Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in Berkersheim
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Bisheriger Verlauf
18.11.2024
03.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in Berkersheim
Details im PARLIS OF_943-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in Berkersheim
Details im PARLIS OM_6221_202418.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in Berkersheim
Details im PARLIS OF_943-10_202403.12.2024
Anregung Ortsbeirat
Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in Berkersheim
Details im PARLIS OM_6221_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6221 entstanden aus Vorlage: OF 943/10 vom 18.11.2024
Betreff: Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in Berkersheim
Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit beispielsweise der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, wann der Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in Berkersheim zur Vermeidung derzeit zu befürchtender Unfälle möglichst rasch wieder in einen akzeptablen Zustand gebracht werden kann, zumal insbesondere im Winter diese Steigungs- beziehungsweise Gefällstrecke sehr gefährlich werden kann. Begründung:
Durch Baufahrzeuge der Deutschen Bahn wurde der Straßenbelag auf das Schwerste ramponiert. Damit ist die Straße besonders bei Schnee und Glatteis eine Gefahrenstelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme