Mehr Fragen als Antworten zum neuen Nachtrat
Zusammenfassung
Im Rahmen des Auskunftsersuchens wird der Magistrat gebeten, konkrete Fragen zum neuen Nachtrat zu beantworten. Dies geschieht, um Klarheit über die Zielsetzungen, die Mitgliedschaft und die Aufgaben des Nachrates zu erhalten, und um die Interessen der Anwohnenden in den Entscheidungsprozess zu integrieren.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zum neu geschaffenen "Nachtrat" zu beantworten:
- Was ist die genaue Zielsetzung des Nachtrates?
- Welche Motivation hat zur Gründung des Nachtrates geführt?
- Gibt es eine Satzung mit Aufgabenbeschreibung?
- Wer gibt die Richtung des Nachrates vor?
- Wem gegenüber ist der Nachtrat berichtspflichtig?
- Wer kann Mitglied im Nachtrat werden, und wie ist das Aufnahmeprozedere?
- Wie gedenkt der Nachtrat, Geschlechterparität herzustellen und Diversität
im Gremium abzubilden?
- Gibt es eine Höchstzahl an Mitgliedern?
- Wie können die Interessen der Anwohnenden mit einbezogen werden?
- Wer wird die angekündigte ökonomische Studie ausführen?
- Woran wird der Erfolg des Nachtrates gemessen?
Begründung
Die Vorstellung des Nachtrates in der letzten Sitzung des Ortsbeirats 1 durch Herrn Singer vom Stadtmarketing und Herrn Morgenstern von Clubs am Main e. V. hat mehr Fragen aufgeworfen als sie zu beantworten. Die genaue Zielsetzung, die Aufgabenstellung und konkrete Kriterien für die Zusammensetzung blieben noch weitgehend im Dunkeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2024OFOF 1467/1Mehr Fragen als Antworten zum neuen NachtratOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Dezember 2024Sie sind hierVV 1079Mehr Fragen als Antworten zum neuen NachtratAnfrage
- 14. April 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 645Mehr Fragen als Antworten zum neuen NachtratStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3