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Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Überprüfung der Öffnungszeiten und Genehmigungen von Kiosken in der Innenstadt aufgegriffen. Es wird betont, dass Kioske, die Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, nicht dem Verkaufsverbot an Sonntagen unterliegen und dass regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei stattfinden werden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

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Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich gilt, dass Kioskbetriebe, welche Waren des täglichen Bedarfs verkaufen nicht dem Verkaufsverbot an Sonntagen unterliegen. Sofern eine gültige Sondernutzungserlaubnis vorliegt, dürfen Kioske darüber hinaus Tische und Stühle im öffentlichen Raum aufstellen. Entsprechende Kontrollen führt die Stadtpolizei, ebenso wie Überprüfungen nach dem Jugendschutzrecht, regelmäßig durch. Auch wenn zu den Kiosken bislang keine Beschwerden vorgelegen haben, nimmt die Stadtpolizei die Anregung zum Anlass, um künftig verstärkt Überprüfungen durchzuführen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden dabei stets entschlossen und konsequent durch die Bediensteten geahndet.

Sollte im Rahmen der Kontrollen festgestellt werden, dass Pfandsiegel fehlen, wird dies dem zuständigen Regierungspräsidium gemeldet. An d. Kioskbetreiber:in ergeht eine Aufforderung die Waren aus dem Verkauf zu nehmen. Dies gilt auch bei Waren ohne deutsche Inhaltsangabe.

Um den Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche zu unterbinden, fanden als Präventionsmaßnahme im vergangenen Jahr insgesamt fünf Alkoholtestkaufaktionen mit besonders geschulten Jugendlichen statt. Kontrolliert wurden insgesamt 31 Kioskbetriebe und vier Trinkhallen. Entsprechende Kontrollen kommen auch in diesem Jahr in Betracht.

Der Verkauf von Lachgas ist aktuell nicht verboten, stellt aber beim Verkauf an Minderjährige auch aus Sicht des Magistrats ein großes Problem dar. Aus diesem Grund wird an einer zeitnahen Lösung gearbeitet, die zu gegebener Zeit vorgestellt wird.

Um der Vermüllung entgegenzuwirken, führt die FES regelmäßig Reinigungen der Straßen und Wege im Innenstadtbereich durch. Selbstverständlich werden dabei auch die öffentlichen Flächen rund um Kioske vom Abfall befreit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2024OFOF 1446/1Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Dezember 2024OMOM 6251Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfenDirektanregung
  3. 7. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 343Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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