigt sowohl das Wohlbefinden der Tiere als auch die Lebensqualität der Anwohnenden. Zudem sind die vorhandenen Praxen in den angrenzenden Stadtteilen häufig überlastet. Die Ansiedlung einer tierärztlichen Praxis in der Alt- und Innenstadt würde somit eine wichtige Versorgungslücke schließen und die Belastung von Mensch und Tier verringern. Der Magistrat sollte entsprechende Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung einer besseren tierärztlichen Versorgung in der Alt- und Innenstadt prüfen und umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 327 Aktenzeichen: 32-0
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage?VOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1076 entstanden aus Vorlage: OF 1451/1 vom 17.11.2024 Betreff: Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage? Der Magistrat wird gebeten, zu beantworten, ob und wann die demontierte Seilbahn am Spielplatz in der Friedberger Anlage im Rahmen der Neugestaltung wieder montiert wird. Begründung: Leider gibt es derzeit keinen Hinweis, ob die Seilbahn im Rahmen der Neugestaltung wieder montiert wird. Bei Abbau von Spielgeräten sollte das Grünflächenamt die Bürgerinnen und Bürger über den geplanten Ersatz informieren. Dies ist bisher nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 323 Aktenzeichen: 67-2
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Aufzug Kaisertor schnell in Betrieb nehmenVOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1077 entstanden aus Vorlage: OF 1453/1 vom 12.11.2024 Betreff: Aufzug Kaisertor schnell in Betrieb nehmen Der Magistrat wird gebeten, an die Deutsche Bahn/DB InfraGo heranzutreten, um folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Aufzug schnellstmöglich in Betrieb genommen? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Bahn, damit in der Zwischenzeit Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen barrierefrei vom Straßenniveau selbständig in die B-Ebene gelangen können? 3. Wie gedenkt die Bahn künftig, Baustellen im und rund um den Hauptbahnhof inklusiv zu planen, sodass Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen künftig auch während der Baumaßnahmen alle Bereiche selbständig erreichen können? Begründung: Die Bahn hinkt in ihrem Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen in der B-Ebene hinterher. Vor allem Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen leiden darunter, dass sie nicht selbständig alle Bereiche des Hauptbahnhofes erreichen können. Bei entsprechender inklusiver Planung hätte der Aufzug sicherlich auch schon zur EM 2024 oder spätestens zu Ende 2024 in Betrieb genommen werden können, ohne das Ende der Baustelle abwarten zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 942 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Was passiert im Gleisfeldpark?VOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1078 entstanden aus Vorlage: OF 1466/1 vom 18.11.2024 Betreff: Was passiert im Gleisfeldpark? Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu den Landschaftsbaumaßnahmen im Gleisfeldpark zu beantworten: 1. Welche Planungen liegen den Baumaßnahmen im Gleisfeldpark zugrunde? 2. Wieso wurden die Planungen nicht dem Ortsbeirat zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt? 3. Sind die Maßnahmen beendet? Was genau wurde auf den Rasenflächen verbaut und verpflanzt? 4. Wurden mitten in den Rasenflächen Beete angelegt? Wenn ja, wie sollen diese in der Wachstums- und Blühphase vor Betretung und Zerstörung geschützt werden? 5. Wird es zukünftig im Gleisfeldpark noch größere zusammenhängende Rasenflächen geben, die z. B. zum Fußballspielen genutzt werden können? Begründung: Im Oktober und November wurden auf den Rasenflächen zwischen den beiden Wegen und im Norden des Parks größere Landschaftsbaumaßnahmen vorgenommen. Dabei wurde die Grasnarbe flächig abgetragen, und im Erdreich wurden vermutlich Drainagerohre verlegt und Blumenzwiebeln gepflanzt. Die Fläche war wochenlang großflächig abgesperrt. Es scheint, als wären Pflanzbeete angelegt worden, die die Rasenfläche teilen und so z. B. das Training von Mannschaftssportarten oder das Aufstellen von Bühnen zukünftig verhindern. Die Baumaßnahmen haben temporär zur Verdrängung von Gruppen geführt, die ihren Freizeitaktivitäten nun im Europagarten nachkommen, der in den nächsten Jahren umgestaltet und längere Zeit gesperrt sein wird. Dann fehlen in der Umgebung ebene zusammenhängende Rasenflächen, auf denen Menschen ohne Vorgabe durch Spiel- und Sportgeräte frei über die Nutzung entscheiden können. Solche massiven Eingriffe in den Charakter von Grünflächen sollten vorab der Öffentlichkeit präsentiert und die Zustimmung des Ortsbeirats eingeholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 324 Aktenzeichen: 67-0
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Mehr Fragen als Antworten zum neuen NachtratVOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1079 entstanden aus Vorlage: OF 1467/1 vom 12.11.2024 Betreff: Mehr Fragen als Antworten zum neuen Nachtrat Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zum neu geschaffenen "Nachtrat" zu beantworten: 1. Was ist die genaue Zielsetzung des Nachtrates? 2. Welche Motivation hat zur Gründung des Nachtrates geführt? 3. Gibt es eine Satzung mit Aufgabenbeschreibung? 4. Wer gibt die Richtung des Nachrates vor? 5. Wem gegenüber ist der Nachtrat berichtspflichtig? 6. Wer kann Mitglied im Nachtrat werden, und wie ist das Aufnahmeprozedere? 7. Wie gedenkt der Nachtrat, Geschlechterparität herzustellen und Diversität im Gremium abzubilden? 8. Gibt es eine Höchstzahl an Mitgliedern? 9. Wie können die Interessen der Anwohnenden mit einbezogen werden? 10. Wer wird die angekündigte ökonomische Studie ausführen? 11. Woran wird der Erfolg des Nachtrates gemessen? Begründung: Die Vorstellung des Nachtrates in der letzten Sitzung des Ortsbeirats 1 durch Herrn Singer vom Stadtmarketing und Herrn Morgenstern von Clubs am Main e. V. hat mehr Fragen aufgeworfen als sie zu beantworten. Die genaue Zielsetzung, die Aufgabenstellung und konkrete Kriterien für die Zusammensetzung blieben noch weitgehend im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 645 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördernVOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1080 entstanden aus Vorlage: OF 1470/1 vom 17.11.2024 Betreff: Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern Der Magistrat wird gebeten , zu berichten, welche Maßnahmen und Projekte zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts er seit 2021 im Ortsbezirk 1 mit Blick auf die einzelnen Stadtteile realisiert hat. Begründung: Ein starkes Gemeinschaftsgefühl fördert Frieden und verhindert soziale Unruhen. Wenn Menschen das Gefühl haben, Teil einer Gemeinschaft zu sein, neigen sie weniger dazu, Konflikte zu provozieren. Gesellschaftlicher Zusammenhalt kann auch zur wirtschaftlichen Stabilität beitragen. Gemeinschaften, die zusammenarbeiten, können effizienter Ressourcen nutzen und Innovation fördern. Ein Gefühl der Zugehörigkeit und Unterstützung innerhalb einer Gemeinschaft hat positive Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Menschen. Einsamkeit und Isolation können zu schweren psychischen und physischen Gesundheitsproblemen führen. Die Förderung des Zusammenhalts hilft, Ungleichheiten abzubauen. Sie kann Diskriminierung und Vorurteile reduzieren und eine gerechtere Gesellschaft schaffen. Gemeinschaften, die eng zusammenarbeiten, sind besser gerüstet, um auf Krisen zu reagieren, sei es eine Naturkatastrophe, eine Wirtschaftskrise oder eine Pandemie. Durch den Zusammenhalt können gemeinsame Werte und Ziele gefestigt werden, was zu einem stärkeren kollektiven Bewusstsein und Handeln führt. Kinder und Jugendliche profitieren besonders von einem starken Gemeinschaftsgefühl. Es bietet ihnen ein unterstützendes Umfeld, das ihre Entwicklung und ihren Lernerfolg fördert. Durch die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts wird also nicht nur das individuelle Wohl gestärkt, sondern auch die gesamte Gesellschaft gefestigt und widerstandsfähiger gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 342 Aktenzeichen: 51
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Neuausschreibung der Grünpflege im Ortsbezirk 1VOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1081 entstanden aus Vorlage: OF 1471/1 vom 17.11.2024 Betreff: Neuausschreibung der Grünpflege im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, zu beantworten, 1. Wann und wie oft die Pflege der Grünflächen im Ortsbezirk 1 neu ausgeschrieben wird? 2. Wie viele unterschiedliche Firmen diese Aufgabe im Ortsbezirk 1 aktuell wahrnehmen? 3. Welche Änderungen zu bestehenden Verträgen aufgenommen werden sollen, um die Grünpflege zukünftig umweltschonender, nachhaltiger sowie fachgemäßer zu gestalten? 4. Ob die Grünpflege immer durch externe Firmen erfolgt? 5. Nach welchen Kriterien diese Firmen ausgewählt werden? Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über schädliche Umweltemissionen beim Einsatz von benzinbetriebenen Gartengeräten. Der Heckenschnitt erfolgt teilweise unförmig, ungleichmäßig oder es wird mehr weggenommen als nötig (Europagarten). Laub wird teilweise in Richtung parkender und fahrender Autos geblasen oder Gehwege durch Laub und Straßen durch Granulat aus den Beeten des Straßenbegleitgrüns beeinträchtigt, nachdem einen Tag zuvor seitens der FES die Straßenreinigung erfolgte. Dies sollte besser aufeinander abgestimmt werden. Besonders das Granulat ist auf Straßen gefährlich, wenn es beim Überfahren gegen andere Fahrzeuge fliegt oder Radfahrer gefährdet. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1163 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindernVOB 103.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1082 entstanden aus Vorlage: OF 1434/1 vom 13.10.2024 Betreff: Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, 1. Wie viele Wohnungen seit 2021 jährlich fertiggestellt wurden und bezugsfertig waren? 2. Wie viele Wohnungen sich aktuell im Bau befinden und wann diese bezugsfertig sein sollen? 3. Für wie viele Wohnungen aktuell Baurecht besteht, aber noch nicht mit dem Bau begonnen wurde und was dagegen unternommen werden sol l? 4. Für wie viele Wohnungen der Magistrat noch Potenzial zur Realisierung anhand noch unbebauter Flächen sieht? 5. Welche Maßnahmen geplant sind, um die Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 zu lindern? 6. Wo er aktuell Potenzial zur Aufstockung von Wohnraum im Ortsbezirk 1 sieht, um durch nachhaltige Nutzung vorhandener Flächen neuen Wohnraum zu schaffen? Inwiefern er dieses Potenzial zu nutzen gedenkt und 7. Ob es geplant ist, Büroräume in Wohnungen umzuwandeln und wenn ja, wo? Begründung: Zahlreiche Bürger haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Zahlreiche Unternehmen haben aufgrund dieser Problematik Schwierigkeiten, Personal zu finden. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zur Linderung des Wohnraummangels zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 345 Aktenzeichen: 63-0
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Errichtung einer Toilettenanlage am MainuferB02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 432 Betreff: Errichtung einer Toilettenanlage am Mainufer Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - EA 182/24 OBR 5 - Der Bedarf an öffentlich zugänglichen WC-Anlagen am Mainufer ist dem Magistrat bekannt. Insbesondere in den Sommermonaten wird diesem Umstand durch die Aufstellung mobiler Anlagen Rechnung getragen. Den Vorstellungen des Magistrats entspricht es weiterhin, wo möglich, das Angebot durch feststehende Toilettenanlagen zu ersetzen. Gerade auch am Mainufer wurden im derzeit gültigen Ergebnisbericht Öffentliche Toiletten (§ 2950 vom 02.02.2023, M 174) mehrere Standorte identifiziert. In Bezug auf den Standort Schaumainkai (südliches Ufer) steht der Magistrat mit der Radeberger Gruppe KG nach wie vor in Kontakt, um einen dortigen Kioskbetrieb mit einer öffentlich nutzbaren WC-Anlage zu ergänzen. Das Projekt erfordert u.a. die Einbindung diverser Fachämter. Der Magistrat wird über den Fortgang berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 26.04.2024, EA 182 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Die Vorlage B 432 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf die OM 6426 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 432 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 432 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5720, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Leer stehende BImA-WohnungenB02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 433 Betreff: Leer stehende BImA-Wohnungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2022, § 2022 - OA 202/22 OBR 10 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.04.2025 Der Magistrat bemüht sich kontinuierlich Leerstand auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Mit der Abschaffung der Anwendung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2004 entfiel die gesetzliche Aufgabe und Möglichkeit zur Intervention bei Wohnungsleerständen. Dementsprechend kann der Leerstand von Wohnungen aus dem Bauordnungsrecht nicht gerügt werden. Auch die Erfassung leerstehender Wohnungen ist damit, u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen, rechtlich nicht mehr möglich. Aktuell existieren gesetzliche Regelungen gegen Wohnraumzweckentfremdung in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Bremen; Schleswig-Holstein befindet sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren hierzu. Kürzlich hat auch das Land Hessen angekündigt, entschlossene Maßnahmen gegen den Missstand leerstehender Wohnungen umzusetzen. Der Magistrat begrüßt den Ansatz der hessischen Landesregierung, ein neues "Gesetz gegen spekulativen Leerstand" im Geltungsbereich eines "angespannten Wohnungsmarktes" zu schaffen (Vgl. hessischer Koalitionsvertrag). Bezüglich der BImA Liegenschaften befindet sich der Magistrat in konstruktiven Gesprächen mit der Eigentümerin. Die Weiterentwicklung und potenziellen Nachverdichtung der BImA Liegenschaften werden kontinuierlich diskutiert. Dies betrifft primär die Siedlung "Am Gimmersberg" (Gederner Straße). Darüber hinaus wird im Rahmen dieser Gespräche vom Magistrat regelmäßig auf die angespannte Wohnungslage in Frankfurt hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2022, OA 202 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 433 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 202 vom 10.06.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5721, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 64-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenB02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 434 Betreff: Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 Anlage 13 - E 66/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Das Konzept zur Vergabe von Gutscheinen für die Übernahme der Mitgliedsbeiträge von lokalen Mieterschutzvereinen für einkommensschwache Haushalte befindet sich in der Erstellung. Es finden ämter- und dezernatsübergreifende Abstimmungen statt; Gespräche mit den im Stadtgebiet tätigen Mieterschutzvereinen werden für das erste Quartal 2025 terminiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 66 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 148 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 319 Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 434 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5609, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Pilotprojekt zum WohnungstauschB02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 435 Betreff: Pilotprojekt zum Wohnungstausch Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5056 - E 46/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 196/24 - Zwischenbericht: Zum Projekt wurde ein Projektplan (siehe Anlage 1) erstellt, die geplante Mittelverwendung wurde aktualisiert, um die zwischenzeitlichen Tarifsteigerungen zu berücksichtigen (siehe Anlage 2). Für die Bearbeitung der Projekte wurde ein Stellenprofil definiert, das als Grundlage für eine Stellenausschreibung dienen soll. Die Stellenausschreibung soll noch im Jahr 2024 erfolgen (siehe Anlage 3). Projektstart kann nach erfolgreicher Besetzung der Projektbearbeitung im ersten Quartal 2025 erfolgen. Anlage 1_Projektentwurf (ca. 15 KB) Anlage 2_Mittelverwendung (ca. 12 KB) Anlage 3_Entwurf_Stellenprofil (ca. 14 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 46 Bericht des Magistrats vom 17.05.2024, B 196 Bericht des Magistrats vom 05.05.2025, B 167 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 435 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5722, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 64-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sowie zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025B02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 436 Betreff: Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sowie zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 Die Genehmigung zum Haushalt 2024/2025 wurde am 07.11.2024 erteilt. Die Genehmigung (Anlagen 1 und 2) wurde für das Haushaltsjahr 2024 erwartungsgemäß ohne konkrete Auflagen erteilt. Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Genehmigung mit der Auflage verbunden, dass der Aufsichtsbehörde bis zum 31.12.2024 der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst für die Jahre 2024 und 2025 vorzulegen ist. Der Wirtschaftsplan wurde inzwischen für die Jahre 2024 und 2025 festgestellt und beschlossen (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 14.11.2024, § 5433 (M 153) und der Aufsichtsbehörde zugeleitet. Neben der "sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft nach § 92 Abs. 2 HGO" sind den Hinweisen zum Haushaltsvollzug 2023/2024 der Aufsichtsbehörde zufolge auch "die gesetzlichen Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung des § 99 HGO zu berücksichtigen." Weiter sind "vor dem Hintergrund der geltenden Planungsgrundsätze und dem Gesichtspunkt einer sorgfältigen Haushaltsplanung, wiederholt auftretende Übertragungen von Haushaltsmitteln in erheblichem Umfang kritisch zu sehen. Dies gilt sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt." Die mit der Genehmigung verbundenen Ausführungen und deren Begründung im Einzelnen bitten wir dem als Anlage beiliegenden Haushaltserlass vom 07.11.2024 zu entnehmen. Der Haushaltsplan 2024/2025 wird - einschließlich des Genehmigungstextes zur Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 gemäß Gliederungsziffern II. und V. des Erlasses - in der Zeit vom 20.11. bis 28.11.2024 öffentlich ausgelegt und ist ab 29.11.2024 rechtskräftig. Die von der Aufsichtsbehörde erbetene Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO erfolgt mit diesem Bericht. Anlage 1-Genehmigung-Kernhaushalt_2024-2025 (ca. 2,7 MB) Anlage 2-Genehmigung_Eigenbetriebe_2024-2025 (ca. 895 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 436 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5821, 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.01.2025 Aktenzeichen: 20-12
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Stalburg als Kulturerbe erhaltenB02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 437 Betreff: Stalburg als Kulturerbe erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5087 - NR 950/24 CDU - Der Magistrat unterstützt das Stalburg-Theater bereits seit vielen Jahren im Rahmen der institutionellen Förderung. Das Stalburg-Theater ist eine wichtige Spielstätte und zugleich Ort für besondere Produktionen. Insofern begrüßt der Magistrat sämtliche Initiativen, die dem Erhalt dieses Ortes dienen. Nach Kenntnis des Magistrats hat ein neuer Betreiber die Gastronomie übernommen. Bauberatungsgespräche werden derzeit nicht geführt. Insofern sind dem Magistrat aktuell keine Absichten zu einer Nutzungsänderung bekannt. Ungeachtet dessen weist der Magistrat jedoch darauf hin, dass baurechtlich eine Konservierung der kulturellen Nutzung kaum durchsetzbar ist. Der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 setzt in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet fest. Demnach sind hier Anlagen für kulturelle Zwecke zwar allgemein zulässig, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Denkmalschutz besteht nicht. Die Erhaltungssatzung E39 identifiziert nur typische Merkmale der Bebauung, ohne einzelne Gebäude herauszuheben. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.02.2025, OF 826/3 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2024, NR 950 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 437 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6578 2025 1. Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 826/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5823, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verstoß gegen turnusmäßige Überprüfung bei Milieuschutzsatzungen?B02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 438 Betreff: Verstoß gegen turnusmäßige Überprüfung bei Milieuschutzsatzungen? Vorgang: A 308/24 CDU zu 1.: Die Ausschreibung einer entsprechenden gutachterlichen Leistung wird aktuell durchgeführt. zu 2., 3. und 4.: Die Ergebnisse der zu beauftragenden gutachterlichen Leistung werden die fachliche Basis der Evaluation bilden. Die Evaluationsergebnisse werden voraussichtlich ein Jahr nach erfolgter Beauftragung vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.09.2024, A 308 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5610, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025 Aktenzeichen: 30-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung.