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Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.11.2024

Antrag Ortsbeirat

Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben

Details im PARLIS OF_1460-1_2024
03.12.2024

Anregung Ortsbeirat

Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben

Details im PARLIS OM_6259_2024
28.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben

Details im PARLIS ST_537_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6259 entstanden aus Vorlage: OF 1460/1 vom 12.11.2024

Betreff: Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Durchstich des Homburger Damms zwischen der Frankenallee 281 und 327 unverzüglich für den Fußverkehr freizugeben. Dazu werden die Schaffung eines provisorischen Wegebelags und die Installation einer temporären Beleuchtung im Durchstich angeregt. Bei allen weiteren Planungs- und Bauarbeiten soll diese vorläufige Fußwegeführung berücksichtigt werden, um eine durchgehende und sichere Querungsmöglichkeit auch während der noch folgenden Bauabschnitte zu gewährleisten.

Begründung:

Der Durchstich des Homburger Damms ist baulich bereits weitgehend fertiggestellt. Aus sicherheitstechnischer Sicht spricht nichts dagegen, ihn für zu Fuß Gehende kurzfristig freizugeben. Seit Jahren warten Anwohnende auf eine durchgehende Querungsmöglichkeit auf der Frankenallee, die Griesheim und das Gallus verbindet. Die Sperrung des Durchstichs, trotz seiner weitgehenden Fertigstellung, stößt daher auf großes Unverständnis in der Bevölkerung. Die Menschen im Gallus bringen ihre Enttäuschung und ihr Unverständnis wiederholt zum Ausdruck, da die Sperrung für viele symbolisch für die oft als bürokratisch und langsam empfundene Verwaltung steht. Eine vorzeitige Freigabe würde nicht nur die Mobilität im Gallus verbessern, sondern auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der lokalen Verwaltung stärken und so der Politikverdrossenheit entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 537