Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Zusammenfassung
Die Ortsbeirat 1 beantragt, dass der Magistrat Maßnahmen gegen die Vermüllung und den Lärm der Kioske in der Innenstadt ergreift und die entsprechenden Genehmigungen überprüft. Dies ist notwendig angesichts der hohen Anzahl von Kiosken und ihrer Auswirkungen auf die Jugend und die Sauberkeit der Innenstadt.
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Der Magistrat wird gebeten, gegen die Vermüllung und den Lärm der zahlreichen Kioske in der Innenstadt - insbesondere in den Nachtstunden - vorzugehen, deren Genehmigung auf Außenbestuhlung überprüfen zu lassen, die Abgabe von nicht bepfandeten Getränkeverpackungen zu unterbinden und den Alkoholverkauf an Jugendliche zu überprüfen.
Begründung
Die Anzahl der Kioske in der Innenstadt ist seit der Coronazeit stark angestiegen. Problematisch ist, dass dort nahezu rund um die Uhr Alkohol für kleines Geld bezogen werden kann. Das führt dazu, dass sich gerade viele Jugendliche und junge Erwachsene mit Alkohol und den dort ebenfalls frei erhältlichen Lachgaspatronen eindecken und im öffentlichen Raum Partys veranstalten. Neben der Lärmbelästigung zu nachtschlafenden Zeiten tragen sie auch erheblich zur Vermüllung der Innenstadt bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2024OFOF 1446/1Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Dezember 2024Sie sind hierOMOM 6251Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfenDirektanregung
- 7. März 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 343Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats