Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender sowie einen zusätzlichen Abfallbehälter am Unteren Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße einzurichten, da der Bedarf vor Ort gegeben ist. Die vorhandenen Abfallbehälter sind stark überfüllt, was zu einer Verschmutzung der Umgebung führt.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender mit einem weiteren Abfallbehälter am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße einzurichten.
Begründung
Bedarf ist vor Ort gegeben, auch für noch einen Abfallbehälter. Die drei in diesem Bereich bereits vorhandenen Abfallbehälter werden erfreulicherweise sehr stark genutzt und quellen regelmäßig stark über, weshalb Müll auch um die Abfallbehälter herum landet. Entweder eine Erhöhung des Leerungsintervalls oder besser noch die Aufstellung eines vierten Abfallbehälters ist deshalb durchaus geboten. Zwei Paten stehen für den Hundekotbeutelspender zur Verfügung und werden dem Grünflächenamt in geübter Praxis direkt bekannt gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2024OFOF 929/10Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2024Sie sind hierOMOM 6216Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-StraßeDirektanregung
- 3. März 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 306Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats