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Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sowie zu den Wirtschaftsplänen der…

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Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sowie zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025

Vorlagentyp: B
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Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats zur Genehmigung der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wird vorgelegt. Die Genehmigung für 2024 erfolgt ohne Auflagen, während für 2025 eine Auflage zur Vorlage des Wirtschaftsplans besteht. Dies soll eine sorgfältige Haushaltsplanung sicherstellen.

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Bericht

Die Genehmigung zum Haushalt 2024/2025 wurde am 07.11.2024 erteilt.

Die Genehmigung (Anlagen 1 und 2) wurde für das Haushaltsjahr 2024 erwartungsgemäß ohne konkrete Auflagen erteilt. Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Genehmigung mit der Auflage verbunden, dass der Aufsichtsbehörde bis zum 31.12.2024 der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst für die Jahre 2024 und 2025 vorzulegen ist. Der Wirtschaftsplan wurde inzwischen für die Jahre 2024 und 2025 festgestellt und beschlossen (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 14.11.2024, § 5433 (M 153) und der Aufsichtsbehörde zugeleitet.

Neben der "sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft nach § 92 Abs. 2 HGO" sind den Hinweisen zum Haushaltsvollzug 2023/2024 der Aufsichtsbehörde zufolge auch "die gesetzlichen Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung des § 99 HGO zu berücksichtigen." Weiter sind "vor dem Hintergrund der geltenden Planungsgrundsätze und dem Gesichtspunkt einer sorgfältigen Haushaltsplanung, wiederholt auftretende Übertragungen von Haushaltsmitteln in erheblichem Umfang kritisch zu sehen. Dies gilt sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt."

Die mit der Genehmigung verbundenen Ausführungen und deren Begründung im Einzelnen bitten wir dem als Anlage beiliegenden Haushaltserlass vom 07.11.2024 zu entnehmen. Der Haushaltsplan 2024/2025 wird - einschließlich des Genehmigungstextes zur Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 gemäß Gliederungsziffern II. und V. des Erlasses - in der Zeit vom 20.11. bis 28.11.2024 öffentlich ausgelegt und ist ab 29.11.2024 rechtskräftig.

Die von der Aufsichtsbehörde erbetene Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO erfolgt mit diesem Bericht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Dezember 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 28.01.2025
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 436 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)Stadtv. Yilmaz (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung)

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