Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern
Zusammenfassung
Im Rahmen des Auskunftsersuchens wird der Magistrat aufgefordert, Informationen zur Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 bereitzustellen. Die Bürger haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden, was Maßnahmen zur Linderung des Mangels erforderlich macht. Ziel ist es, die Situation durch gezielte Planungen und realisierbare Wohnungen zu verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten,
- Wie viele Wohnungen seit 2021 jährlich fertiggestellt wurden und bezugsfertig waren?
- Wie viele Wohnungen sich aktuell im Bau befinden und wann diese bezugsfertig sein sollen?
- Für wie viele Wohnungen aktuell Baurecht besteht, aber noch nicht mit dem Bau begonnen wurde und was dagegen unternommen werden soll?
- Für wie viele Wohnungen der Magistrat noch Potenzial zur Realisierung anhand noch unbebauter Flächen sieht?
- Welche Maßnahmen geplant sind, um die Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 zu lindern?
- Wo er aktuell Potenzial zur Aufstockung von Wohnraum im Ortsbezirk 1 sieht, um durch nachhaltige Nutzung vorhandener Flächen neuen Wohnraum zu schaffen? Inwiefern er dieses Potenzial zu nutzen gedenkt und
- Ob es geplant ist, Büroräume in Wohnungen umzuwandeln und wenn ja, wo?
Begründung
Zahlreiche Bürger haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Zahlreiche Unternehmen haben aufgrund dieser Problematik Schwierigkeiten, Personal zu finden. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zur Linderung des Wohnraummangels zu ergreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2024OFOF 1434/1Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2024Sie sind hierVV 1082Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindernAnfrage
- 7. März 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 345Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen