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Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindern

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main äußert sich zur Problematik des nächtlichen Fluglärms, insbesondere im Hinblick auf die außergewöhnliche Belastung am 13. August 2024. Es wird betont, dass wetterbedingte Ausnahmegenehmigungen nicht in der Verantwortung des Magistrats liegen, jedoch Maßnahmen zur Vermeidung solcher Ereignisse und zur Reduzierung des Fluglärms ergriffen werden sollen.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Wetterbedingte Ausnahmegenehmigungen sind ärgerlich für alle betroffenen Anwohner:innen und haben Auswirkungen auf der Nachtruhe und einen erholsamen Schlaf. Die außergewöhnlich hohe Belastung am 13. August 2024 kann in diesem Zusammenhang als herausragendes Ereignis bezeichnet werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist für Ausnahmegenehmigungen von verspäteten Starts und Landungen nicht zuständig, da diese durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen genehmigt werden. Der Magistrat wird sich jedoch weiterhin im guten Austausch mit den Genehmigungsbehörden für die Vermeidung solch extremer Ereignisse sowie der Einhaltung der Betriebszeiten am Flughafen Frankfurt einsetzen.

Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels, zu dem auch der Flugbetrieb beiträgt, können derartige Extremwetterereignisse häufiger auftreten und sind dabei weniger präzise vorhersagbar, was in der Konsequenz Auswirkungen auf die Genehmigung von Ausnahmeflügen haben kann. Ausnahmen sind nicht planbar, können in Einzelfällen bis 24 Uhr genehmigt werden und stehen bei Wetterereignissen häufig in größeren, überregionalen Zusammenhängen. Die Verspätungsgründe müssen in diesen Fällen zusätzlich außerhalb des Einflussbereichs der Airlines liegen.

Der Magistrat setzt sich deshalb über die Stabsstelle für Fluglärmschutz zur nachhaltigen Vermeidung von Fluglärm und schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs ein. Einen Beitrag kann die Stärkung der Multimodalität am Verkehrshub Frankfurter Flughafen und die damit verbundene Verlagerung von Kurzstreckenflüge auf alternative Verkehrsträger leisten. Diese machen derzeit rund 20% aller Flugbewegungen aus. Zusätzlich könnte ein Abschwellen der Flugbewegungen zu mehr Nachtruhe führen, da ein Teil der Kurzstreckenflüge am Abend innerdeutsche Verbindungen bedient.

Darüber hinaus setzt sich der Magistrat in der Fluglärmkommission für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - ein. Beispiele sind auch hier die Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene, die Reduzierung von Verspätungsflügen, die Prüfung von Optimierungen der Flugrouten und die Weiterentwicklung der Entgeltordnung des Verkehrsflughafens Frankfurt Main. Weitere Infos zu den Stellungnahmen und Positionspapieren der Fluglärmkommission Frankfurt unter Fluglärmkommission Frankfurt (flk-frankfurt.de)

Wirkungsvolle Maßnahmen zu Erreichung dieser Ziele sind in aktuellen Koalitionsverträgen auf Stadt-, Landes- und Bundesebene verankert und können zum Schutz aller betroffenen Bürger:innen beitragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2024OFOF 1212/5Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. September 2024OMOM 5950Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindernDirektanregung
  3. 6. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 26Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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