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Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen übermäßigen nächtlichen Fluglärm zu ergreifen, der am 13. August 2024 auftrat. Die Vorlage fordert, dass solche Überschreitungen der Flugzeitbeschränkungen nicht wiederholt werden dürfen, um die Anwohner zu schützen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Fraport AG und der Hessischen Landesregierung darauf hinzuwirken, dass sich ausgedehnte und extrem laute Überschreitungen der Flugzeitbeschränkung mit bis zu 70 Dezibel, wie am 13. August zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr, nicht wiederholen.

Auch bei Flugplanänderungen infolge angekündigter Wetterturbulenzen müssen die Anwohner des Flughafens vor nächtlichem Lärm geschützt werden. Verspätete Landeanflüge nach 23:00 Uhr sind ggf. auf andere Flughäfen zu verweisen. Insbesondere während der Nachtruhe sollen Fehlanflüge mit anschließend lautem Durchstart wie bei LH 1065 verhindert werden.

Begründung

Ein vorab angekündigtes Gewitter rechtfertigt keine derart lange und lautstarke Überschreitung der Nachtruhezeiten des Flughafens. Anderweitige Planung ist möglich. Die LH 1065 wurde beispielsweise nach zwei vergeblichen Landeversuchen nach Köln umgeleitet, wie man auf der Plattform Franom.fraport.de nachvollziehen kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2024OFOF 1212/5Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. September 2024Sie sind hier
    OMOM 5950Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindern
    Direktanregung
  3. 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 26Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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