Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Probleme der Vermüllung und des Lärms durch Kioske in der Innenstadt zu adressieren. Vor allem soll der Verkauf von Alkohol an Jugendliche und die Genehmigungen für Außenbestuhlung überprüft werden. Dies soll zur Verbesserung der Verhältnisse in der Innenstadt beitragen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, gegen die Vermüllung und den Lärm der zahlreichen Kioske in der Innenstadt insbesondere in den Nachtstunden vorzugehen, deren Genehmigung auf Außenbestuhlung überprüfen zu lassen, die Abgabe von nicht bepfandeten Getränkeverpackungen zu unterbinden und den Alkoholverkauf an Jugendliche zu überprüfen.
Begründung
Die Anzahl der Kioske in der Innenstadt ist seit der Coronazeit stark angestiegen. Problematisch ist, dass dort nahezu rund um die Uhr Alkohol für kleines Geld bezogen werden kann. Das führt dazu, dass sich gerade viele Jugendliche und junge Erwachsene mit Alkohol und den dort ebenfalls frei erhältlichen Lachgaspatronen eindecken und im öffentlichen Raum Partys veranstalten. Neben der Lärmbelästigung zu nachtschlafenden Zeiten tragen sie auch erheblich zur Vermüllung der Innenstadt bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2024Sie sind hierOFOF 1446/1Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Dezember 2024OMOM 6251Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfenDirektanregung
- 7. März 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 343Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)