Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
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Bisheriger Verlauf
08.11.2024
03.12.2024
28.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
Details im PARLIS OF_309-16_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
Details im PARLIS OM_6266_2024Stellungnahme des Magistrats
Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
Details im PARLIS ST_511_202508.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
Details im PARLIS OF_309-16_202403.12.2024
Anregung Ortsbeirat
Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
Details im PARLIS OM_6266_202428.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
Details im PARLIS ST_511_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 309/16 vom 08.11.2024
Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
Der Magistrat wird gebeten, die baustellenbedingte Ampelregelung am Alten Rathaus in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung:
Das Alte Rathaus verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen, durch die täglich unzähligen Fahrzeuge und die Busse der Linien 40, 42 und M43 fahren. Für Pkws ist es schon schwierig, bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren, ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, den zurzeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 511